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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?  (Gelesen 12248 mal)

K
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Zitat
a) Um herauszufinden, ob dahinter ein Grund steckt, der für die rechtliche Beurteilung relevant ist.
b) Das kommt auf den Grund an.
c) Kommt drauf an, ob man das Verfahren möglichst schnell über die Bühne bringen oder in die Länge ziehen will.

a) Person A hatte keine Eier in der Hose um gegen den Beitragsservice vorzugehen. Person B schon.
b) siehe a)
c) Definitiv in die Länge ziehen.


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K
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Zitat
a) Um herauszufinden, ob dahinter ein Grund steckt, der für die rechtliche Beurteilung relevant ist.
b) Das kommt auf den Grund an.
c) Kommt drauf an, ob man das Verfahren möglichst schnell über die Bühne bringen oder in die Länge ziehen will.

a) Person A hatte keine Eier in der Hose um gegen den Beitragsservice vorzugehen. Person B schon.
b) siehe a)
c) Definitiv in die Länge ziehen.

Ok, wir wissen jetzt also warum Person B das Beitragskonto auf sich überschreiben lassen wollte und warum das Gericht es wissen möchte.
Die Frage jetzt: kann man dem Gericht das so (nur netter formuliert) mitteilen ohne negative Folgen zu befürchten?


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Ok, wir wissen jetzt also warum Person B das Beitragskonto auf sich überschreiben lassen wollte und warum das Gericht es wissen möchte.
Die Frage jetzt: kann man dem Gericht das so (nur netter formuliert) mitteilen ohne negative Folgen zu befürchten?

Ich wüsste nicht, welche Nachteile daraus erwachsen könnten, dass B sich besser um die angepeilte Klage zu kümmen können meint.
Dass A eigentlich nicht dahinter steht, würde ich aber lieber verschweigen.


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Hallo liebe Mitkämpfer,

die fiktive Geschichte geht weiter...und es wird sehr amüsant!

Nach der Klage, hat nun das RBB reagiert.
Mir blieb die Spucke weg...aber lest selbst:
https://imgur.com/yob9qKS,hTMz82A,oYJhh6N,Vjs8LVa#0

Frage: Was könnte man der Klägerin zur Stellungname raten?


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Ist/war die Klägerin zeitweise von der Beitragspflicht befreit, oder was soll der Hinweis auf einen neuen Befreiungsantrag?


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Nein, die Klägerin war nie vom Beitrag befreit...ich weiß auch nicht, wie der Autor darauf kommt.
Vielleicht wurder der Baustein versehentlich benutzt oder nicht entfernt...


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Hallo liebe Mitkämpfer,

die fiktive Geschichte geht weiter...und es wird sehr amüsant!

Nach der Klage, hat nun das RBB reagiert.
Mir blieb die Spucke weg...aber lest selbst:
https://imgur.com/yob9qKS,hTMz82A,oYJhh6N,Vjs8LVa#0

Frage: Was könnte man der Klägerin zur Stellungname raten?

Wie sieht es aus,...habt ihr Vorschläge?


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Frage: Was könnte man der Klägerin zur Stellungname raten?

Wie sieht es aus,...habt ihr Vorschläge?


Alles Mögliche. Hängt davon ab, wer rät.

Und die Möglichkeit keiner Stellungnahme sollte es auch geben, ebenso abhängig, wer rät.

Ist die Klägerin in Berlin oder Brandenburg?

Jetzt klagt A. Ich bin gespannt zu wissen, ob der RBB sich jetzt ab B wendet. A und B sind Gesamtschuldner, und wenn A
nicht zahlt, kann der RBB sich das Geld von B holen. Ich vermute, A und B werden klagen müssen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2014, 21:25 von Uwe«

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Die Klägerin ist in Brandenburg.

An B hat sich bisher noch niemand gewendet.


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Eigentlich hat das ein neues Thema verdient aber ich bin mir nicht sicher, ob es nicht schon Menschen gibt, die ein ähnliches Thema eröffnet haben - ich möchte keine Zeit verlieren.

Nach fast 2 Jahren Stille bei diesem fiktiven Fall, kommt der Ball wieder ins Rollen, das Verwaltungsgericht schreibt:



Ok, wie sollte sich der Kläger jetzt verhalten?
Er würde gerne aus allen Rohren schießen aber keine Platzpatronen verwenden.
Ich bin über jeden Hinweis dankbar und erwarte nicht, dass jemand für mich diesen fiktiven Fall übernimmt...es ist meine Geschichte, ich brauche nur etwas Inspiration von euch.

Besten Dank für eure Hilfe!

Edit "ChrisLPZ":
Bitte bei Antworten innerhalb eines Threads die Betreff-Zeile nicht ändern.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 16:59 von Bürger«

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Eigentlich hat das ein neues Thema verdient aber ich bin mir nicht sicher, ob es nicht schon Menschen gibt, die ein ähnliches Thema eröffnet haben - ich möchte keine Zeit verlieren.
[...]

Vermutlich nicht sondern eher ein Fall für:

Zitat von: Bürger
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html



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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Ok, wie sollte sich der Kläger jetzt verhalten?

Auf jeden Fall diese 3 Wochen Frist sehr genau einhalten, weil diese Frist eine tatsächliche Ausschlussfrist ist. Der § 87 b VwGO ist dabei etwas sehr störendes und sollte stark beachtet werden.

Eine Berufung/Revision, weil z.B. wesentliches obwohl "vorgetragen" nicht berücksichtigt wurde, weil das erst nach der Frist vorgetragen und durch den Richter mit richtiger Begründung abgelehnt, ist dadurch etwas schwerer zu erreichen.

siehe Berufung

https://dejure.org/gesetze/VwGO/128a.html

Zitat
§ 128a
[Neue Erklärungen und Beweismittel]

(1) Neue Erklärungen und Beweismittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür gesetzten Frist (§ 87b Abs. 1 und 2) nicht vorgebracht worden sind, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn der Beteiligte die Verspätung genügend entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Beteiligte im ersten Rechtszug über die Folgen einer Fristversäumung nicht nach § 87b Abs. 3 Nr. 3 belehrt worden ist oder wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.

(2) Erklärungen und Beweismittel, die das Verwaltungsgericht zu Recht zurückgewiesen hat, bleiben auch im Berufungsverfahren ausgeschlossen.


Edit "Bürger":
In der Tat sind die neu eröffneten Fragen nicht mehr Bestandteil des Kern-Themas dieses Threads, welches da lautet
Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg > jetzt Klage?
Da das Kern-Thema augenscheinlich abgeschlossen zu sein scheint und zu den neuen Fragen bereits erste Antworten gegeben sind, bleibt dieser Thread aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion bis auf Weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 17:07 von Bürger«

 
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