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Autor Thema: FragDenStaat: Kosten/Ausschreibung Plakatwerbung Sendung "Wer weiss den sowas?"  (Gelesen 6217 mal)

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Zitat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Wochen fällt mir regelmäßige Plakatwerbung Ihrer Institution für die Sendung "Wer weiss den sowas?" im Raum Berlin auf. Ich fordere Sie hiermit auf, mir mitzuteilen:
1) Welche Kosten hat diese Werbekampagne verursacht?
2) Gab es hierzu ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?
3) Welchen Nutzen hat diese Werbeaktion angesichts der Tatsache daß ohnehin jeder Haushalt in Deutschland zwangsweise "Kunde" Ihrer Institution ist und eine - typischerweise durch Werbung erzielte - Kaufentscheidung irrelevant ist?

1. Antwort der ARD
Zitat
vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir bedauern Ihre Kritik am Programmmarketing, also an Werbemaßnahmen für die Sendungen des Ersten wie z.B. Plakate oder Printanzeigen. Diese Maßnahmen sind mit den Gremien abgestimmt und unverzichtbar. Die Zuschauer schätzen diesen Service als willkommene Orientierung durch die Vielzahl der Angebote. Auch mit den Rundfunk- und Verwaltungsräten der ARD besteht Einigkeit, dass Werbemaßnahmen nötig und akzeptiert sind, damit die Gebührenzahler auf teuer produzierte Programme effektiv hingewiesen werden können. Für derartige Werbemaßnahmen steht der ARD ein bestimmtes Budget zur Verfügung, das jedes Jahr festgelegt, und dessen Verwendung und Einhaltung überprüft wird. Wir können Ihnen versichern, dass das Finanzgebaren der ARD in allen Bereichen unter strenger Kontrolle steht: Über die Verwendung der Beitragsmittel wachen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Landesrechnungshöfe und die Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten.

Weiterlesen unter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-plakatwerbung/


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Zitat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Wochen fällt mir regelmäßige Plakatwerbung Ihrer Institution für die Sendung "Wer weiss den sowas?" im Raum Berlin auf. Ich fordere Sie hiermit auf, mir mitzuteilen:
1) Welche Kosten hat diese Werbekampagne verursacht?
2) Gab es hierzu ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?
3) Welchen Nutzen hat diese Werbeaktion angesichts der Tatsache daß ohnehin jeder Haushalt in Deutschland zwangsweise "Kunde" Ihrer Institution ist und eine - typischerweise durch Werbung erzielte - Kaufentscheidung irrelevant ist?

1. Antwort der ARD
Zitat
vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir bedauern Ihre Kritik am Programmmarketing, also an Werbemaßnahmen für die Sendungen des Ersten wie z.B. Plakate oder Printanzeigen. Diese Maßnahmen sind mit den Gremien abgestimmt und unverzichtbar. Die Zuschauer schätzen diesen Service als willkommene Orientierung durch die Vielzahl der Angebote. Auch mit den Rundfunk- und Verwaltungsräten der ARD besteht Einigkeit, dass Werbemaßnahmen nötig und akzeptiert sind, damit die Gebührenzahler auf teuer produzierte Programme effektiv hingewiesen werden können. Für derartige Werbemaßnahmen steht der ARD ein bestimmtes Budget zur Verfügung, das jedes Jahr festgelegt, und dessen Verwendung und Einhaltung überprüft wird. Wir können Ihnen versichern, dass das Finanzgebaren der ARD in allen Bereichen unter strenger Kontrolle steht: Über die Verwendung der Beitragsmittel wachen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Landesrechnungshöfe und die Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten.

Weiterlesen unter:
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WER interessiert sich für die ARD? Das hat doch keiner kundgetan. TEXTBAUSTEIN zu Eigenmotivation?

Welche Zuschauer schätzen eine Orientierung, weil sie zu blöd sind, sich selbst etwas zu suchen??

Das ist mal wieder eine aalglatte Textbaustein-Antwort, die vor unwahren Behauptungen nur so strotzt, denen ist nicht mehr zu helfen |-


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                                                Curt Goetz

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Zitat
damit die Gebührenzahler auf teuer produzierte Programme effektiv hingewiesen werden können.
Diese Aussage ist von sehr hohem Niveau.

Welcher Gebührenzahler weiß über die Höhe der Kosten der von ihm konsumierten Sendungen vollumfänglich Bescheid?


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zitat
Wir können Ihnen versichern...
Aber verlangen Sie bitte kein Beweise.
Und wer ohne Vergabeausschreibung davon profitiert, wird auch verschwiegen.
Der einzige ehrliche Satz ist der, wo die teuren Produktionen angesprochen werden. "Strenge Kontrolle" ist schamlos und bewiesenermaßen gelogen. Die einzige Kontrolle besteht (vermutlich) darin, dass man die Gesamteinnahmen von örR kennt. Ende der Kontrolle.

Wer eine Sendung wegen einem Werbeplakat auswählt, hatte wohl kein Geld mehr für eine Fernsehzeitung. Stichwort: erschöpftes "Medienbudget".


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Update vom 8. April 2016 13:00

Zitat
Sehr geehrter Herr M.,

es tut mir sehr leid, dass Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden waren.

Ich habe Ihre Nachfrage an die Kollegen vom zuständigen Programmmarketing weitergeleitet mit der Bitte Ihre Anfrage direkt zu beantworten.

Ich kann Ihnen nur noch ergänzend mitteilen, dass Das Erste Vertragsangelegenheiten grundsätzlich vertraulich behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-plakatwerbung/





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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Update vom 8. April 2016 13:00

Zitat
Sehr geehrter Herr M.,

es tut mir sehr leid, dass Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden waren.

Ich habe Ihre Nachfrage an die Kollegen vom zuständigen Programmmarketing weitergeleitet mit der Bitte Ihre Anfrage direkt zu beantworten.

Ich kann Ihnen nur noch ergänzend mitteilen, dass Das Erste Vertragsangelegenheiten grundsätzlich vertraulich behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-plakatwerbung/

Die Person A meint dazu:
Diese wunderbare und offensichtliche Schutzbehauptung  "...dass Das Erste Vertragsangelegenheiten grundsätzlich vertraulich behandelt" dient in keiner Weise dem öffentlichen Interesse der sog. Zwangszahler.
Wer soll denn durch diese Vertraulichkeit geschützt werden?????????
Wer für etwas zahlen muss, hat verdammt noch mal auch das Recht zu erfahren in welche Kanäle das hart erarbeitete und per Zwang eingetriebene Geld auch fließt.
Ansonsten ist die Bezeichnung "öffentlich-rechtlich" keinen Pfifferling wert.


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Antwort der ARD vom 2.5.2016:

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vielen Dank für Ihre neuerliche Mail. Es tut mir leid, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden waren.

Hier erhalten Sie weitere Erläuterungen von den Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Fachabteilung:

1. Kosten von Werbekampagnen Bezogen auf die monatlichen 12,37 Euro, die die ARD vom Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro anteilig erhält, wurden in den Jahren 2013/2014 für Marketingausgaben in der gesamten ARD (dazu zählt natürlich auch Das Erste) 0,14 Cent aufgewendet (Umrechnung: 1 Cent Beitrag entspricht 4,33 Mio. € im Jahr). Sehen Sie hierzu bitte auch die Informationen auf folgender Seite: http://www.ard.de/home/intern/die-ard.... Die Jahresberichte für die Jahre 2015/2016 liegen noch nicht vor.

2. Öffentliches Ausschreibungsverfahren Wir beauftragen unsere Agenturen in regelmäßigen Abständen im Rahmen EU-weiter Ausschreibungen, zu denen wir als öffentlicher Auftraggeber ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtet sind. In die Angebotsbewertung fließen verschiedene fachliche sowie finanzielle Kriterien mit ein, übrigens auch hinsichtlich der von den Agenturen zu beauftragenden Drittdienstleister, um qualitativ anspruchsvolle und finanziell effiziente Werbekampagnen über die Dauer des ausgeschriebenen Leistungszeitraums zu gewährleisten.

Wir hoffen, dass damit Ihre Fragen erschöpfend beantwortet sind. Von unserer Seite ist zu diesem Thema jetzt alles gesagt, weitere Erläuterungen werden daher von uns nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Nochmals die ursprüngliche Fragestellung:
Zitat
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1) Welche Kosten hat diese Werbekampagne verursacht?
2) Gab es hierzu ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?
3) Welchen Nutzen hat diese Werbeaktion angesichts der Tatsache daß ohnehin jeder Haushalt in Deutschland zwangsweise "Kunde" Ihrer Institution ist und eine - typischerweise durch Werbung erzielte - Kaufentscheidung irrelevant ist?

Die zuständige Fachabteilung drückt sich also um die Antwort auf die präzise Fragestellung und verweist auf generelle Zahlen von 2013/2014 für ARD und LRAs.

Zitat
Die Jahresberichte für die Jahre 2015/2016 liegen noch nicht vor.
Es war wohl 2014/2015 gemeint. Wo der Pfuscher ißt sein Brot, muß der Beitragszahler leiden Not ;)

Zitat
in regelmäßigen Abständen im Rahmen EU-weiter Ausschreibungen, zu denen wir als öffentlicher Auftraggeber ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtet sind.
Kennt jemand diese Schwellenwerte? Waren das die irgendwo erwähnten 207.000 Euro?



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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Aalglatte Antworten von denen. Jetzt würde ich trotzdem nachhaken und die EU-weite Ausschreibung zur Einsicht verlangen unter Nennung des Schwellwertes, wo man "nicht verpflichtet" ist, eine richtige Ausschreibung machen "zu müssen" und in welchem Gesetz das so steht.

Schon allein wegen Punkt 2, sich ab sofort nicht mehr dazu äußern zu wollen. Dann soll eine offene Frage den Status der öffentlichen Anfrage beenden als Zeitstempel für Transparenz.

Zitat
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2) Gab es hierzu ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?
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Punkt 1&2 der Anfrage wurden in keinster Weise beantwortet. Wenn das für dumm Verkaufen der Bürger Medienpolitik des Senders ist, ist die Antwort nichtssagend und abweichend symptomatisch für den ganzen Bürgersteuerungsverein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2016, 19:58 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Die Anfrage finde ich klasse, damit zeigt man denen, daß sehr wohl öffentliches Interesse daran besteht, was mit den erpressten Zwangsgeldern geschieht. Die wesentlichen Antworten wird es jedoch nicht geben. z.B. welche Agentur die Maßnahme entworfen und durchgeführt hat und welche Verwandten oder politischen Freunde der örProfiteure dort von der wahrscheinlich völlig überteuerten Werbemaßnahme profitieren.


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Die Anfrage finde ich klasse, damit zeigt man denen, daß sehr wohl öffentliches Interesse daran besteht, was mit den erpressten Zwangsgeldern geschieht. Die wesentlichen Antworten wird es jedoch nicht geben. z.B. welche Agentur die Maßnahme entworfen und durchgeführt hat und welche Verwandten oder politischen Freunde der örProfiteure dort von der wahrscheinlich völlig überteuerten Werbemaßnahme profitieren.
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...und die Reaktion darauf finde ich auch "klasse". Zeigt sie uns doch, das die Antwort sowas von um den heißen Brei geredet ist.
Nun müsste nur noch ein findiger, Rechtskundiger Mensch herausfinden, aufgrund welcher Gesetze die richtigen Auskünfte gegeben werden MÜSSEN bzw. welche Stelle dafür verantwortlich ist.

Schließlich handelt es sich um Auskünfte von öffentlichem Interesse! Es will mir einfach nicht in den Kopf, das von diesen Verschwendern keiner zur Rechenschaft gezogen wird oder anders ausgedrückt: Die können mit dem Geld der Zwangsbeitragszahler machen, was sie WOLLEN und auch welche Mengen davon sie ausgeben. Und da gibt es eine KEF? Da lachen doch die Hühner, da wird nichts beaufsichtigt. Die gibt es nur, damit es nicht so auffällt.

Kann doch einfach nicht sein :police:


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                                                Curt Goetz

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Kennt jemand diese Schwellenwerte? Waren das die irgendwo erwähnten 207.000 Euro?

Unterhalb dieser Schwellenwerte ist die europaweite Ausschreibung für die öffentlichen Auftraggeber nicht verpflichtend. Es werden nationale Vorschriften angewandt. Diese werden im Vergabeverfahren zum Teil auch durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer ergänzt.

Die Schwellenwerte betragen:

  • 134.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden und vergleichbarer Bundeseinrichtungen (Ausnahmen möglich)
  • 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.186.000 Euro für Bauaufträge im Bereich Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich
  • 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.186.000 Euro für Bauaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
  • 207.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • 5.186.000 Euro für sonstige Bauaufträge
  • 1.000.000 Euro für Lose bei Bauaufträgen
  • 80.000 Euro für Lose bei Dienstleistungen (außer im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich)

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Siehe auch
"Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20293.0.html


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