Zwar etwas OT, da nicht den Rundfunkbeitrag betreffend, aber doch ein Posting wert
Bildquelle: http://up.picr.de/27189564oe.pngTelepolis/Heise, 14.11.2016Das Ende der GEMA, so wie wir sie kennen von Markus Kompa
Kammergericht folgt BGH bzgl. Verlegeranteilen von Wahrnehmungsgesellschaften
Das Berliner Kammergericht hat auf die Berufung des Musikers (und Labelinhabers) Bruno Gert Kramm festgestellt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht. Diese Beteiligung hat bislang zur Folge, dass die Verleger in den Gremien der GEMA sitzen und Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation ausüben. So haben die Verleger bislang maßgeblichen Einfluss auf die GEMA-Statuten (Satzung und Verteilungsplan) sowie eine Sperrminorität, die sie vor ihnen nicht genehmen Änderungen schützt (Kuriensystem). [..]
[..]Die Richter vermochten jedoch nicht so recht einzusehen, warum sie in Verlegerverträge etwas "heineingeheimsen" sollten, was da nicht drinstehe.[..]
Kramms Rechtsanwalt Dr. Günter Poll kommentierte, dies sei die schwerste Niederlage der GEMA in ihrer Geschichte und möglicherweise das Ende ihrer Existenz in ihrer bisherigen Form. [..]
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