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Autor Thema: Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (gelber Brief)  (Gelesen 3654 mal)

L
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Moin moin,

zuvor nochmal ein kleine Zusammenfassung von Person A
++++++++++++++++
fiktiver Fall: Person A wartet seit Ende 2014 (nach dem sie gegen einen Festsetzungsbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt hat) auf einen rechtkräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid vom BS. Stattdessen:
- weitere Infoschreiben zum Widerspruch bekommen
- Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen (widersprochen & nochmals auf rechtkräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid erinnert)
- Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft erhalten (widersprochen & nochmals auf rechtkräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid für weiteres Vorgehen und Klage erinnert)
-GELBER Brief vom Finanzamt (ohne Unterschrift und Datum vom Post"beamten" und einfach im Kasten geworfen OBWOHL Person A zu Hause war) -> Ging ungeöffnet wegen nicht rechtskonformer Zustellung (inkl. Zustellverbot und nicht abgeschlossener Vertrag) zurück. Es war der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
++++++++++++++++++++++++++++++++

Nach 8 Wochen Pause wieder GELBER Brief vom Finanzamt mit "Anordnung zur Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis". Diesmal hat Person A ihn geöffnet (Grund: siehe Rückseite gelber Brief, dieser "Wichtige Hinweis war auf dem letzten gelben Brief nicht vorhanden). Die scheinen sich zwecks Zustellung wohl jetzt damit auch endgültig abgesichert zu haben.

Wie sollte sich Person A jetzt am besten verhalten und fortfahren ?

Sollte jetzt Person A beim jeweiligen Vollstreckungsgericht Widerspruch und eine Zurückweisung schreiben?

Nochmals eine "Erinnerung" an das Finanzamt bzgl.. des rechtkräftig abgelehnten Widerspruchsbescheid schicken?

Letztendlich wird ja wieder mal verzweifelt gedroht und gebettelt die Moneten zu bezahlen. 

Lieben Dank schon mal im Voraus.

Beste Grüße Lala :)


Edit "Bürger":
Thread-Betreff musste zum besseren Verständnis präzisiert werden.
Anonymisierung der Dokumente musste leider ebenfalls ergänzt werden.
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L
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Keiner einen Rat? :-/


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P
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Anmerkung zur Anlage:

Aus der Aufstellung geht nicht hervor für was und warum. Sollte das nicht mit dabei stehen, damit es der vermeintliche Schuldner prüfen kann?

Mit nur Angabe von einer Zahl als Summe ist es nicht möglich eine Zuordnung zu Bescheiden, welchen widersprochen wurde zu tätigen. Falls also diese Zahl der Aufstellung von der bekannten Summe der Festsetzungen der widersprochenen Bescheide abweichend sei, dann könnte davon ausgegangen werden, dass ein Widerspruch in Folge einer fehlenden Bekanntgabe eines Bescheids nicht erfolgt sei. So ein Bescheid würde ja auch vollstreckt werden.


Nachfrage zum fiktiven Vorgang:
Hat Person A allen bekannten Bescheiden widersprochen?

Sind Bescheide in der Forderung der Vollstreckung, welche Person A unbekannt sind?

Ebenso müsste noch eine Aussage erfolge, ob Antrag auf Aussetzung mit dem Widerspruch gestellt wurde. Ist das nicht der Fall ist klar warum die Vollstreckung trotz Widerspruch ausgeführt wird.


Erklärung:
Denn nur der Antrag auf Aussetzung stellt im Fall einer solchen Forderung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bis zur Bescheidung des Antrags her.

Auch ein Bescheid, welcher nicht bekannt ist wird jeweils vollstreckt werden.

Die Reaktion auf die Forderung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch ein Finanzamt hängt davon ab, wie widersprochen wurde und auch ob es keine unbekannten Bescheide gibt, welche aber mit vollstreckt werden.


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L
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Danke erstmal für die rasche Antwort :-)

Anmerkung zur Anlage:

Aus der Aufstellung geht nicht hervor für was und warum. Sollte das nicht mit dabei stehen, damit es der vermeintliche Schuldner prüfen kann?

Es waren nur diese zwei Seiten in dem Brief.

Mit nur Angabe von einer Zahl als Summe ist es nicht möglich eine Zuordnung zu Bescheiden, welchen widersprochen wurde zu tätigen. Falls also diese Zahl der Aufstellung von der bekannten Summe der Festsetzungen der widersprochenen Bescheide abweichend sei, dann könnte davon ausgegangen werden, dass ein Widerspruch in Folge einer fehlenden Bekanntgabe eines Bescheids nicht erfolgt sei. So ein Bescheid würde ja auch vollstreckt werden.

Das ist eine gute Frage. Muss ich nachher zu Hause prüfen.

Nachfrage zum fiktiven Vorgang:
Hat Person A allen bekannten Bescheiden widersprochen?

Leider nein..Aber habe gehört, dass sie auch nur einen erhalten hat? ;-)

Sind Bescheide in der Forderung der Vollstreckung, welche Person A unbekannt sind?

Dadurch, dass sie nur einen erhalten hätte, ja.

Ebenso müsste noch eine Aussage erfolge, ob Antrag auf Aussetzung mit dem Widerspruch gestellt wurde. Ist das nicht der Fall ist klar warum die Vollstreckung trotz Widerspruch ausgeführt wird.

"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde im Widerspruch mit gestellt."


Erklärung:
Denn nur der Antrag auf Aussetzung stellt im Fall einer solchen Forderung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bis zur Bescheidung des Antrags her.

Auch ein Bescheid, welcher nicht bekannt ist wird jeweils vollstreckt werden.

Das müsste der BS aber nachweisen, dass Bescheide eingegangen seien?


Die Reaktion auf die Forderung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch ein Finanzamt hängt davon ab, wie widersprochen wurde und auch ob es keine unbekannten Bescheide gibt, welche aber mit vollstreckt werden.


Person A hat nachdem eingereichten Widerspruch beim BS  ( ähnliche Vorlage von Roggi hier aus dem Forum)  wieder Post vom Finanzamt erhalten: Zahlungsaufforderung und Androhung der Vollstreckung.. Sie hat brieflich um Zurückweisung und Einstellung der Zwangsvollstreckung gebeten und auch MEHRMALS darauf hingewiesen, dass ein  weiteres Vorgehen seitens BS/Finanzamt nicht rechtens sei, bis Person A den rechtskräftig abgelehnten Widerspruchsbescheid erhielte. Alles wurde natürlich ignoriert.



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P
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Jetzt wird es klarer, das ist ein Fall von Vollstreckung, weil es überhaupt keinen Bescheid gab. Das erste also das Schreiben vom Finanzamt war.

Leider wurde das aus den ersten Angaben ja nicht ersichtlich. Es ist also nicht zutreffend dass es einen Widerspruch gibt, sondern nur, dass es ein Bestreiten der Vollstreckung erfolgt, weil die Grundlagen dazu nicht vorliegen.

Weil das übers Finanzamt geht, sollten die Themen gelesen werden, welche Vollstreckung behandeln ohne Bekanntgabe des Bescheid und Bezug zum Finanzamt habe.

Das wäre z.B.

GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.0.html

und

Einwand gg. Vollstreckung v. Finanzamt zwecklos > "willig", aber unsicher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16861.msg111416.html#msg111416

und beim Finazamt geht man ehr persönlich hin

Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18480.msg130010.html#msg130010

Zwangsvollstreckung durch Finanzamt Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18260.msg123338.html#msg123338



Gibt es irgendwo dazu Ähnlichkeiten?


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Jetzt wird es klarer, das ist ein Fall von Vollstreckung, weil es überhaupt keinen Bescheid gab. Das erste also das Schreiben vom Finanzamt war.

Leider wurde das aus den ersten Angaben ja nicht ersichtlich. Es ist also nicht zutreffend dass es einen Widerspruch gibt, sondern nur, dass es ein Bestreiten der Vollstreckung erfolgt, weil die Grundlagen dazu nicht vorliegen.

Weil das übers Finanzamt geht, sollten die Themen gelesen werden, welche Vollstreckung behandeln ohne Bekanntgabe des Bescheid und Bezug zum Finanzamt habe.

Das wäre z.B.

GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.0.html
Der hier ist ähnlich.

und

Einwand gg. Vollstreckung v. Finanzamt zwecklos > "willig", aber unsicher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16861.msg111416.html#msg111416

und beim Finazamt geht man ehr persönlich hin

Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18480.msg130010.html#msg130010

Zwangsvollstreckung durch Finanzamt Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18260.msg123338.html#msg123338



Gibt es irgendwo dazu Ähnlichkeiten?



Nachdem vor einiger Zeit die Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bei Person A eintrudelte, bat sie um Einstellung der Zwangsvollstreckung nochmals mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Nach einiger Zeit hat sie dann einen normalen Brief mit "Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft" erhalten. Daraufhin wurde ein Schreiben erstellt mit "Einstellung der Forderung „Ankündigung der Anordnung
zur Abgabe der Vermögensauskunft“" in dem unter anderem angemerkt wurde, dass "keine rechtlichen Grundlagen für die von ihnen erhobenen Forderungen existieren. Weder habe ich mit dem „ ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ einen Vertrag abgeschlossen, eine Leistung bestellt, noch beabsichtige ich dies zu tun. Ein Vertrag zwischen HGB & BGB der vorherigen Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen. Dies setzt auch keinerlei Fristen in Gang." Dann ein gelber Brief (ungeöffnet zurück wegen nicht rechtskonformer Zustellung). Jetzt dieser gelbe Brief.   


Aber danke erstmal für den Link, Person A wird sich weiter einlesen. Was wäre jedoch - in ihrem Fall - die sinnigste Variante weiter zu verfahren?            


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b
  • Beiträge: 50
Nachdem was ich so gelesen habe, ist das mit dem: "trifft nicht zu, da ich mit denen keinen rechtsgültigen Vertrag geschlossen habe" irrelevant. GEZ beruft sich auf den Staatsvertrag und sagt, damit gibt es eine Zahlungspflicht per Gesetz (mit dem Finanzamt schließt man auch keinen "Vertrag").
So kommt man aus der Nummer nicht raus.
bukh1


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Nachdem was ich so gelesen habe, ist das mit dem: "trifft nicht zu, da ich mit denen keinen rechtsgültigen Vertrag geschlossen habe" irrelevant. GEZ beruft sich auf den Staatsvertrag und sagt, damit gibt es eine Zahlungspflicht per Gesetz (mit dem Finanzamt schließt man auch keinen "Vertrag").
So kommt man aus der Nummer nicht raus.
bukh1

Sondern? ;-)

Person A ist noch am recherchieren wie sie nun weiter vorgeht. Irgendwas muss ja von der Person kommen. Beim Anfertigen eines Schreibens ist sie grade dabei. Vorschläge?

Einen beitragsfreien Start in den Tag :)


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g
  • Beiträge: 860
Mr.X bekam auch Schreiben vom GV mit Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft und Ankündigung auf Eintragung.
Er hat nur zurückgewiesen und widersprochen.
Der Widerspruch "ging verloren", angeblich. Die Eintragung erfolgte rechtswidrig. Beschwerde, Erinnerung wurde alles von Seiten der Gerichte einfach lapidar abgewimmelt.
P-Konto eingerichtet.

Man könnte einen Termin wahrnehmen und dort darlegen, dass die Schreiben nicht vom Gläubiger gekommen sind, sondern immer nur vom BS und man das nicht anerkennt. Verweis auf Landessache. BS ist in Köln. BS ist nicht zuständig und nicht mal rechtsfähig, da rechtliche Sachen von der LRA zu kommen haben.
Anzunehmen ist, dass keine Einzugsermächtigung an den BS ging, dann darf der BS die Daten gar nicht haben. Der BS ist dem Mr.X gänzlich unbekannt. Was wollen die von ihm?

Mr.X würde noch darauf bestehen, dass man ihm die Anschreiben zeigt und er möchte sich eine Kopie fertigen. Die Schreiben kommen gewöhnlich vom BS.
Es gibt genug Beiträge im Forum, wer seitens der LRA der gesetzliche Vertreter ist und wer benannt werden darf. Intendant + X Personen.
Das machen Leute vom BS ohne Berechtigung.

Eine Aufschlüsselung der Forderung war beim GV auch nicht vorhanden. Die wollte Mr.X aber sehen. Der GV hat seine Entnahme gleich mit draufgerechnet.


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b
  • Beiträge: 50
an gerechte Lösung:
 was die (BS) von dir wollen? lapidare Antwort: Geld. Dafür ist denen jedes Mittel recht, Rechtsbeugung ohne ende. Natürlich wimmeln die Gerichte ab, FA oder Behörden ziehen das (Vollstreckung) durch, da wird nichts geprüft. Soweit ich hier im Forum gelesen habe, gibt es kein probates Mittel dagegen. Man muß auf die Einsicht oder Verständnis der Vollstreckungsbehörde hoffen, dann geben die das evtl. and die LRA zurück, manchmal.
Ob man mit dem neuen Tübinger Urteil in anderen Bundesländern was anfangen kann weis ich nicht. Vielleicht bastelt ein Rechtskundiger daraus mal einen Text, den man den Vollstreckungsbehörden unter die Nase hält und dann ist ein für allemal Ruh (bis zum Verfassungsgericht).
Auch Klage einreichen soll nicht dagegen helfen, die vollstrecken auch bei laufendem Verfahren.
bukh1


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