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Autor Thema: Antrag auf Zulassung der Berufung vorm OVG abgelehnt > Wie weiter?  (Gelesen 1389 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo liebe Community,

fiktive Person A liest hier schon seit einigen Jahren im Forum mit und hat sich jede Menge Tipps und Anregungen geholt - vielen Dank erstmal dafür. Jetzt ist Person A aber mit ihrem Latein am Ende - vielleicht hat ja noch jemand eine Idee? Folgender Sachverhalt:

Person A hat noch nie Rundfunksteuern gezahlt, wurde aber mit der Einführung des "Rundfunkbeitrags" 2013 von der GEZ zwangsangemeldet. A ging dann den im Forum vorgeschlagenen Weg: Warten auf den Beitragsbescheid, Widerspruch, Anwalt nehmen, Klage vorm Verwaltungsgericht in Dresden. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt, so dass Person A nach einem Schreiben vom Gerichtsvollzieher eine kleinere Summe überwiesen hat. Die eigentliche Klage von A wurde im November 2015 mit fadenscheiniger Begründung vom Verwaltungsgericht abgewiesen (das kennen sicher viele hier).

Ein Berufungsverfahren vorm Oberverwaltungsgericht Bautzen wurde vom VG nicht zugelassen. A beantragte daraufhin mit seinem Anwalt die Zulassung zum Berufungsverfahren vorm OVG. Dieser Antrag wurde im Juni endgültig abgelehnt. A bezog sich im Antrag auf das Berufungsverfahren auch auf die anstehende Entscheidung vorm Bundesverwaltungsgericht, dass nun leider auch zugunsten der GEZ ausging.

A könnte zwar die Begleichung der offenen GEZ-Gebühren in Höhe von knapp 700 Euro weiter hinauszögern - allerdings kommen dann zusätzliche Gebühren (Mahngebühren GEZ + Gebühren Gerichtsvollzieher) auf A zu. Wenn A dann aber schlussendlich sowieso zahlen muss, erscheint diese Form des Widerstandes A nicht länger sinnvoll...

Welche Optionen hat Person A jetzt noch?
Bleibt A jetzt noch etwas anderes übrig, als zu zahlen?


Vielen Dank schonmal fürs Lesen und für eure Hilfe.

Viele Grüße aus Dresden,
Frank


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2016, 00:26 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.597
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
A beantragte daraufhin mit seinem Anwalt die Zulassung zum Berufungsverfahren vorm OVG. Dieser Antrag wurde im Juni endgültig abgelehnt.
Nach bisherigem Kenntnisstand hätte Person A dann allenfalls noch Gelegenheit gehabt, innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Ablehnungsbeschlusses Verfassungsbeschwerde einschl. vollumfänglicher Begründung einzulegen (da ja mit der Ablehnung der Rechtsweg "erschöpft" war).
Dies ist offensichtlich nicht geschehen...?

A könnte zwar die Begleichung der offenen GEZ-Gebühren in Höhe von knapp 700 Euro weiter hinauszögern - allerdings kommen dann zusätzliche Gebühren (Mahngebühren GEZ + Gebühren Gerichtsvollzieher) auf A zu. Wenn A dann aber schlussendlich sowieso zahlen muss, erscheint diese Form des Widerstandes A nicht länger sinnvoll...
Immer wieder "Achtung":
1) Die "offenen Gebühren" von hier "700€" betreffen vermutlich nicht den Streitwert der Klage sondern alle bislang aufgelaufenen Beträge, also den "offenen Gesamtbetrag". Der Streitwert und damit die zumindest bzgl. dieses Verfahrens vorläufig "rechtskräftig" gewordene Betrag dürfte vermutlich eher so um die 200...300€ liegen > richtig?
2) Wurden seit Klageerhebung bzw. auch seit Klageabweisung weitere Bescheide erlassen und hat Person A gegen diese weiteren Bescheide wieder Rechtsmittel/ Widerspruch eingelegt?

Welche Optionen hat Person A jetzt noch?
Bleibt A jetzt noch etwas anderes übrig, als zu zahlen?
"Nach der Klage ist vor der Klage"... ;)
Die aufgrund des vermutlich nicht fortgesetzten ersten Rechtswegs nun wohl rechtskräftig gewordenen Beträge könnte Person A ggf. über den Gerichtsvollzieher "abstottern".
Dabei könnte sie eine möglichst langfristige Ratenzahlungsvereinbarung treffen und die Beträge bar bezahlen.
Person A könnte vorab auch bei ihrer Landesrundfunkanstalt die Barzahlungsmöglichkeit einfordern (selbstverständlich gebührenfrei und ohne Zusatzkosten! > Suchfunktion ).
Bei neueren Bescheiden könnte Person A erneut Rechtsmittel einlegen und diese anhand aller neueren Erkenntnisse "verfeinern". Das letzte Wort ist jedenfalls noch lange nicht gesprochen... beachte hierbei auch folgende Hinweise:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


Viele Grüße aus Dresden,
Frank
Sofern die fiktive Person A ebenfalls aus Dresden stammen sollte:
Vielleicht sollte diese sich einfach mal beim dortigen nächsten "Runden Tisch" blicken lassen ;)
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html
und auch diesen Termin schon mal im Auge behalten...
VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19833.0.html


Ansonsten ist die hier mitschwingende Frage "Klage verloren > was nun?" im Forum auch schon mehrfach behandelt > hierzu bitte Suchfunktion nutzen - diese bietet einige Ergebnisse, so u.a. auch dies
Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19693.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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