Korrektur: leere Wohnungen sind nicht beitragspflichtig. Das wird nicht wirklich kommuniziert, weil es darauf hinweist, dass das existentielle Grundbedürfnis "Wohnen" des Menschen bebeitragt wird.
Eine Geldleistung für irgendetwas zu verlangen, was man nicht lassen kann, weil lebensnotwendig, gab es im Mittelalter oder ist Sklaverei.
Das "innehaben einer Wohnung", wie im RbStV formuliert, wird bebeitragt
So ist es zwar, aber es entspricht nicht dem realen Text.
Ich kann nicht schreiben "jede Wohnung" und dann den Inhaber einer Mietwohnung heranziehen, der die Wohnung nur leihweise angemietet hat.
Der Widerspruch liegt bei: "jede Wohnung" und Inhaber.
Die Wohnung ist ein Objekt, welches angeblich bebeitragt werden soll. In Wirklichkeit wird aber der Inhaber als Person bebeitragt, also personenbezogen oder besser doch, da man ihm Empfangsgeräte unterstellt, gerätebezogen.
Es hat sich nicht das Geringste zum Gebührenmodell geändert. Nur ein paar Namen wurden ausgetauscht.
Siehe GEZ - wurde zu BS ,, Name geändert, sonst Nichts.
Gebühr in Beitrag .
Hat sich denn sendemäßig etwas geändert? Nichts. Radio ist immer noch Radio und Fernsehen ist Fernsehen. Zwei getrennte Bereiche nach wie vor.
Die Beitragsnummer läuft auf den Inhaber als Person und nicht auf die Wohnung als Objekt.
Wenn man von Wohnung redet, dann muss es eine Wohnungsnummer geben und die Wohnungen müssen erfasst werden und nicht die Personen ausspioniert.
Pro Wohnung eine Nummer. Wer dort ein- und auszieht wäre damit uninteressant. Das hätte die LRA und den BS schon mal gar nicht zu interessieren.
Soviel zu "jede Wohnung".
Dann darf man solch einen Unfug nicht schreiben!