Leider hat Person Z viel, viel, viel zu lange gewartet...
Ihr ursprünglicher Beitrag unter
Befreiung nicht mitgeteilt > Zahlungsaufforderung = Vollstreckungsbescheid?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17101.0.htmlwurde zwar nicht wenig geklickt - aufgrund der Vielzahl der Fälle (auch ähnliche) ging es bei denjenigen, die vielleicht schon eher eine Antwort hätten geben können, leider unter.
Ungeachtet dessen hätte Person Z bei Beachtung der einschlägigen Threads sowie der wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]durchaus bereits wichtige grundsätzliche Hinweise finden können, die ihr wesentlich früheres Handeln ermöglicht und evtl. die jetzige Situation hätten vermeiden helfen.
Was könnte nun noch getan werden?Schwierig - und ohne zu wissen wieviel Aufwand mit welchem Erfolg damit verbunden sein wird.
Schwierig auch zu sagen, ob Person Z gegenüber ARD-ZDF-GEZ eher "forsch" oder eher "sachte" auftreten sollte.
Vielleicht sollte Person Z erst einmal entsprechend den Erkenntnissen zur
"sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen agieren...
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387...auch, wenn sie es momentan weniger mit "Vollstreckungsstellen" als vielmehr schon mit der (Lohn-)Pfändung zu tun hat.
Person Z sollte versuchen, herauszufinden, wie sie mglw. über das Ende/ den Anfang des Monats hinaus noch
einige Wochen Aufschub erhalten könnte, um sich selbst erst einmal etwas "Luft" zu verschaffen und aktiv eine
Sachverhaltsklärung mit ARD-ZDF-GEZ herbeiführen zu können.
Dazu vielleicht noch mal die
Personalabteilung befragen, was diese von sich aus ermöglichen kann. Falls denen und der Firma selbst die "Hände gebunden" sind, dann ggf. einen
sachlich-freundlichen Brief direkt an die Intendanz der Rundfunkanstalt mit der Bitte um
Aufschub bis zu einer Sachverhaltsklärung.
Ungeachtet dessen sollte Person Z nunmehr keine unnötige Zeit verstreichen lassen, da es ansonsten alles nicht einfacher sondern nur noch schwieriger wird.
Person Z könnte ggf. auch noch einmal nachdenken - vielleicht hatte sie dazumal doch die ganzen Befreiungsunterlagen abgesendet und erinnerte sich derzeit nicht mehr daran...?
Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Person Z könnte ggf. gut beraten sein, sich auf
mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person Z einfach mal ein bisschen überlegen
) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend (sachlich-freundlich) "mitzuteilen"?
Da jetzt aber schon die Pfändung aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen...
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144
Ungeachtet dessen könnte/ sollte sich Person Z auch mit diesen Informationen befassen...
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.htmlDas könnte mglw. sogar funktionieren, wenn Person Z lediglich versäumt hätte, die damaligen Befreiungsschreiben abzusenden.
Ob dies allerdings ohne entsprechenden Nachdruck funktionieren wird, bleibt fraglich.
Ergänzend dazu könnte (sollte?) Person Z sich den damaligen
Befreiungszeitraum ggf.
nochmals mit aktuellem Datum bescheinigen lassen und diesen dann umgehend (spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellungsdatum! > besser aber nicht so lange warten!!!) einreichen, denn im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist zu "Befreiungen" geregelt...
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der
Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. [...]
[...]
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen; im Falle des Absatzes 1 Nr. 10 1. Alternative genügt eine ärztliche Bescheinigung. Dabei sind auch die Namen der weiteren volljährigen Bewohner der Wohnung mitzuteilen.
Wie auch immer:
Person Z sollte versuchen, kühlen Kopf zu bewahren, die Sache ernst nehmen...
..und "zum Wohle aller" hier
bitte weiter über den Fortgang berichten.
Gutes Gelingen!
Hinweis:
Die Befreiung der arbeitslosen Eltern überträgt sich mglw. nicht automatisch auf das in der Wohnung ebenfalls wohnende, einen eigenen Haushalt führende und nicht (mehr) zur "Einsatzgemeinschaft" (§4 Abs. 3 RBStV).
Ungeachtet etwaiger Befreiungen sind Festsetzungsbescheide ernstzunehmen und nicht zu ignorieren. Was passiert, wenn man diese zwar erhält, dennoch aber ignoriert, dürfte nun hinlänglich bekannt sein > es führt zwangsläufig zur Vollstreckung.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html