Person X ist da noch eine Stelle in der PDF aufgefallen, welche bisher zu Wenig Beachtung gefunden haben könnte ;-).
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt , der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann nach § 37 Abs . 5 Verwaltungsverfahrensgesetz die Unterschrift fehlen . Deshalb ist der in dieser Art gefertigte Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig . Eines besonderen Hinweises bedarf es hierzu nicht . Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist entgegen Ihrem Vorbringen deutlich lesbar. Auf sie wird bereits auf der ersten Seite hingewiesen.
"
Deshalb ist der in dieser Art gefertigte Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig."
Was wird damit ausgedrückt?
Dieser Art? -> Ist es vielleicht gar kein Verwaltungsakt, weil diese Art einen Verwaltungsakt nur imitiert? Oder bezieht sich Art auf die "automatischen Einrichtung"?
Es steht ja nicht da, dass ein Festsetzungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, dass soll der vermeintliche Empfänger jedoch aktuell glauben auch, dass es mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erzeugt wurde.
Gibt es eine andere Art? Müsste es vielleicht anders sein? Bezieht sich Art, auf die Art und Weise wie dieser Festsetzungsbescheid tatsächlich produziert wurde?
Dazu könnte eine Rückfrage wie folgt aussehen:
"Bitte erläutern Sie auf welche Art und Weise der Festsetzungsbescheid produziert wurde." ;-)
Fragen, welche für eine Rückfrage möglich sind, auch unter dem Gesichtspunkt, dass wie bereits beschrieben die Form wohl gar nicht Bestandteil des Widerspruchs war, können oder sollten doch immer ein Bestandteil von Rückfragen sein, schließlich will Person A ja dazu lernen zudem gibt Person A damit dem Rundfunk die Möglichkeit den Bildungsauftrag vielleicht zu erfüllen.
Besser noch wäre eine Sendung im Zeitraum 8:00 bis 20:00 Uhr regelmäßig zum Stichwort Verwaltungsrecht. Weil viele Bürger sicherlich keine Ahnung davon haben.