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Autor Thema: Was tun bei längerer Abwesenheit?  (Gelesen 2835 mal)

s
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Was tun bei längerer Abwesenheit?
Autor: 14. August 2016, 02:31
Hallo!

Angenommen Person K. hat geklagt. Antrag auf Aussetzung wurde abgelehnt, sowohl vom Gericht als auch vorher schon von der Anstalt. Die eigentliche Klage ist noch nicht abgeschlossen. Bisher keine Vollstreckung.

Demnächst ist K. zwei Monate außer Landes und hat keine Möglichkeit, auf Post zu reagieren. K. hat das Gericht darüber schriftlich informiert.
Was sollte K. bezüglich Rundfunkanstalt/GEZ unternehmen?
Eigentlich wollte K. weiter abwarten und erst bei drohender Vollstreckung unter Vorbehalt zahlen. Einen Schufaeintrag kann K. nicht gebrauchen.

Mir fallen bisher 3 Möglichkeiten für K. ein:

1. Nichts weiter tun.
Vorteil: Anstalt bekommt Geld nicht früher als nötig.
Nachteil: Mögliche Vollstreckung kann während Abwesenheit eingeleitet/durchgeführt werden ohne dass K. es mitbekommt, Zahlung unter Vorbehalt dann nicht mehr möglich, K. bekommt im Ausland u. U. kein Geld mehr wegen Kontosperrung und die Reise ist ruiniert, Schufa-Eintrag schafft Probleme.

2. Der Anstalt die Abwesenheit mitteilen und darum bitten, in der Zeit keine Briefe mit Fristen zu schicken.
Vorteil: Wenn sie sich dran halten, gibt es keine Probleme (aber K. weiß nicht, ob sie das tun werden).
Nachteil: K. weckt womöglich schlafende Hunde und dann wird nach der Rückkehr vollstreckt.

3. Vor Abreise unter Vorbehalt zahlen.
Vorteil: Keine Vollstreckung mit negativen Folgen für K.
Nachteil: Anstalt bekommt Geld sehr viel früher als nötig.

Für K. sieht es so aus, als hätte sie hier die Wahl zwischen Pest und Cholera.  :-\  Irgendwelche Tipps, was K. sonst tun kann?


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B
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Re: Was tun bei längerer Abwesenheit?
#1: 14. August 2016, 12:43
Hallo sekiu,

im Falle, dass man schon auf dem Rechtsweg ist, würde ich mal beim Gericht anrufen.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, es wurde zur Kenntnis genommen und darum gebeten, das kurz formlos schriftlich einzureichen.


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Re: Was tun bei längerer Abwesenheit?
#2: 17. August 2016, 02:47
Hallo BrauchsNicht,

im Falle, dass man schon auf dem Rechtsweg ist, würde ich mal beim Gericht anrufen.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, es wurde zur Kenntnis genommen und darum gebeten, das kurz formlos schriftlich einzureichen.

das Gericht wurde schon schriftlich informiert. Das Problem ist die GEZ bzw. dass K. nicht weiß, ob die GEZ irgendwann plötzlich beschließt, eine Vollstreckung einzuleiten. Oder habe ich dich missverstanden und du meinst, K. sollte wegen der GEZ beim Gericht anrufen?

Vielleicht wird K. der GEZ doch auch noch schreiben. Bei der Gelegenheit könnte sie auch mitteilen, dass sie die Wohnung während der Abwesenheit nicht selbst bewohnt und damit während dieser Zeit kein Inhaber ist, folglich auch nicht beitragspflichtig. ;)  Es gibt allerdings Forenbeiträge, in denen steht, dass die GEZ das wohl anders sieht - auch bei Leuten, die sogar wesentlich länger weg waren.


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Re: Was tun bei längerer Abwesenheit?
#3: 17. August 2016, 07:45
Jemanden beauftragen, Deinen Brieflasten regelmäßig zu sehen und Dich über die empfangene Post zu informieren, um vom Ausland aus zu reagieren. Das gilt nicht nur für die GEZ. Das Leben wird immer stressiger gemacht, man muss immer auf der defensive sein und eventuell reagieren. Bei der GEZ ist Stress Strategie, man muss den Stress denjenigen weiterleiten, die uns die GEZ aufgebürdet haben und zur Zeit so tun, als wäre alles in Ordnung.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Was tun bei längerer Abwesenheit?
#4: 17. August 2016, 16:42
Moin.

Eine fiktive Person F in ähnlicher Situation...

...würde erstens gar nicht mit der GEZ bzw. dem BS, sondern nur mit der Rundfunkanstalt kommunizieren.

...würde ggf. nur dem Gericht die Abwesenheit mitteilen. Wenn die dann dennoch in der Zeit Fristen setzen müssten die sich ja eigentlich dafür rechtfertigen, da gibt es ja sowas mit der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", was für den Verwaltungsprozess in § 60 VwGO geregelt ist. Da beginnt einfach ausgedrückt die Frist neu wenn man die unverschuldet versäumt hat.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

s
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Re: Was tun bei längerer Abwesenheit?
#5: 27. August 2016, 02:45
Danke für eure Hinweise.

Jemanden beauftragen, Deinen Brieflasten regelmäßig zu sehen und Dich über die empfangene Post zu informieren, um vom Ausland aus zu reagieren.
Ist leider nicht möglich.

Laut telefonischer Auskunft vom Gericht bekommt der Antragsgegner von allen Schreiben von K. eine Kopie und das Schreiben, das die Info mit der Abwesenheit enthält, wurde ebenfalls an den Antragsgegner übermittelt. Die Rundfunkanstalt weiß also bereits Bescheid. Leider heißt das nicht, dass sie fairerweise solange abwarten werden. Wird sich zeigen...


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