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Autor Thema: Bayern: Klage abgewiesen ohne vorliegen einer Klagebegründung - und jetzt?  (Gelesen 5739 mal)

d
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Hallo zusammen!

Mit Hilfe dieses Forums hat Person X den bisherigen Weg bestritten, leider in Bayern.

In aller Kürze zusammengefasst:
-   Festsetzungsbescheid 03/2015
-   Zurückweisung durch Person X, hilfsweise Widerspruch
-   Festsetzungsbescheid 04/2015
-   Zurückweisung durch Person X, hilfsweise Widerspruch
-   Widerspruchsbescheid 07/16
-   Klageeinreichung durch Person X in 08/16, es wurde beantragt den Widerspruchsbescheid des BS vom … aufzuheben + Ankündigung, dass Begründung in gesondertem Schreiben erfolgt
-   In 10/16 geforderte Unterlagen (angefochtene Bescheid) durch Person X an das Gericht übersandt + Ankündigung, dass Klagebegründung bis Ende 11/16 nachgereicht wird
Person X verdrängte anschließend die Sache und wartete ab.
-   04/17: Schreiben des Gerichts, dass in Betracht gezogen wird die Klage ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden.
-   Person X teilte in seinem Antwortschreiben mit, dass er eine mündliche Verhandlung für unverzichtbar halte. Außerdem teilt Person X mit, dass er auf seine Klagebegründung aus 12/16 bislang weder vom Gericht, noch vom Beklagten eine Antwort erhielt. Ziel war, dass das Gericht darauf eingeht und mitteilt, dass eine Klagebegründung nicht eingegangen sei, man um Übersendung einer Kopie bittet o.ä.. Weiterhin wurde besagtes Antwortschreiben mit diversen neuen Erkenntnissen garniert.
-   05/17: Übersendung der Mitteilung des BS, dieser stimme dem Gerichtsbescheid zu
-   Person X antwortet erneut, bekräftigt erneut, dass kein Einverständnis mit Gerichtsbescheid bestehe + erneuter Hinweis auf die Klagebegründung bzw. fehlenden Antworten auf diese

06/17: Gerichtsbescheid, Klage abgewiesen. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist höchstrichterlich als rechtmäßig und verfassungsgemäß anerkannt. Die zahlreichen Verfassungsbeschwerden veranlasse die Kammer nicht dazu an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln zumal die Rechtmäßigkeit bereits durch zahlreiche Landesverfassungsgerichte bestätigt wurde.
Zum Thema Behördeneigenschaft stellt das Gericht fest, dass der Beklagte im Rahmen seiner kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgabe zur Erhebung von Rundfunkbeiträgen zum Verwaltungshandeln befugt ist.

Was haltet Ihr davon? Die hatten nichtmal eine Klagebegründung vorliegen und entscheiden trotz ausdrücklichem Hinweis von Person X einfach per Gerichtsbescheid?
Sieht für mich so aus, als wollte das Verwaltungsgericht mal wieder etwas Platz auf dem Schreibtisch machen.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?


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S
  • Beiträge: 21
Hallo,

dies ist an den Gerichten in Bayern normale Vorgehensweise. Es wird alles abgeschmettert was in die Richtung des BR geht.
Gleiches "Leid" hat Person Q auch schon hinter sich. Hält Person Q jedoch nicht davon ab fiktive Klage vorzubereiten um erneut am VG zu scheitern. Fiktive Verfassungsbeschwerde im Anhang.
Person Q hatte beim ersten Versuch zu wenig Erfahrung und wurde auch so behandelt.
Die Richter die hypothetisch Recht sprechen, möchten in diesem Fall keinen Klägerkontakt. Evtl sind zu wenig Leute beim BR um sich für so ein Schauspiel die Zeit zu nehmen. 

Einfach  nicht aufgeben. Immer weiter machen. Person X wird kommen und einen Sieg erringen


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cleverle2009

Hallo zusammen!

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Zitat
06/17: Gerichtsbescheid, Klage abgewiesen. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist höchstrichterlich als rechtmäßig und verfassungsgemäß anerkannt. Die zahlreichen Verfassungsbeschwerden veranlasse die Kammer nicht dazu an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln zumal die Rechtmäßigkeit bereits durch zahlreiche Landesverfassungsgerichte bestätigt wurde.
Zum Thema Behördeneigenschaft stellt das Gericht fest, dass der Beklagte im Rahmen seiner kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgabe zur Erhebung von Rundfunkbeiträgen zum Verwaltungshandeln befugt ist.

Die Kameraden lügen sich das Blaue vom Himmel herunter. Ein Zitat des namhaften Dr. Gerhard Strate:
Zitat
...
Das bayerische Justiz-System

Man muß natürlich schon einige systematische Fehler in dem System auch benennen. Für mich ist genauso erschreckend, und das werde ich Ihnen gleich noch mal erzählen können, auch wirklich für Sie völlig nachvollziehbar, für Sie völlig nachvollziehbar, erschreckend das Verhalten der drei Richter der nunmehr 7. Strafkammer beim Landgericht Regensburg ist. Das kann ich Ihnen vielleicht noch mal erläutern. Aber erst noch mal zum System. Was ich so in Bayern erlebe, Nürnberg kenne ich auch, Regensburg ...

https://www.nuernbergwiki.de/index.php/Korpsgeist_der_bayerischen_Justiz_(Gerhard_Strate)

Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.msg164919.html#msg164919
unter vorstehender Url finden sich Anfragen an die Bayerische Exekutive, die sich bedeckt hält.
Zitat
Das alles entspricht nicht der Bayerischen Verfassung und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.
Unter dem Deckmäntelchen von Scheindemokratie wird die Gesetzgebung abgewickelt.
Die fehlenden Lesungen zeigen beim 15. RÄndStV das Demokratiedefizit in Bayern auf.

Der Justiz ist gesetzlich aufgetragen, sich schützend vor die Bürger zu stellen. Das interessiert die aber nicht. Die halten sich eher an die Doktrin des ehemaligen Blutschergen von Bamberg und nach dem 1945 wieder hochgespülten Willi Geiger, der den Beamten auftrug:

Zitat
Er sah (im Zusammenhang mit seinen früheren Äußerungen – siehe Dissertation) aber dennoch keine Veranlassung, sich bei der Frage der Verfassungstreue von Beamten im freiheitlichen Rechtsstaat für befangen zu erklären, sondern nutzte stattdessen die Chance, sein Beamtenbild festzuschreiben: „Die politische Treuepflicht – Staats- und Verfassungstreue – fordert mehr als nur formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung“, sie verlange nämlich, dass ein Beamter „sich in dem Staat, dem er dienen soll, zuhause fühlt – jetzt und jederzeit“
http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1513283#Zitate

Wie die Frage beantwortet werden kann? Ich weiß es nicht - ich bin ratlos.
Aber über Rechtsbankrott darf durchaus nachgedacht werden.
Zitat

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=10154555 (Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 21:42 von DumbTV«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
zahlreiche Landesverfassungsgerichte? Echt? M. W. sind es zwei, das von Bayern und das von Rheinland-Pfalz. 2 von 16 finde ich nicht so richtig zahlreich. Die weitaus meisten Landesverfassungsgerichte haben sich demnach zur Sache noch gar nicht geäußert.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.247
[..]
Zum Thema Behördeneigenschaft stellt das Gericht fest, dass der Beklagte (Anm. Kurt: "die LRA") im Rahmen seiner kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgabe zur Erhebung von Rundfunkbeiträgen zum Verwaltungshandeln befugt ist.
[..]


WO steht das?
Zitat
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.
Quelle: RBStV §10 Abs. 5

Ist mit "Erhebung" eine "Festsetzung" gemeint?


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auf die Frage, "wie würdet ihr jetzt vorgehen", kommt vieleicht eine Antwort zu spät, aber in einem fiktiven Fall wäre es durchaus denkbar, dass man Antrag auf mündliche Verhandlung stellen könnte und im Rahmen der Verhandlung oder vor der Verhandlung Klagebegründungen abgeben könnte. Ein Gerichtsbescheid muss nicht das Ende des Klageverfahrens am VG bedeuten.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 21
Hallo zusammen,

Person x startet neue fiktive Runde VG Roulette. Hypothetische Klage geht morgen fristgerecht raus.
Wird dann rein fiktiv wieder abgelehnt und eine mündliche Verhandlung mit Kammer oder Einzelrichter gar nicht angeboten.
LRA machts möglich. War beim ersten Versuch auch so. Person X macht aber weiter.
Neuer Bescheid, neues Glück  >:D >:D
Fiktives Schreiben ist diesmal viel interessanter geworden, möchte den Helfern ja etwas Attraktives zum lesen anbieten.
Rein Hypothetisch bin ich gespannt was diesmal kommt.



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  • Beiträge: 4.011
Jede Person A könnte es sich leichter machen und Ihre fiktive Klage ergänzen mit 664 Seiten der Anfrage* vom Bundesverfassungsgericht, welche letztes Jahr an über 40 Stellen versendet wurde, wenn jede Person A die 664 Seiten bereits geladen hatte als diese zugänglich waren. Dazu dann einen schönen Einleitungssatz, in der Art, dass zitiert und der Inhalt sich zu eigen gemacht wird, man es selbst nicht besser schreiben könne und die Suche nach einem Rechtsbeistand noch läuft. Usw...


Edit DumbTV:
* Es ist angerichtet! Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360
dort finden sich auch Quellen für die versendete Anfrage (Dokumente)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 11:05 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wird dann rein fiktiv wieder abgelehnt und eine mündliche Verhandlung mit Kammer oder Einzelrichter gar nicht angeboten.
In einem gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ist die mündliche Verhandlung immer Bestandteil. Wird, aus welchen Gründen auch immer, ein Gerichtsbescheid erstellt und dem Kläger zugestellt, ist die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung weiterhin gegeben, § 84 VwGO [Regelungen zum Gerichtsbescheid]:
Zitat
(1) Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache
keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt
geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Die Vorschriften über Urteile gelten entsprechend.
(2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids,
1. Berufung einlegen, wenn sie zugelassen worden ist (§ 124a),
2. Zulassung der Berufung oder mündliche Verhandlung beantragen; wird von beiden Rechtsbehelfen
Gebrauch gemacht, findet mündliche Verhandlung statt,
3. Revision einlegen, wenn sie zugelassen worden ist,
4. Nichtzulassungsbeschwerde einlegen oder mündliche Verhandlung beantragen, wenn die Revision
nicht zugelassen worden ist; wird von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht, findet mündliche
Verhandlung statt,
5. mündliche Verhandlung beantragen, wenn ein Rechtsmittel nicht gegeben ist.

(3) Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; wird rechtzeitig mündliche Verhandlung beantragt, gilt er als
nicht ergangen.
(4) Wird mündliche Verhandlung beantragt, kann das Gericht in dem Urteil von einer weiteren Darstellung
des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Gerichtsbescheides
folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.

In fiktiven Fällen kann es vorkommen, dass der Kläger zu Beginn seiner Klage auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat, aber nach Zustellung des Gerichtsbescheides bemerkt, dass seine Klagebegründung nicht beachtet wurden oder doch eine mündliche Verhandlung notwendig erscheint, dann kann diese beantragt werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 21
Das wurde beim ersten fiktiven Versuch vom Gericht abgewiesen. Aufgrund der angeblich hohen Auslastung. Es war Bestandteil im ersten Versuch, leider ohne Erfolg.

Anscheinend hatte da noch eine fiktivere Person die Finger mit im Spiel. Im erneuten Anlauf ist es wieder mit drin, mal sehen wie es diesmal läuft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 10:53 von DumbTV«

  • Beiträge: 984
Jede Person A könnte es sich leichter machen und Ihre fiktive Klage ergänzen mit 664 Seiten der Anfrage* vom Bundesverfassungsgericht, welche letztes Jahr an über 40 Stellen versendet wurde, wenn jede Person A die 664 Seiten bereits geladen hatte als diese zugänglich waren.

Das Schreiben des Bundesverfasssungsgerichtes stammt vom 30. August 2017 und ist zu folgenden Aktenzeichen ergangen:


1 BvR 1675/16
Rechtsanwalt Thorsten Bölck, Bahnhofstraße 11, 25451 Quickborn

1 BvR 745/17
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf

1 BvR 981/17
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf

1 BvR 836/17
Prof. Dr. Christoph Degenhart, Stormstraße 3, 90491 Nürnberg,
Rechtsanwalt Dr. Holger Jacobj, in Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Kokenhorstsfraße 19, 30938 Burgwedel


Sofern jemand nicht das Dokument* hat, kann er in seiner Klage auf die betreffenden Aktenzeichen Bezug nehmen. Dann müssten aus meiner Sicht die Gerichte selbstständig den Sachverhalt aufklären, sprich das Schreiben mit den Fragen des Bundesverfassungsgerichtes dort anfordern.

Dazu könnte dann noch ein Antrag auf Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens gestellt werden. Welcher Verwaltungsrichter will die Fragen beantworten, deren Klärung gerade das Bundesverfassungsgericht durchführt  ...


Edit DumbTV:
* Es ist angerichtet! Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360
dort finden sich auch Quellen für die versendete Anfrage (Dokumente)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 12:43 von seppl«

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  • Beiträge: 403
Das wurde beim ersten fiktiven Versuch vom Gericht abgewiesen. Aufgrund der angeblich hohen Auslastung. Es war Bestandteil im ersten Versuch, leider ohne Erfolg.

Anscheinend hatte da noch eine fiktivere Person die Finger mit im Spiel. Im erneuten Anlauf ist es wieder mit drin, mal sehen wie es diesmal läuft.

Man kann einem schriftlichen Beschluß ohne mündl. Verhandlung erfolgreich widersprechen und diese beantragen bzw. einfordern.

Siehe hierzu:

GERICHTSTERMIN mündl. Verhandlung VG Freiburg, Mi. 17.01.18, 10:00 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25732.msg163883.html#msg163883


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

S
  • Beiträge: 21
In einem gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ist die mündliche Verhandlung immer Bestandteil. Wird, aus welchen Gründen auch immer, ein Gerichtsbescheid erstellt und dem Kläger zugestellt, ist die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung weiterhin gegeben, § 84 VwGO [Regelungen zum Gerichtsbescheid]:

Wie bereits vermutet, wird meine fiktive Klage mit einer Mitteilung eines Rechtsverdrehers und der zuständigen Beamtin zerlegt. Die Möglichkeiten werden mir in Aussicht gestellt:

ohne mündliche Verhandlung durch Urteil, nach § 101 Abs. 2 VwGO
ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid § 84 VwGO

mit Hinweis - Zitat: "Die gegenwärtige verwaltungsgerichtliche Rechtssprechung in Deutschland siehr die Regelung zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich als grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar an."

Es wird mir bis zu einer fiktiven Frist die Möglichkeit gegenben zur Verringerung der Gerichtsgebühren die fiktive Klage zurückzunehmen.

Die fiktiven Kosten der Gegenseite werden mir natürlich auch gnädigst aufs Auge gedrückt.
Was kann ich jetzt noch machen? Alle fiktiven Vorstöße aufgeben? Fragen zu den entstehenden Kosten stellen?


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