Neuigkeiten in dem Fall.
Person X schreibt für Person Y eine Klage gegen den RBB.
Bisher wird sich auf eine Mahnung bezogen die vermutlich nie ankam.
Bezug wird auch auf einen Widerspruch genommen der vermutlich keine Unterschrift hatte.
Klageantrag ist beim VG eingegangen. Nun wird aufgrund der
Ankündigung der Vollstreckung,
Eilrechtschutz vermutet.
Diesen soll ich in 2 Wochen begründen.
Eingang des Schreibens vom VG war der 23.06.
Es blieb bisher immer nur bei der Ankündigung der Vollstreckung (vom 05/2016).
Bisher wurde vermutlich nur die Wohnung aufgesucht und versucht zu Vollstrecken.
1. Reicht das auch um die Tür aufzubrechen und zu pfänden, wenn keiner da ist? (Vermutlich nein)
2. zum
unangemeldeten Versuch den Betrag an der Wohnungstür einzuziehen? (versuchen kann man ja)
3. weitere Vollzugsschritte einzuleiten? (doch erst nach Einleitung? oder ist das zu spät?)
Was gibts denn überhaupt alles an Dokumente, bis zum unvermeidlichen Vollzug der Beiträge.
Stehe da noch auf dem Schlauch.
Was gibts alles Ankündigung, Einleitung, Androhung usw...??
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Wegen dem Verfahren wird nun keine (weite) Vollziehung durchgeführt. So stehts im Brief vom VG.
Vermutlichen wegen dem Eilrechtschutz...auch wenn dieser nicht explizit beantragt wurde.
Brauche ich jetzt schon Eilrechtschutz?Denn wenn die Vollziehung nicht stattfindet brauche ich ja wieder kein Rechtschutz.
Unterschied zwischen vorläufigen Rechtsschutz und eilrechtschutz?
Der fiktive Klageantrag sah wie folgt aus.
Personx
Adresse
beauftragt durch
Persony
Adresse
An das
Verwaltungsgericht Ort
Logenstr.13
123456 Ort
Klageantrag gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg
und dem Widerspruchsbescheid vom xx.xx.xxxx
Kläger – Personx
Beklagter – Rundfunk Berlin-Brandenburg, Adresse
Mit dieser Klage stelle ich Antrag auf:
Rücknahme/ Aufhebung aller Bescheide und Mahnungen
die Kosten der Klage dem Beklagten aufzuerlegen
Aussetzung des Vollzugs bis zu Beurteilung aller Klagen zum Rundfunkbeitrag
Ausarbeitungszeit der Klage von mind. 6 Monaten oder bis zur Klärung offener Urteile
Prüfung der rechtmäßigen Beitragseinziehung
Weitergabe an das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof
Prüfung auf Verstoßes gegen die guten Sitten, bezüglich eines bestehenden Knebelvertrags
Prüfung auf Verstoß gegen das Grundgesetzes
Prüfung auf Diskriminierung, Willkür, Drohung, Nötigung
Prüfung auf fehlerhafter Dokumente
Löschung meiner persönlichen Daten, bezüglich des Verdachts auf unrechtmäßige und unsichere Datenerfassungs-, Speicherungs- und Weitergabevorgängen
Beurteilung einer Schadenersatzforderung
Beurteilung der Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit Hinweis auf Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs.7 AO, bei Nichtzahlung
Weitere Anträge, nach Ausarbeitung der Klageschrift sind möglich.
Sehr geehrte Dame und Herren,
zuerst bitte ich Sie, zu berücksichtigen, dass ich kein juristisches Fachwissen habe und wünsche in dieser Klage eine umfangreiche, allgemeinverständliche und natürlich persönliche, nicht auf Textbausteinen beruhende, individuelle Behandlung der Klageschrift.
Ich beantrage auf Grund der komplexen Struktur der Klage, verbunden mit dem Lesen und Auswerten von Urteilen bezüglich einer mir fremden Thematik und mir fremden Vokabulars, noch offenen Urteilen vor Gerichten (z.B. Olaf Kretschmann beim Bundesverfassungsgericht), auch bezüglich meiner Arbeitszeit, bezüglich ausreichender, unbezahlter Freizeit, ausreichende Bedenkzeit von mind. 6 Monaten oder bis zur Klärung aller offenen Fragen, bezüglich des Beitragsservice, des Rundfunkbeitragstaatsvertrags und daraus entstehenden Fragen und Problemen, die ausstehende Urteilssprechung benötigen und die Beurteilung meiner Klage grundsätzlich beeinflussen könnten.
Bitte hiermit vorsorglich um eine nach §80 VwGO handhabende, aufschiebende Wirkung jeglicher Vollstreckung, da ich nicht der Meinung bin, ein steter Zufluss der Finanzmittel, durch dieses Verfahren der Beitragseintreibung, würde rechtmäßig erhoben noch seien sie notwendig. Vorerst wäre vorläufiger Rechtsschutz nicht zwingend nötig. Würde im Fall der Vollstreckung Eilrechtsschutz vorziehen. Auf Grund offener Verfahren und ungeklärter Rechtsstreitigkeiten wäre ein Vollzug, unter Umständen, rechtswidrig. Eine „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ wurde der Klägerin zugestellt, durch die Kreiskasse Stadtname am 05.2016 (Entgegengenommen am 06.2016). Schon dieses Dokument hat Anzeichen von Formfehlern bezüglich des Hinweises, man würde nach § 93 Abs. 7 AO ein Kontoabrufverfahren durchführen welche ausschließlich für Steuern gedacht ist. Es existiert keine Mahnung, auf Grund welcher vollstreckt werden soll.
Die Klage und Abwicklung des Briefverkehrs kann nur über
Personx, Adresse
stattfinden, da betreffende Person dieser Klage nicht in der Lage ist, die Komplexität zu erfassen, die Zeit aufzubringen noch sich das umfangreiches Fachwissen anzueignen um binnen kürzester Zeit sich rechtmäßig und vollumfänglich gegen den Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu wehren, der laut Medien immer noch nicht zu Gunsten der Bürger ausgelegt wurde. Eine Einwilligung der Übernahme der Abwicklung durch die Klägerin kann nachgereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Personx
Anlage:
Wiederspruchsbescheid (2 Kopien)
Ankündigung der Zwangsvollstreckung (2 Kopien)
Fazit: undatierter Antrag, (ja undatiert
) auf Gewährung von
Eilrechtschutz soll in 2 Wochen nach Zugang (04.07.2016)...die jetzt theoretisch vorbei sind (PinMail - 24.06 und vermutlich abgesendet am 27.06) mit Antragsgründen belegt werden. Expliziter Eilrechtschutz
1. Nicht nötig bei Ankündigung?
2. bitte der Gegenseite nicht zu vollziehen bis zur beurteilung des Antrags.
3. Kein Antrag auf Eilrechtschutz mehr möglich wegen dem Zeitrahmen
4. Ergo kann wieder vollstreckt werden?
5. Eilrechtschutz kann ich ja jeder Zeit einreichen?
Sie werden gebeten, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Verfügung die auf Sie ausgestellte Prozessvollmacht und die Antragsbegründungen nachzureichen.
Was ist die Prozeessvollmacht?
Danke für eure Hilfe.
PS:
Ich werde vermutlich einfach die Teil-Klage einreichen und fertig.
Kein Eilrechtschutz.
PS: Person X wird vorgeworfen evtl. unerlaubte Rechtsberatung zu führen nach § 67 Abs.2.
Das muss ich in 2 Wochen auch bestätigen. Autsch...und nun?
Person ruft morgen da und erkundigt sich.