Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Arnsberg: Stadt treibt Rundfunkgebühren ein und macht Verluste  (Gelesen 2472 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/26467199od.png

derwesten.de, 24.09.2016

Arnsberg
Stadt treibt Rundfunkgebühren ein und macht Verluste
von Martin Schwarz

Zitat
Die Stadt Arnsberg ist rechtlich verpflichtet, für ARD und ZDF Gebühren einzutreiben. In diesem Jahr droht der Stadt dabei ein Verlust von rund 43.000 Euro.

[..]So blieb die Stadt Arnsberg im Jahr 2015 auf 20 194 Euro an nicht erstatteten Vollstreckungskosten sitzen. Dieser Betrag wird sich in diesem Jahr voraussichtlich sogar noch verdoppeln und in der Stadtkasse ein Minus von 43 263 Euro verursachen, weil nach einer Prognose der Stadtverwaltung 1881 Vollstreckungsersuchen seitens der Rundfunksanstalten anhängig sind.[..]

Auf eine Anfrage der Arnsberger FDP-Ratsfraktion teilte die Stadtverwaltung mit: [..] sind die Vollstreckungsaufträge bei allen Kommunen sprunghaft gestiegen, da nun wesentlich mehr Zahlungspflichtige erfasst werden.“ Die Stadt sieht sich aber nicht als Inkassobüro der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ist aber an die Rechtslage gebunden. [..]

Die Stadt will sich nun über den Städte- und Gemeindebund dafür einsetzen, dass entweder künftig die Gebührenbeitreibung über private Inkassodienste erfolgt oder zumindest der Erstattungsbetrag für Kommunen bei Vollstreckungsersuchen deutlich erhöht wird.[..]

Weiterlesen auf:
https://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/stadt-treibt-rundfunkgebuehren-ein-und-macht-verluste-id12221367.html

Anfrage der FDP
http://www.fdp-arnsberg.de/meldung.php?id=107371&BackURL=/index.php

Antwort der Stadt:
http://www.fdp-arnsberg.de/sitefiles/downloads/812/Berichtsvorlage_111-2016.pdf

Siehe auch:
Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsersuche nach Medienberichten 2015/2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19956.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 15:25 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

K
  • Beiträge: 810
Zitat
Die Stadt sieht sich aber nicht als Inkassobüro der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ist aber an die Rechtslage gebunden.

Genau DAS ist die Argumentation von DUCKMÄUSERN, werte Stadt Arnsberg!

Und so wird es auch immer sein. Einen Ar*** in der Hose wird man bei kleinen Verwaltungshanseln genau so vergebens suchen wie ZIVILCOURAGE! Deshalb: Jault ruhig weiter über Euren Verlust - Ihr habt ihn Euch verdient!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 17:08 von Knax«

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Dennoch: Die Verluste der an die Rechtslage gebundenen Gemeinden durch die Vollstreckungsversuche auf Antrag des BS lassen sich nicht mehr lange verkaufen. Der Rundfunkbeitrag schadet nicht mehr nur der Demokratie und den einzelnen Bürgern, sondern sorgt auch noch für wirtschaftlichen Schaden in den Gemeinden und flächendeckend dann auch in den Ländern.
Es gab weder die versprochene Verwaltungsvereinfachung und damit einhergehende Kostenreduzierung noch wird dieses System von den Bürgern gewünscht oder auch nur akzeptiert.
Die Politik wird nicht mehr lange die Augen verschließen können. Das System ist zum Scheitern verurteilt und der Abrutsch wird immer schneller und größer und unaufhaltsam.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
Nach oben