Hier könnte man sicherlich ...
Die Stadt informieren, dass die Forderungen einen nicht bekannt sind.
Man solle das als Vollstrecker gefälligst prüfen.
Die werden sich darauf berufen, dass man es nicht müsste.
Nächster Schritt wäre, wenn die einen nochmal mit Vollstreckung drohen, eine Einstweilige Verfügung vom zuständigen Gericht erwirken lassen.
Wenn die zuständige Rundfunkanstalt Geld möchte, müssen die einen auch die Forderung rechtskräftig bekannt geben.
Mit Infopost geht das nicht, man hat im Leben von denen noch nie einen Brief bekommen. (Post kommt ja immer nur vom Beitragsservice).
Die Kosten dürfen sich dann beide aufteilen ... die Stadt weil se sich wegducken und die Rundfunkanstalt weilse Müll machen.
Und dann langsam mal hier im Forum lesen, den das o.g. ist nur ein Spiel auf Zeit.