Es ist anzunehmen, dass jetzt der Beitragservice bzw. die Landesrundfunkanstalten sich an die Freiberufler und Gewerbtreibenden heranmanchen, die sie bisher noch nicht erfasst hatten.
Bei den Gewerbetreibenden geht das ganz einfach über die Gewerbeanmeldung. Desweiteren verkaufen die IHK´s, die ja bei einer Gewerbeanmeldung im Verteiler mit informiert werden, die Adressen. Sie handeln damit.
Bei den Freiberuflern braucht man nur ganz einfach per Suchmaschine die freiberuflichen Werbeeinträge abklappern. Dies dauert zwar seine Zeit, aber jeder freiberuflich Tätige, der irgendwo online Werbung macht, ist damit auffindbar.
Hier geht es um wesentliche Mehreinnahmen, die mit Sicherheit schon fest eingeplant waren, sonst würde es im Rundfunkstaatsvertrag ja nicht drinstehen, aber bisher aufgrund des Widerstandes noch nicht so richtig realisiert werden konnten.
Und wie bei diesem Punkt argumentiert wird, musste Ermano Greuer ja schon bei seinem Gang vor den Bayrischen Verfassungsgerichtshof erkennen.
Er hatte zwar erkannt, dass dies ganz offensichtlich nicht rechtens ist, hatte aber nie daran gedacht, dass es hier gar nicht um das Recht sondern schlicht ums Geld und die Macht geht. Deshalb haben sie ihn einfach über den Löffel barbiert.
Und genauso wird es leider wieder beim Bundesverwaltungsgericht ausgehen.
LG Peli