Moin moin,
zuvor nochmal ein kleine Zusammenfassung von Person A
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fiktiver Fall: Person A
wartet seit Ende 2014 (nach dem sie gegen einen
Festsetzungsbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt hat) auf einen
rechtkräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid vom BS. Stattdessen:
- weitere Infoschreiben zum Widerspruch bekommen
- Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen (widersprochen & nochmals auf rechtkräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid erinnert)
- Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft erhalten (widersprochen & nochmals auf rechtkräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid für weiteres Vorgehen und Klage erinnert)
-GELBER Brief vom Finanzamt (ohne Unterschrift und Datum vom Post"beamten" und einfach im Kasten geworfen OBWOHL Person A zu Hause war) -> Ging ungeöffnet wegen nicht rechtskonformer Zustellung (inkl. Zustellverbot und nicht abgeschlossener Vertrag) zurück. Es war der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
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Nach 8 Wochen Pause wieder GELBER Brief vom Finanzamt mit
"Anordnung zur Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis". Diesmal hat Person A ihn geöffnet (Grund: siehe Rückseite gelber Brief, dieser "Wichtige Hinweis war auf dem letzten gelben Brief nicht vorhanden). Die scheinen sich zwecks Zustellung wohl jetzt damit auch endgültig abgesichert zu haben.
Wie sollte sich Person A jetzt am besten verhalten und fortfahren ?
Sollte jetzt Person A beim jeweiligen Vollstreckungsgericht Widerspruch und eine Zurückweisung schreiben?
Nochmals eine "Erinnerung" an das Finanzamt bzgl.. des rechtkräftig abgelehnten Widerspruchsbescheid schicken?
Letztendlich wird ja wieder mal verzweifelt gedroht und gebettelt die Moneten zu bezahlen.
Lieben Dank schon mal im Voraus.
Beste Grüße Lala
Edit "Bürger":
Thread-Betreff musste zum besseren Verständnis präzisiert werden.
Anonymisierung der Dokumente musste leider ebenfalls ergänzt werden.
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