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Umfrage

Ich unterstütze das Vorhaben und werde oder habe bereits die begründete FRAGE an den Vollzug, die Ämter, Anstalten, den Beitragsservice, die Politiker & Co. gestellt.

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Autor Thema: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung  (Gelesen 12798 mal)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Nach 5 Monaten Überlegungszeit teilt die Präsidentin des Landtags NRW in wenigen Zeilen sinngemäß mit: der Petitionsausschuss kann die einzige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag nicht beantworten.

Kann nicht oder möchte nicht?

Mir hat der mit der Thematik vertraute Jurist Z im letzten Jahr wörtlich gesagt: "Die spielen auf Zeit." (Damit war vermutlich die GEZ gemeint.) Vieles, was im Zusammenhang mit dem RBStV geschieht, scheint diese Aussage zu bestätigen.

Man kann über die Hintergründe spekulieren - möchte man bis zur Entscheidung des BVerfG möglichst wenig Aufsehen erregen und noch möglichst viele Einnahmen generieren? Könnte sich das BVerfG eine Entscheidung zu Gunsten der GEZ überhaupt erlauben?

Auf jeden Fall: danke für Deine Anfrage beim Petitionsausschuss. Wieder mal haben sich Politiker mit der Angelegenheit beschäftigen müssen.


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m
  • Beiträge: 272
Danke Leo. Unsere Fragerunde muss größer werden. Nur so wird der Druck größer.

Die Benachrichtigung des Petitionsausschusses habe ich deswegen mit der kurzen Rückfrage erwidert:


Zitat
petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Betr.: Petition I.3/16-P-2016-13310-00 - Rundfunk und Fernsehen - Meine Eingabe vom 25.01.2016

Sehr geehrte Frau xxx, Sehr geehrte Frau yyy,

danke für Ihre Benachrichtigung.

Bitte erlauben Sie mir eine kurze Rückfrage zu der leicht verschwommenen Erklärung des Petitionsausschusses:

Zitat
"Petitionsausschuss … sieht nach Prüfung der Angelegenheit keine Möglichkeit im Sinne der Petition weiter tätig zu werden."

Könnten Sie mir bitte die Kopie des Protokolls der Sitzung oder die genauen Gründe für die Ablehnung der Petition mitteilen?

Die Petition sollte die einzige wichtige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag klären, besonders im Hinblick auf den fortschreitenden Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems:
 
- Horst Röper vom Forschungsinstitut Formatt, Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Thorsten Ricke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bestätigten während der 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011 den deutlichen Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems,
 
- Beim Radio erreichte der private Senderverbund Radio NRW (5,9 %) und der private Hörfunksender Antenne Bayern (5,6 %) die höchsten Nutzeranteile VOR den ö.-r. Radios:
http://www.vprt.de/sites/default/files/MedienVielfaltsMonitor_2014-II_Nutzeranteile_Radio.jpg

Bedenkt man, dass ein Teil der Gesellschaft die öffentlich-rechtliche Option nutzt, so ist es logisch, dass ein anderer große Teil der Gesellschaft die Option eben nicht nutzt. Die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Millionen Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme nutzen den Überfluss an Medien und informieren / unterhalten sich über andere Quellen. Sie sollten bei ihrer Informationsbeschaffung aus anderen Quellen durch den Rundfunkbeitrag finanziell nicht gehindert werden.

Warum will der Petitionsausschuss diese wichtige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag und damit zum Verstoß gegen den Artikel 5 GG ungeklärt lassen?

Sie können mir gerne per E-Mail antworten. Meine E-Mailadresse lautet: xxx

Vielen Dank für Ihre Mühe


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2016, 11:27 von maxkraft24«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Hinweis:

Eine erweiterte Frage an den Vollzug, Ämter & Co. zur Unterrichtung ohne finanzielle Hinderung findet ihr im Erstbeitragn in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18366.0


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