So. Nun ist die "Zwangsvollstreckungssache" da. Zahlungsaufforderung mit Frist 2 Wochen, ansonsten Ladung zur VA.
Angehängt die Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchens. Briefkopf oben rechts Beitragsservice, oben links Bayrischer Rundfunk, unterschrieben maschinell : Bayrischer Rundfunk, der Intendant.
Der erste Satz lautet: Die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt.
2 Sätze weiter: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.
Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?
Gegen den neuen " Bescheid" wurde fristgerecht Einspruch eingelegt.
Any ideas?
bei meinem fiktiven Freund KarlKotzt war vor ca. 3 Wochen der GV zum zweiten Mal da und
hat ihm ein Überaschungs-Briefchen überreicht. Drin war nochmal die Gelegenheit zu zahlen
bis 30.10. oder am 02.11. Termin zur Vermögensauskunft (seltsamerweise war er deshalb
auch schon mal vor Monaten bei ihm - Karl hatte aber keine Lust zu unterschreiben). Am
02.11. , 30 min. vor Termin hat Karl ihn angerufen um ihm nochmals mitzuteilen dass er nicht
kommt - war aber nur seine Mailbox erreichbar...). Nächster Schritt lauter seiner Au(ss)kunft-
Beuge-/Erzwingungshaft! Bisher hatte Karl noch keinen Besuch...
wie weit werden die Beteiligten wohl gehen mit ihren unrechten Forderungen und Drohungen?
Beuge/Erzwingungshaft ist nach Karls Rechtsempfinden finsterstes Mittelalter oder anders aus-
gedrückt FOLTER! Wer sich mal die Definition von Folter anschaut und den Sinn und Zweck von
Beugehaft (kommt von beugen) bzw. heute Erzwingungshaft (zwingen Zwang)...manoman echt
Finsterstes Mittelalter hier...
evtl. könnte hier der Faden weitergesponnen werden...dann evtl. verschieben)