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Autor Thema: Zusatzforderungen für Geschäftsauto > Woher bekommt der Service seine Daten?  (Gelesen 4774 mal)

r
  • Beiträge: 3
Hallo,

nehmen wir mal an, Zwangsbeitragzahler A bezahlt brav seinen Beitrag fuer seine Privatwohnung, obwohl er keinerlei Dienste oder Produkte der oeffentlich rechtlichen konsumiert. Nun ist A als Freiberufler taetig, hat keine eingetragene Gewerbeniederlassung sondern arbeitet entweder aus der Privatwohnung oder geht selbstverstaendlich zu Fuss zu seinen teils weit entfernten Kunden (haelt fit).

Nun bekommt A ein Schreiben an seine Privatwohnung aus dessen Adresse (falscher Firmenname) erkennbar ist, dass die Daten vom Einwohnermeldeamt weitergegeben wurden. In dem Schreiben steht, dass A ja selbstaendig waere und doch bitte seine Betriebsstaete und seinen Firmenwagen anmelden soll.

A hat das schreiben schon mehrfach bekommen und nicht reagiert, hat aber keine Lust die angedrohten 1000 EUR Strafe zu zahlen, und da ein Gewerbe aus Privatwohnung soweit A weiss mit der Haushaltsabgabe abgedeckt ist, moechte er jetzt angeben aus Privatwohnung ohne KFZ zu arbeiten.

Angenommen der Weg zum Kunden waere aber doch etwas weit und A wuerde sich ein Geschaeftsauto holen in dem er ebenfall keine Dienste oder Produkte der oeffentlich rechtlichen konsumiert. Die einzigen die von diesem Geschaeftswagen wuessten waeren Steuerberater und Finanzamt. Haette der Beitragsservice irgendwelche Moeglichkeiten hier an weitere Informationen zu kommen?

Danke und schoene Gruesse,
Rununga


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2016, 01:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.583
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Meines Wissens grasen ARD-ZDF-GEZ notfalls auch die KFZ-Datenbestände, Gewerberegister usw. ab.

Die 1000-Euro-Geldbuße ist nach bisherigem Kenntnisstand ein Witz - siehe u.a. unter

Die 1000-Euro-Frage
www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html

Nach alledem ist nicht ersichtlich, weshalb eine Person A in "vorauseilendem Gehorsam" Auskünfte hierzu erteilen sollte... ;)


Ein KFZ in den Händen eines Freiberuflers, der bereits für seine Wohnung zahlt, würde - auch dies schon 1...2...3x im Forum zu finden - von ARD-ZDF-GEZ als "betriebliches Fahrzeug" qualifiziert, weil unterstellt wird, dass dieses KFZ "nicht ausschließlich privat genutzt" wird.

Damit wären dann rund 6€ fällig für "das erste Fahrzeug" der Betriebsstätte, die nur entfallen würden, wenn für die Betriebsstätte bereits bezahlt würde. So mein Kenntnisstand.

Das ist ein fieses Knebelkonstrukt - und Person A sollte sich (wenn sie denn schon mal hier im Forum ist) mal eingehend mit den grundsätzlichen Problematiken des sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" im Allgemeinen und des sog. "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) im speziellen befassen... ;)

Vielleicht erkennt sie dann, dass es mit normalem menschlichen Gewissen eigentlich nicht mehr verantwortbar ist, dieses grundrechts-, rechtsstaats-, sozialstaats- und demokratieverhöhnende Konstrukt durch monatliche Ablösezahlungen weiter zu unterstützen.

ZahlungsVERWEIGERUNG = GrundrechtsVERTEIDIGUNG

Das ist hier die Devise... ;)

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

p
  • Beiträge: 12
Versuche das Auto auf jemand anderen anzumelden - als Zweitwagen vielleicht.
Sind zwar "nur" 6 Euro, aber das halt für "Nichts".

ALLERDINGS... die Regelung ist ja, wenn für die Wohnung schon bezahlt wird...
Wohnung wird bezahlt -> Wohnung ist Betriebsstätte ; somit dort gewerblich eine Befreiung -> Große Frage (siehe Knebel vom Vor-Poster) ist, ob somit die Zahlung der Wohnung/ bzw. somit auch Betriebsstätte beitragsbefreiend für das Kfz ist.
Das Problem hatte ich auch - fast - aber Kfz ist nicht auf mich angemeldet.

Ich denke schon, dass die die Info vom FA oder Gewerbeamt haben.


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Das Gewerberegister ist nicht besonders geschützt, hier werden die Fernsehkasper problemlos Auskünfte erhalten. Von den KFZ-Zulassungsstellen gibt es keine Auskünfte. Nach derzeitigem Stand können die Kasper das Fahrzeug nicht ermitteln.
Ein Freiberufler fährt doch immer mit dem Taxi zum Kunden, um ausgeruht zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2016, 02:39 von Bürger«

1
  • Beiträge: 443
1.) Hiermit lege ich gegen den Bescheid Widerspruch ein und beantrage den Verwaltungsakt aufzuheben. 2.) Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung (§80 Abs. 4 VwGO) des angefochtenen Bescheides bis zum Eintritt der Bestandskraft des Widerspruchsbescheids. 3.) Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten rechtsmittelfähige Bescheide über meine Anträge zu erlassen.

Ich teile Ihnen nochmals mit das ich nicht beitragspflichtig bin.

Das von Ihnen festgesetzte Fahrzeug in dem festgesetztem Zeitraum existiert nicht.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Punkt aus ...


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1.) Hiermit lege ich gegen den Bescheid Widerspruch ein

Die fiktive Person hat doch noch gar keinen Bescheid. Ansonsten stimme ich zu.


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  • Beiträge: 3.198
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Gewerberegister ist nicht besonders geschützt, hier werden die Fernsehkasper problemlos Auskünfte erhalten. Von den KFZ-Zulassungsstellen gibt es keine Auskünfte. Nach derzeitigem Stand können die Kasper das Fahrzeug nicht ermitteln.
Ein Freiberufler fährt doch immer mit dem Taxi zum Kunden, um ausgeruht zu sein.

Apropo Taxi und SWR, wer schon mal in Baden-Baden auf die Windschutzscheiben einiger Taxen geschaut hat, wird ein SWR-Aufkleber finden. Ein örtlicher Taxifahrer gab Person M den Hinweis, dass Mitarbeiter des SWR vom Bahnhof Baden-Baden (Baden-Baden Oos) zum SWR mit dem Taxi gefahren werden. Wer die Kosten dafür übernimmt darf vermutet werden,... Taxifahrer bzw. Taxiunternehmen müssen möglicherweise auch Zwangsbeitrag bezahlen  8)

Nebenbei bemerkt, in Baden-Baden gibt es auch ein relativ gutes Netz öffentlicher Verkehrsmittel (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2016, 02:39 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 43
Ein Freiberufler fährt doch immer mit dem Taxi zum Kunden, um ausgeruht zu sein.

Also, ich nehme meistens den Privatjet  |- :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2016, 02:42 von Bürger«
...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

G
  • Beiträge: 1.548
Genau, Privatjet geht auch, der ist nicht beitragspflichtig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2016, 02:42 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.539
Ich denke, daß es sich um eine Luftnummer handelt, mit dem Zweck, doch noch einen
Blöden
/Beitragszahler zu finden.
Sollen sie doch einen Bescheid schicken, zunächst wäre ja die Betriebsstätte zu bescheiden, erst in diesem Zusammenhang die KFZe.
Und gegen den Bescheid der Betriebsstätte könnte dann Widerspruch eingelegt werden, nach dem Motto: Betriebsstätte befindet sich in den Privatgemächern und ist somit beitragsbefreit.
Außerdem gibt es reichlich Betriebe, die gar kein KFZ vorrätig halten, weil sie ihr Gewerbe nunmal von zu Hause aus betrieben, und da braucht man nunmal nicht vom Wohn- ins Arbeitszimmer mit dem Auto zu fahren!
Im übrigen wäre ein KFZ auf einem Einzelunternehmer zugelassen für Außenstehende nicht als privat oder gewerblich zu unterscheiden, solange der Betriebssitz gleich der Privatanschrift ist.


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Dem stimme ich voll und ganz zu.

Auch bei mir ist es so, das sich der "Betrieb" (wenn man das so nennen will) in der Wohnung befindet. Allerdings hat ein kurzer Dreizeiler an die zuständige LRA (bei BMF der SWR) für Ruhe gesorgt. Habe seit 2 Jahren von denen nichts mehr gehört.


Gruß BMF


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2016, 23:42 von Bürger«
...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

r
  • Beiträge: 3
Danke fuer die vielen Infos, ich denke ich werde der hypothetischen Person A empfehlen sich einen beitragsbefreiten Privatjet zuzulegen und ansonsten weiterhin die Fuesse still zu halten ;)


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  • Beiträge: 377
Es ist anzunehmen, dass jetzt der Beitragservice bzw. die Landesrundfunkanstalten sich an die Freiberufler und Gewerbtreibenden heranmanchen, die sie bisher noch nicht erfasst hatten.

Bei den Gewerbetreibenden geht das ganz einfach über die Gewerbeanmeldung. Desweiteren verkaufen die IHK´s, die ja bei einer Gewerbeanmeldung im Verteiler mit informiert werden, die Adressen. Sie handeln damit.

Bei den Freiberuflern braucht man nur ganz einfach per Suchmaschine die freiberuflichen Werbeeinträge abklappern. Dies dauert zwar seine Zeit, aber jeder freiberuflich Tätige, der irgendwo online Werbung macht, ist damit auffindbar.

Hier geht es um wesentliche Mehreinnahmen, die mit Sicherheit schon fest eingeplant waren, sonst würde es im Rundfunkstaatsvertrag ja nicht drinstehen, aber bisher aufgrund des Widerstandes noch nicht so richtig realisiert werden konnten.
Und wie bei diesem Punkt argumentiert wird, musste Ermano Greuer ja schon bei seinem Gang vor den Bayrischen Verfassungsgerichtshof erkennen.
Er hatte zwar erkannt, dass dies ganz offensichtlich nicht rechtens ist, hatte aber nie daran gedacht, dass es hier gar nicht um das Recht sondern schlicht ums Geld und die Macht geht. Deshalb haben sie ihn einfach über den Löffel barbiert.

Und genauso wird es leider wieder beim Bundesverwaltungsgericht ausgehen.

LG Peli


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