Problem: Es ist noch zu früh!
Sollte Karlsruhe sich beeilen und die Klage zu unserer aller Unzufriedenheit entscheiden, hätten sich kommende Verfahren erledigt. Besser wäre, einige weitere Entscheidungen der VGs und OVGs abzuwarten, bis sich doch mal ein Lichtblick findet, auch im Hinblick auf immer mehr professionell vertretene Kläger.
Hr. Bölck wird daher im Falle der Klage in Karlsruhe beantragen, das Verfahren ruhen zu lassen, bis weitere Entscheidungen gefällt sind.
Verstehe ich nicht.
Was spielt es für die Würdigung seiner Argumente durch Karlsruhe für eine Rolle, wie viele Urteile es vor Verwaltungsgerichten schon gab?
Jedes bisherige Urteil hat Schwächen die man angreifen kann. Wenn man das Urteil des Münchner VerfGH und das Freiburger Urteil vom 2. April (welches Anfang
September vorlag, also nach dem Münchner Urteil) vergleicht, sieht man,
daß die Gerichte ihre Argumentation verfeinern. Wenn man sich die Berichte
im Forum aus den Verhandlungen in München und Freiburg durchliest, findet
man, daß die Richter schon in den "Wunden Punkten" herumstochern und die
Kläger und Zuschauer in dem Gefühl zurücklassen, man hätte sie ernst
genommen. Dann setzen sich die Richter dran und suchen nach Möglichkeiten
wie man die Klagepunkte entkräften kann. Deshalb wartet man auch so lang
auf die Urteile. Das ganze ist also ein iterativer Prozeß. Man muß also
versuchen, auf dem Weg durch die Instanzen die früheren Urteile
"aufzubrechen". Ich denke, das meint H. Bölck.