1) Warum will Person U überhaupt bezahlen?
Nein
Dann müsste sich Person A mit dem weiteren Rechtsweg befassen - ergo mit der Klage...
...es sei denn, sie ist nicht pfändbar und wird es auch zukünftig nicht sein.
2) Hat Person U (z.B. im Zuge des Widerspruchs) auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?
Nein..wie geht das und wo stellt Person U diesen?
Im Widerspruch oder ggf. auch noch danach.
Siehe u.a. unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421ggf. könnte Person A damit aber noch warten, bis sich abzeichnet, dass ARD-ZDF-GEZ trotz Klage nicht von sich aus die Mahnmaßnahmen auf Eis legen.
3) Wie wurde der WiderspruchsBESCHEID an Person U zugestellt? Förmlich oder nur per normaler Briefpost?
Normale Briefpost
Da der fiktive WiderspruchsBESCHEID angeblich vom 15.06.2016 könnten ARD-ZDF-GEZ meinen, dass nunmehr die 1-monatige Klagefrist abgelaufen und mithin eine jetzige verfristete Klage wegen Unzulässigkeit abzuwehren wäre. Dass dem bei
nicht förmlicher Zustellung eines WiderspruchsBESCHEIDs mglw. nicht so ist, ist u.a. nachzulesen in diesem kurioserweise ebenfalls mit dem fiktiven 15.06.2016 in Verbindung stehenden, ähnlichen fiktiven Beispiel...
Widerspruchsbescheid nach fast 15 Monaten nichtig? Frist verpasst?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19772.msg128198.html#msg128198http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19772.msg128363.html#msg1283634) Hat Person U bereits Klage eingereicht? Wenn nein: Beabsichtigt U, dies noch zu tun?
Nein... U weiss nicht, ob U das tun sollte, Anwälte in seiner Umgebung meinen, dies hätte keinen Zweck. Hat jemand einen guten Anwalt an der Hand??
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.htmlZur Frage von Sinn und Zweck und Erfolgsaussichten siehe u.a. unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html5) Welche "Frist verstreicht bald"?
Ja gute Frage...die haben irgendwie keine gestellt... U dachte, er muss auf diesen Brief innerhalb einer Frist von 4 Wochen antworten??
Person A hat eine lapidare Antwort mit Textbausteinen erhalten, welche die Barzahlung (das eigentliche Kern-Thema dieses Threads!) als "nicht möglich" darstellt und die angebliche Legitimität dieses Zustands zu rechtfertigen sucht.
Da dies nur eine Rechtsmeinung ist und Person A keine Frist zu einer Reaktion gesetzt bekommen hat
erübrigt sich die Frage des Eingangsbeitrags bzgl. der Frist und somit das Kern-Thema des hiesigen Threads.
Da das Thema der "Barzahlung" an anderen Stellen im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt wurde und wird, Mehrfachdiskkussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Zum Thema "Barzahlung" bitte mit diesem Begriff sowie Kombinationen wie z.B. mit "(Norbert) Häring" (der "Initiator" dieser "Aktion") die Suchfunktion des Forums bemühen. Diese liefert bereits einige Ergebnisse - so u.a. auch dieses
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.0.html
Dessen Vorgehen sollte Person A studieren, wenn sie weiter in diese Richtung stoßen möchte.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.