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Autor Thema: Beitragszahlung in bar angeblich nicht möglich: WAS TUN Frist verstreicht bald,  (Gelesen 2921 mal)

U
  • Beiträge: 3
Hallo,

fiktive Person U bräuchte einen guten Vorschlag, was er denen nun zu a.a. Brief schreiben soll....hat jemand eine gute Idee???

LG Uwe 63

Zitat
Ihr Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Person U,

Sie nehmen Bezug auf unseren Widerspruchsbescheid vom 15.06.2016 und die Zahlungsaufforderung vom 18.06.2016 und tragen vor, Ihren Widerspruch aufrecht halten zu wollen.

Beachten Sie bitte:
Bei der Zahlungsaufforderung vom 18.06.2016 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern ein einfaches Verwaltungsschreiben, dass mit einem Widerspruch nicht anfechtbar ist.
Ihr Widerspruch müsste daher als unzulässig zurückgewiesen werden, ohne dass eine Entscheidung in der Sache damit verbunden wäre, weshalb wir davon absehen.

Auch ein Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid vom 15.06.2016 ist nicht möglich. Sofern Sie unsere Ausführungen zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht akzeptieren, können Sie im Wege eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Rechtsauffassung zutreffend ist. Dazu verweisen wir auf die dem Widerspruchsbescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung.

Sie möchten überdies Ihren Rundfunkbeitrag bar einzahlen. Eine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ist rechtlich nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkbeiträge ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist durch die bundeseinheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der Oberverwaltungsgerichte und der Landesverfassungsgerichte in zahlreichen Entscheidungen dargelegt worden. Eine Rechtsprechungsübersicht finden Sie unter rundfunkbeitrag.de.

Gemäß 5 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist die zuständige Landesrundfunkanstalt ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens zur Leistung des Rundfunkbeitrags durch Satzung zu regeln. Die jeweiligen Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge wurden von den jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden der Landesrundfunkanstalten überprüft und genehmigt. Die Satzungsbefugnis umfasst auch die Zahlungsweise.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Beitragssatzungen kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden.
Eine Barzahlung ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Satzungsregelung ist aufgrund der Verwaltungspraktikabilität im Massenverwaltungsverfahren und der dadurch erreichten Kostenersparnis gerechtfertigt.

Entsprechende Regelungen finden sich auch in anderen Bereichen. So kann etwa eine Kfz-Zulassung verweigert werden, wenn keine Ermächtigung zur Einziehung der Kfz-Steuer erteilt werden ist. Nach dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 29.08.2005, Az. 7 A 10872/05) dient die geforderte Einzugsermächtigung nämlich neben der Vermeidung von Steuerrückständen auch der Verwaltungsvereinfachung und damit dem Interesse aller Bürgerinnen und Bürger an der Einsparung von Kosten. Aus diesem Grund wurden die inhaltsgleichen Regelungen für die früheren Rundfunkgebühren auch nie in Zweifel gezogen.

Dem Ausschluss von Bargeldzahlungen steht auch 5 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG nicht entgegen. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" sind. Zur Zahlungsweise im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts trifft die Vorschrift keine Aussage.

Auch nach Ansicht der Bundesbank ist ein Anspruch auf Barzahlung von Rundfunkbeiträgen daraus nicht herzuleiten. Zwar sei, so die Bundesbank, jedermann gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Dieses Prinzip unterliege allerdings Einschränkungen. So könnten auch gesetzliche Regelungen eine andere Möglichkeit festsetzen, die "Erfüllung einer Geldschuld" zu regeln. Denn dies lässt nach Ansicht der Bundesbank die Eigenschaft der Euroscheine als gesetzliches Zahlungsmittel unberührt.

Im Übrigen ist die rechtliche vorgesehene Zahlungsweise ohne weiteres möglich und zumutbar, wenn – wovon in aller Regel auszugehen ist - ein Bankkonto existiert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass eine Bargeldzahlung nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Norddeutscher Rundfunk


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2016, 01:25 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Wenn Person Z unbedingt bar zahlen wollte, würde sie Euros per Päckchen schicken (z.B. Hermes Päckchen für knapp 4 Euro inkl. Sendenachweis, Versicherung und Paketverfolgung, Bekannte von Person Z wären beim Verpacken dabei und könnten ggf. bezeugen, wieviel geschickt wurde)...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2016, 15:32 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

b
  • Beiträge: 765
Zitat
Auch nach Ansicht der Bundesbank ist ein Anspruch auf Barzahlung von Rundfunkbeiträgen daraus nicht herzuleiten. Zwar sei, so die Bundesbank, jedermann gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Dieses Prinzip unterliege allerdings Einschränkungen. So könnten auch gesetzliche Regelungen eine andere Möglichkeit festsetzen, die "Erfüllung einer Geldschuld" zu regeln. Denn dies lässt nach Ansicht der Bundesbank die Eigenschaft der  Euroscheine als gesetzliches Zahlungsmittel unberührt.
Im Übrigen ist die rechtliche vorgesehene Zahlungsweise ohne weiteres möglich und zumutbar, wenn – wovon in aller Regel auszugehen ist - ein Bankkonto existiert.

Person P kann einfach abstreiten, dass sie ein Bankkonto für Begleichung der gesetzlich geregelten Geldschulden besitzt. Falls Person P ein/mehrere Bankkonten besitzt, so sind diese Bankkonten nur für andere Zwecke eröffnet wurden.

So wurde zum Beispiel ein Konto nur für diese Zwecke eröffnet: Lohnempfang und Zahlung der privaten Geldschulden. Für die Zahlung der per Gesetz/Staatsvertrag irgendwelchen festgelegten Schulden existiert kein Konto.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2016, 15:24 von boykott2015«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.198
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Antwort steht eigentlich schon im Text des fiktiven Widespruchbescheides von Person Z.

Zitat
Sofern Sie unsere Ausfühmngen zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht akzeptieren, können Sie im Wege eines Klagevertahrens vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Rechtsauffassung zutreffendist.

Nebenbei hat Person M in seiner fiktiven Klagebegründung zum Zitat des ÖRR:

Zitat
So kann etwa eine Kfz-Zulassung verweigert werden, wenn keine Ermächtigung zur Einziehung der Kfz-Steuer erteilt werden ist.

den ÖRR fast flehentlich gebeten, es der Kfz-Zulassungsstelle gleich zu tun und ihm die ÖRR-Zulassung zu verweigern. Seit einem Jahr hat Person M keine Antwort vom ÖRR erhalten  >:D


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Eine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ist rechtlich nicht möglich.

Wenn das Schreiben wirklich so verfasst wurde, was für ein Schwachsinn!
Ist das nicht vorsätzliche Irreführung?
Das Schreiben ist bestimmt nicht unterschrieben und kann rechtlich dagegen nicht vorgegangen werden.
Man sollte solche Schreiben veröffentlichen, um zu zeigen was für ein Unsinn die Schreiben.
Wie sie Menschen in die Irre führen, in Angst versetzten, belügen, drohen …....
Unglaublich!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

U
  • Beiträge: 3
Ist genau so der fiktiven Person U zugegangen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2016, 23:55 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.583
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
1) Warum will Person U überhaupt bezahlen?
2) Hat Person U (z.B. im Zuge des Widerspruchs) auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?
3) Wie wurde der WiderspruchsBESCHEID an Person U zugestellt? Förmlich oder nur per normaler Briefpost?
4) Hat Person U bereits Klage eingereicht? Wenn nein: Beabsichtigt U, dies noch zu tun?
5) Welche "Frist verstreicht bald"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2016, 22:25 von Bürger«
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U
  • Beiträge: 3
1) Warum will Person U überhaupt bezahlen?
Nein

2) Hat Person U (z.B. im Zuge des Widerspruchs) auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?
Nein..wie geht das und wo stellt Person U diesen?

3) Wie wurde der WiderspruchsBESCHEID an Person U zugestellt? Förmlich oder nur per normaler Briefpost?
Normale Briefpost

4) Hat Person U bereits Klage eingereicht? Wenn nein: Beabsichtigt U, dies noch zu tun?
Nein... U weiss nicht, ob U das tun sollte, Anwälte in seiner Umgebung meinen, dies hätte keinen Zweck. Hat jemand einen guten Anwalt an der Hand??

5) Welche "Frist verstreicht bald"?
Ja gute Frage...die haben irgendwie keine gestellt... U dachte, er muss auf diesen Brief innerhalb einer Frist von 4 Wochen antworten??


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.583
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
1) Warum will Person U überhaupt bezahlen?
Nein
Dann müsste sich Person A mit dem weiteren Rechtsweg befassen - ergo mit der Klage...
...es sei denn, sie ist nicht pfändbar und wird es auch zukünftig nicht sein.

2) Hat Person U (z.B. im Zuge des Widerspruchs) auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?
Nein..wie geht das und wo stellt Person U diesen?
Im Widerspruch oder ggf. auch noch danach.
Siehe u.a. unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
ggf. könnte Person A damit aber noch warten, bis sich abzeichnet, dass ARD-ZDF-GEZ trotz Klage nicht von sich aus die Mahnmaßnahmen auf Eis legen.

3) Wie wurde der WiderspruchsBESCHEID an Person U zugestellt? Förmlich oder nur per normaler Briefpost?
Normale Briefpost
Da der fiktive WiderspruchsBESCHEID angeblich vom 15.06.2016 könnten ARD-ZDF-GEZ meinen, dass nunmehr die 1-monatige Klagefrist abgelaufen und mithin eine jetzige verfristete Klage wegen Unzulässigkeit abzuwehren wäre. Dass dem bei nicht förmlicher Zustellung eines WiderspruchsBESCHEIDs mglw. nicht so ist, ist u.a. nachzulesen in diesem kurioserweise ebenfalls mit dem  fiktiven 15.06.2016 in Verbindung stehenden, ähnlichen fiktiven Beispiel...
Widerspruchsbescheid nach fast 15 Monaten nichtig? Frist verpasst?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19772.msg128198.html#msg128198
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19772.msg128363.html#msg128363


4) Hat Person U bereits Klage eingereicht? Wenn nein: Beabsichtigt U, dies noch zu tun?
Nein... U weiss nicht, ob U das tun sollte, Anwälte in seiner Umgebung meinen, dies hätte keinen Zweck. Hat jemand einen guten Anwalt an der Hand??
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html
Zur Frage von Sinn und Zweck und Erfolgsaussichten siehe u.a. unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

5) Welche "Frist verstreicht bald"?
Ja gute Frage...die haben irgendwie keine gestellt... U dachte, er muss auf diesen Brief innerhalb einer Frist von 4 Wochen antworten??
Person A hat eine lapidare Antwort mit Textbausteinen erhalten, welche die Barzahlung (das eigentliche Kern-Thema dieses Threads!) als "nicht möglich" darstellt und die angebliche Legitimität dieses Zustands zu rechtfertigen sucht.
Da dies nur eine Rechtsmeinung ist und Person A keine Frist zu einer Reaktion gesetzt bekommen hat erübrigt sich die Frage des Eingangsbeitrags bzgl. der Frist und somit das Kern-Thema des hiesigen Threads.


Da das Thema der "Barzahlung" an anderen Stellen im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt wurde und wird, Mehrfachdiskkussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Zum Thema "Barzahlung" bitte mit diesem Begriff sowie Kombinationen wie z.B. mit "(Norbert) Häring" (der "Initiator" dieser "Aktion") die Suchfunktion des Forums bemühen. Diese liefert bereits einige Ergebnisse - so u.a. auch dieses
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.0.html
Dessen Vorgehen sollte Person A studieren, wenn sie weiter in diese Richtung stoßen möchte.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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