Man stelle sich einmal vor, die DDR hätte seinerzeit einen flächendeckenden Rundfunkbeitrag für das "Fernsehen der DDR" eingeführt, ohne Rücksicht darauf, ob die Bürger ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten oder nicht.
Wie groß wäre die Aufregung in der BRD gewesen: Allein die Tatsache, dass ein DDR-Bürger wohnt, reicht aus, um ihm eine Zwangsabgabe für das SED-Fernsehprogramm abzuknöpfen! Sicher hätte sich der Sender Freies Berlin (der heutige RBB) darin überschlagen, diese himmelschreiende Ungerechtigkeit anzuprangern!
Und heute? Heute wird der Zwangsbeitrag für öffentlich-rechtliches Fernsehen massenhaft zwangsvollstreckt bis zur Inhaftierung von Beitragsverweigerern, die nicht bereit sind, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Selbstkritik ob der über 4 Millionen Zwangsmaßnahmen jedes Jahr? Fehlanzeige.
Man feiert sich selbst, man feiert die zwangsfinanzierte Unantastbarkeit, man feiert die eigene Macht gegenüber der Politik. Es gibt letztlich nichts Arroganteres als den zum Monopolisten verkommenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Daher Dank für diese Klage. Möge dem Richter ein Licht im Hirn und im Herzen aufgehen und er dem Antrag des Klägers entsprechen.