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Autor Thema: Eigene Kosten/ Aufwendungen errechnen und geltend machen > 1. Instanz VG?  (Gelesen 4547 mal)

  • Beiträge: 710
In Verbindung mit dem Thema unter
Schadensersatzklage?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16979.msg128067.html#msg128067

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Da man im Klageweg weitere Kosten hat außer die Prozesskosten, muss man auch darüber nachdenken wo man sein Geld für den Klageweg wieder zurückholt.
Denn der Klageweg muss ja nicht sein und die Kosten müssen ebenso nicht sein. Ergo folgt sowas wie eine Schadensersatzklage, welche in obigem Link ansatzweise thematisiert wird.

Dennoch entstehen diese zwangsläufig im Klageweg durch die Missachtung von Gesetzen der Obrigkeiten.

Wer fleißig Einschreiben macht, kommt im Grund in 1. Instanz schon auf einige Kosten.
Ihr wisst, diese gelben Zettel auf Thermopapier brauchen besonderen Schutz, sonst verblassen die Zahlen, weiterhin sonstige Kosten...

Also:

Zitat
- Einschreiben
- Einschreiben mir Rückschein
- Papierkosten
- Kopiekosten
- Druckerkosten
- Zeitaufwand
- Telefonate
- Fahrtkosten / Benzinkosten
- Stromkosten
- Internetnutzung
- Kosten der Behandlung von psychischen Belastungen durch Trauma der Drohnungen ;)

Wo reicht man diese Kosten ein?
Was braucht man an Nachweisen?
Wie lagert man die Nachweise sogfältig und archiviert das?


Idee für Nachweise:
Zitat
Quittungen sammeln
Tankzettel sammeln
Chronik auslagern
Internetseiten Chronik verlangen, wie lange war man wo (gez-boykott hat sowas?)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2016, 00:53 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 710
Hier einige Ansätze.
Die Sache ist vermutlich nicht so einfach, denn Leistungen könnten vermutlich erst ab Anwaltseinsatz erstattet werden.
Wer klagen will, bleibt also vermutlich auf den Kosten sitzen, was natürlich ungerecht ist.

Wie soll man sein Recht durchsetzen ohne Kosten zu haben?
Wie soll man recherchieren ohne Fahrkosten, Internetnutzung und Zeitaufwand?
Wie soll man im Umkehrschluss kostenlos auf sein Recht bestehen?

Wäre es dann so wie bekannte Person "Öff Öff" aus dem tiefen Walde, dass dieser kostenfrei juristisches Fachwissen erlangen muss, durch bloße verbale Kommunikation, mit selbstgemachter Tinte oder gar Kohle und Papyrus eine Schriftstück aufsetzen und dieses persönlich an das nächste Verwaltungsgericht bringen muss?
Oder er das ganze gar mündlich macht, sich auf den Weg begiebt zum VG um sein Recht aus dem FF, seinem Gehirn, vorzutragen?

Wie denn kostenlos sein Recht vollumfänglich in dieser Thematik geltend machen?

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Durchschnittlicher Benzinpreis in Deutschland pro Liter Super-Benzin.
- http://de.statista.com/statistik/daten/studie/776/umfrage/durchschnittspreis-fuer-superbenzin-seit-dem-jahr-1972/
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Durchschnittliche Stromrechnung 3-Person-Haushalt pro Monat
- http://de.statista.com/statistik/daten/studie/5670/umfrage/durchschnittliche-monatliche-stromrechnung-seit-1998/
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Aufwandsermittlung:
- http://www.akademie.de/wissen/kostenplanung-projekte/aufwandsermittlung-kostenschaetzung

-> etwas weiter hergeholt das Thema "Zeugengeld" - http://www.verivox.de/themen/zeugengeld/ (als Zeuge bzw. Opfer)

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Gerne mehr Ideen.


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