Hallo,
alles natürlich nur rein hypothetisch, aber muss leider etwas ausholen:
Person A hat seit 01.01.2013 auf kein Schreiben des BS reagiert und natürlich genauso wenig irgendeine Zahlung geleistet.
Sie wohnte sechs Jahre am gleichen Wohnort im Umland (Wohnort A), zog letztes Jahr im Dezember aus anderen gründen in die anliegende Stadt (Wohnort B)
Im April 201
5 bekam die Person von der für Wohnort A zuständigen Verbandsgemeinde ein Vollstreckungsersuchen -
Person A forderte darauf hin Nachweise des Beitragsservice, mahnte auch zu Maßnahmen wie die Erstattung von Strafanzeige und Strafantrag wegen Bandenmäßigem Raub. Der für Wohnort A zuständige GV, reichte die Unterlagen jedoch nicht zufriedenstellend ein, woraufhin Person A mehr Druck machte und Pfändungsüberweisungsbeschluss forderte und den GV mit § zutextete.
Irgendwann im August 201
5 bekam Person A einen "gelben Brief" von der Verbandsgemeinde. Der Kassenwart schrieb Ihr und probierte Wortgewand das Schreiben als "Pfändungsüberweisungsbeschluss" zu schönigen. Es war sogar ein Stempel und eine Phamplen (weiß nicht ob das so richtig heißt, jedoch keine richtige Unterschrift)
Person A reagierte weiterhin in gewohnter Manier und hielt keine Frist zur Zahlungsaufforderung ein - die komischerweiße immer noch mit "bittenden Worten" (bitte überweisen Sie in drei Tagen ...) an die Person ergingen.
Viele dieser "Zettel" lagen in seinem Briefkasten was bedeutet der GV wollte Person A immer persönlich Antreffen. Person A war aber immer arbeiten.
Person A hat zum 31.10.201
5 seine Arbeitsstelle aufgeben müssen und war daher im Oktober zuhause.
Am morgen des 6 klingelt es dann bei Person A an der Tür ihrer Einliegerwohnung:
Der Dialalog lief in unserer fiktiven Geschichte
genau so:
GV: Guten morgen! Sind Sie Hr. ... ?
PA Zeigte auf das Namensschild am Briefkasten
GV: OK Hr. ... ! Ich habe Ihr Bankkonto gepfändet!
PA geht nur durch den Kopf "Hast DU nicht" und antwortet mit: OK!
GV: Das war aber leider nicht erfolgreich, denn das Konto bei der Sparkasse haben Sie ja bereits vor drei Jahren aufgelöst.
PA: Ok! Ja und jetzt? (und lachte sich im Kopf schlapp)
GV: Haben Sie Arbeit?
PA: bis Ende des Monats!
GV: Haben Sie denn schon Ihr Arbeitslosengeld beantragt?
PA: Warum? Nein!
GV: Mist!! Ja, also Hr. ... ! Wenn das so ist, dann muss ich jetzt eine Prüfung ausländischer Konten einleiten, da ich vermute dass Sie bereits alles dorthin verlagert haben.
PA: Ok!
GV: und wenn das auch fruchtlos verläuft, werde ich mit der Polizei vorbeikommen um gewaltsam die Tür öffnen zu lassen!
PA: Ok, tun Sie was Sie nicht lassen können! Können Sie mir DIES ALLES bitte noch schriflich zukommen lassen?
GV: Das werde ich tun! Auf wieder sehen
Hier sind jetzt ganz komische Dinge passiert und Person A kehrte in seine Wohnung zurück und überlegte:
Person A hatte im Jahr 2013 eine eidest. Versicherung ablegen müssen, da er damals Schulden hatte. In dieser EV ist das noch heute gültige Bankkonto bei der Volksbank angegeben! Das Konto bei der Sparkasse gibt es tatsächlich nicht mehr. Von diesem Konto wurden vor dem Jahr 2013 aber GEZ Gebühren gezahlt!
Wieso pfändet er das Konto obwohl er doch in die EV schauen könnte und dort das richtige Bankkonto gefunden hätte!
Eine schriftliche Benachrichtigung was Person A von dem GV verlangte hat Person A nie erhalten und auch die Polizei ist nie mit dem GV, bis zum Auszug im Dezember 2015 erschienen.
Da hat Person A aber Glück gehabt oder was ist hier passiert?
Nun ist Person A in der
neuen Stadt leider
dreimal in sechs Monaten umgezogen,
zweimal davon in derselben Straße - nicht um dem BS davon zu laufen!
Nun erhielt Person A an der ersten Adresse einen neuen bettel Brief mit der gesamten Forderung von Wohnort A (wo ja schon ein angeblich gültiger Pfändungsüberweisungsbeschluss vorlag) und den nun neu dazu gekommenen Gebühren.
Darauf wurde natürlich nicht eingegangen.
An der nun endgültigen Adresse Wohnort B, hat Person A nun wieder einen
neuen Bettelbrief erhalten, mit der Info, dass dies der Titel sei und es an die Stadtkasse abgegeben wird.
Gestern kam dann endlich der lang ersehnte Brief von der
Stadtkasse > Vollstreckungsankündigung:
Es steht kein AP, keine Rufnummer, keine korrekte Anrede in dem Brief:
Zahlungsauforderung innerhalb von 7 Tagen
unten steht iwas von SWR mit Kennnummern (keine Mitgliedsnummer vom BS)
Das Schreiben ist so schäbig, dass es morgen mit folgendem Brief an die Stadtkasse zurück geht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie ein Schreiben aus Ihrem Haus, an mich adressiert, zu meiner Entlastung zurück.
Ich gehe stark davon aus, dass es sich hierbei um einen Irrtum oder eventuell sogar ein Betrugsversuch handelt, da in dem Schreiben keine korrekte Anrede, kein Ansprechpartner, sowie keine Kontaktmöglichkeiten angegeben wurden.
Darüberhinaus bin ich mir nicht bewusst, dass ich Ihrem Haus einen solchen Betrag schulde, geschweige denn wie dieser überhaupt entstanden sein soll.
Mit freundlichen Grüßen
...
Person A denkt, dass dies für den Anfang reicht!
Wieso kommt die Stadtkasse nicht direkt Pfänden, wenn doch schon von damaliger Aktion an Wohnort A ein "rechtskräftiger Pfändungsüberweisungsbeschluss" vorlag?
Wieso nun nochmal alles von vorne?
Gelten die nun für den Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde?
Der GV der VG hatte ja noch getönt er kommt "vollstrecken mit Polizei".
Wie soll Person A sich nun eurer Meinung nach verhalten?Nochmal das ganze von vorn?
Danke für alle Eure Antworten
vg
PS:
Person A überlegt sich nun im benachbartem Ausland ein Konto zu eröffnen und sein hiesiges auf P-Konto einstellen zu lassen.
Person A arbeitet auch im benachbartem Ausland.
Dazu hat Sie auch ein eigenen Thread aufgemacht, denn hier wäre dann interessant zu wissen, wie weit die Stadtkasse überhaupt gehen kann.
Pfändungen von ausländischem Konto & Gehalt > Erfahrungen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19931.0.html