Dennoch: Die Verluste der an die Rechtslage gebundenen Gemeinden durch die Vollstreckungsversuche auf Antrag des BS lassen sich nicht mehr lange verkaufen. Der Rundfunkbeitrag schadet nicht mehr nur der Demokratie und den einzelnen Bürgern, sondern sorgt auch noch für wirtschaftlichen Schaden in den Gemeinden und flächendeckend dann auch in den Ländern.
Es gab weder die versprochene Verwaltungsvereinfachung und damit einhergehende Kostenreduzierung noch wird dieses System von den Bürgern gewünscht oder auch nur akzeptiert.
Die Politik wird nicht mehr lange die Augen verschließen können. Das System ist zum Scheitern verurteilt und der Abrutsch wird immer schneller und größer und unaufhaltsam.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.