Dem letzten Beitrag kann ich mich nur anschließen: Ich würde mich gerne wieder mit anderen Dingen befassen!
Was nun die Frechheit trifft, nur zu informieren und keinen Widerspruchsbescheid zu erlassen:
1. Der BS darf keine Widerspruchsbescheide erlassen, sondern nur die zuständige LRA. Solange die LRA nicht nachweisen kann, daß sie tatsächlich am Erstellen des Widerspruchsbescheides beiteiligt war, stellt sich die Frage, ob der dann nicht unrechtmäßig erlassen wurde.
2. Jeder, der einen Widerspruch schreibt, hat das Recht auf einen Widerspruchsbescheid und nicht nur auf eine bloße Info. Das wissen die LRA / der BS auch ganz genau, weil es dazu Urteile gibt, in denen das genau ausgeführt wurde
Leitsätze:
„1. Widerspruchsbescheide sind auch im sog. Massenverwaltungsverfahren wie der Rundfunkbeitragserhebung zuzustellen.“
Entscheidungsgründe:
"Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO sind Widerspruchsbescheide zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. Zugestellt wird nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)."
"Im Übrigen besteht vor diesem Hintergrund Veranlassung, den Beklagten darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruchsbescheid gemäß § 73 Abs. 3 Sätze 1 und 2 VwGO zuzustellen ist. Ausnahmen sind auch in sog. Massenverwaltungsverfahren wie der Rundfunkbeitragserhebung gesetzlich nicht vorgesehen. Ein bewusstes Absehen des Beklagten von der ihm obliegenden Zustellungspflicht wäre mit seiner Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren."
Es ist natürlich nachvollziehbar, daß der Verwaltungs
vereinfachung... ähm Verwaltungsverkomplizierung dazu führt, daß man nicht mehr mit der Erstellung von "Bescheiden" hinterherkommt. Allerdings war das von vornherein abzusehen und ist keine ausreichende Begründung.
Diese Probleme könnten ganz einfach beseitigt werden: Privatisierung des ö.-r. Rundfunks. Dann zahlt jeder, der das sehen / hören möchte, der Rest der Menschheit bleibt unbehelligt.
Edit: Ich weiß nicht, warum der Link gerade nicht funktioniert.
Das Urteil wurde hier im Forum veröffentlicht unter
Zwangsvollstreckung eingeleitet laut Festsetzungsbescheid? Schon 12/2015?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18937.msg123658.html#msg123658]
Es wird doch wohl nicht gesperrt worden sein...
Edit "Bürger":
Es scheint an einem Punkt am Ende des Links gelegen zu haben, der dort wohl nicht hingehörte.
Scheint nun zu funktionieren...
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.