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Autor Thema: Beitragsservice antwortet auf Widerspruch  (Gelesen 5417 mal)

r
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Beitragsservice antwortet auf Widerspruch
Autor: 29. Mai 2016, 12:04
Hallo miteinander,

stellvertretend für Person B stelle ich hier eine Frage, da Person B Antwort auf einen Widerspruch vom Beitragsservice erhalten hat.

In der Vergangenheit hat Person B stets auf die Briefe vom Beitragsservice geantwortet und sich stets darauf berufen keinerlei Geschäftsbeziehungen mit dem Beitragsservice eingegangen zu sein. Im letzten Brief wurde der Beitragsservice aufgefordert sämtliche Daten zu Person B zu löschen.

Im April und Mai kamen daraufhin Festsetzungsbescheide in bekannter Form. Diesen wurde jeweis widersprochen mit Absendung an den WDR.

Nun folgte die unten stehende Antwort vom Beitragsservice. Wohlgemert bezugnehmend auf den Widerspruch.

Person B würde gerne nun reagieren:
Zum einen auf die weitere Speicherung der personenbezogenen Daten, um diese wiederholt zu verbieten
Zum anderen ist die Frage ob auf den Widerspruch eingegangen werden soll.

Letzte Möglichkeit wäre: Ignorieren, dafür ist Person B aber bisher die Brieffreundschaft zum Beitragsservice zu amüsand. Es soll ja schließlich jemand was zu tun haben.

Anbei die Antwort vom Beitragsservice auf den Widerspruch, die ich bisher in dieser Form hier noch nicht gesehen habe.

Herzlichen Dank für Eure Ideen für eine Antwort an den Beitragsservice oder WDR.


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r
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Irgendjemand eine Idee?

Person B wird wohl auf das Schreiben reagieren und auf die Datenlöschung hinweisen. Ansonsten hat das Schreiben sowieso nur informellen Charakter.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Finanzierung des Rundfunks
verfassungsgemäß ist und die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt.

Hallo :)

Soweit Person D bekannt, hat das Bundesverfassungsgericht über das geänderte Finanzierungsmodell seit dessen Einführung am 01.01.2013 noch nicht einmal entschieden. Diese Aussage des Beitragsservice ist also vollkommen sinnfrei.
Eine Person D würde auf solche Infobriefchen des Beitragsservice überhaupt nicht reagieren. Neue Texte scheinen denen auch nicht mehr einzufallen.
Allerdings vermisst Person D hier die Erwähnung der beiden Standardurteile aus Bayern und Rheinlandpfalz. Irgendwie wirkt so ein Infobriefchen nicht vollständig, wenn die Urteile nicht aufgeführt sind, da man sich inzwischen so daran gewöhnt hat. ;D


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

r
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Immerhin wird in dem Brief auf nie erwähntes eingegangen. Dass die Rückseite nicht lesbar wäre, wurde im rund 80-seitigen Widerspruch nicht erwähnt.

Interessant finde ich mal wieder, dass trotz an die LRA gerichteten Widerspruchs der BS antwortet, mit dem Person B nichts zu tun haben will.
Sie wird wohl auch weiterhin an den BS komunizieren, keinerlei Vertrag mit dem BS zu haben, denn den Beitrag können (wenn überhaupt) nur die LRA bekommen :P


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g
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Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat
in mehreren Urteilen
entschieden, dass die Finanzierung des Rundfunks
verfassungsgemäß ist und die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt.
Mr.X kennt bisher nur Beschlüsse.
Sollte es da Urteile geben?


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Allein schon diese Aussage
Zitat
Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an.
ist eine Frechheit3 und fordert geradewegs dazu heraus, diesen
Einzelvorgang als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
zu richten, damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns - und die Unverschämtheiten des sog. "Beitragsservice".


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies ;)

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...woraus u.a. hervorgeht, dass mitunter durchaus sinnvoll sein könnte, darauf zu reagieren, z.B. um
- einen vergessenen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachzureichen
- weitere Gründe (z.B. noch mal 80 Seiten ;D ) nachzureichen...

Man will ja schließlich auch seinen "Beitrag" leisten zur "VerwaltungsVEREINFACHUNG" ;) ;D


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Allein schon diese Aussage
Zitat
Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an.
ist eine Frechheit3 und fordert geradewegs dazu heraus, diesen
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zu richten, damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns - und die Unverschämtheiten des sog. "Beitragsservice".


Mann kann, wenn die entsprechenden Festsetzungsbescheide inzwischen mehr als 3 Monate zurückliegen auch Klage einreichen gegen die Bescheide, ohne einen Widerspruchsbescheid abzuwarten.
Dann sehe die Justitiare von der Rundfunkanstalt und die Heinzelmännchen vom Beitragsservice, dass man selber die Sache nicht als erledigt ansieht.


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Ein Forcieren der Klage ist aber nicht nötig - sondern brächte einen ja selbst in Zugzwang und würde das ganze Prozedere unnötig beschleunigen... ;)
Solange von ARD-ZDF-GEZ keine Vollstreckung eingeleitet und von dieser dann auch trotz Erwiderungen des Betroffenen (siehe all die Einzeletappen in oben bereits verlinktem Ablauf) nicht abgelassen wird, wäre also die Einreichung einer Klage bei mehr als 3 Monaten ausstehendem WiderspruchsBESCHEID nach bisherigen Erfahrungswerten nicht sonderlich sinnvoll...

Abgesehen davon scheint dies ja bei obiger fiktiver Konstellation ohnehin nicht der Fall zu sein.
Vielmehr handelt es sich da augenscheinlich um die übliche Standard-Antwort innerhalb weniger Tage bis Wochen nach Eingang des Widerspruchs bei ARD-ZDF-GEZ.


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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Bürgers letzte Antwort ist bereits beherzigt. Es wird nichts getan ohne zu müssen.

Vielleicht werde ich Person B empfehlen, die 80 Seiten ein weiteres Mal einzureichen. Offensichtlich gibt es ja beim BS eine Leseschwäche oder zumindest eine eingeschränkte Auffassungsgabe, da nicht korrekt auf den Widerspruch eingegangen wurde.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde selbstverständlich mit eingereicht.

Den Satz "Wir betrachten Ihr Anliegen als geklärt an" hat Person B schon einmal bekommen. Die daraufhin eingereichte Bitte, die Daten und das Beitragskonto unverzüglich zu löschen, wurde aber offensichtlich missachtet.
Bei einem "geklärten Anliegen" gibt es ja keine offenen Punkte und derjenige, der diesen Satz schreibt, akzeptiert hiermit ja die Ansicht des Gegenüber, da keine weiteren Argumente vorgebracht werden können.


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Vielleicht werde ich Person B empfehlen, die 80 Seiten ein weiteres Mal einzureichen.

Ganz im Sinne der "Verwaltungsvereinfachung" könnte Person B den Inhalt der 80 Seiten aber z.B. besser noch etwas neu "mischen" und erst dann z.B. einmalig (oder auch wochenweise in Teilen) erneut an ARD-ZDF-GEZ als "weiteren Sachvortrag" zusenden.

Allerdings ist noch nicht bekannt, ob - wenn man sich auf diese Art und Weise regelmäßig "in Erinnerung" bringt - dann nicht vielleicht doch einmal schneller lieber ein schlechter WiderspruchsBESCHEID erlassen wird, als gar keiner oder als dies noch länger auf die lange Bank zu schieben.

Versuch macht kluch... ;)


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<Ernst aus>

Bei einer vermuteten Leseschwäche könnte eine große Schrift helfen. Sehr groß würde z.B. 1 Zeichen je A4 Blatt sein. Bei der Verwendung einer Faxflat mit einer Festnetz Faxnummer einer LRA wären stündliche Fortsetzungen denkbar. Wichtig Faxe immer gut durchnumeriert versenden. Hilfreich könnte sein, wenn das Wort Widerspruch an einem Tag ankommt, zusammen mit einem Satz Begründung folgt.


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F
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Ich hatte hier schon länger nichts mehr geschrieben, aber meine fiktive Person Y hat nahezu identische Post auf ihren Widerspruch vom BS bekommen.
Auch in diesem Schreiben weist der BS auf "mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die Finanzierung des örR" hin und das damit ja wohl alle Fragen von Person Y geklärt wären.

Sollte Person Y allerdings doch - trotz der Ausführungen in o. g. Schreiben des BS - den Klageweg beschreiten wollen, solle Person Y sich innerhalb 4 Wochen nochmal beim BS melden. Weil sonst würde Y ja die Richtigkeit der Forderungen akzeptieren und damit könnte der BS das Mahnverfahren einleiten. Allerdings werde wohl die weitere Bearbeitung der Post wohl etwas dauern, denn "wir bitten Sie um etwas Geduld, weil uns derzeit sehr viele Anfragen erreichen".

....steter Tropfen höhlt den Stein....?

Diese Frist ist mit dem heutigen Tag abgelaufen und Person Y hat rechtzeitig und fristgemäß ein Schreiben an den "Serienbriefcomputer des BS" geschrieben:

Zitat
Sehr geehrter Serienbriefcomputer,

da Sie leider in Ihrem Schreiben vom 09.05.2016 nicht im Einzelnen auf meine Widerspruchspunkte eingegangen und Ihre "Ausführungen" sehr kurz, bzw. unklar ausgefallen sind, bestätige und erneuere ich hiermit nochmals meinen Widerspruch gegen die Zwangsabgabe des Beitragsservice, bzw. der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

.......................

Dahingehend ist der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form nicht verfassungsgemäß und widerspricht obendrein geltendem Europarecht! Solange hier nicht klare, gesetzliche Regelungen, die sich sowohl an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch am Europarecht orientieren und mir mein verfassungsgemäßes Recht auf Nicht-Nutzung von Fernsehen und Radio gewähren, werde ich weiterhin keine, wie auch immer gearteten Zahlungen an den Beitragsservice leisten. Zumal von diesen, nicht unerheblichen Zwangsabgaben (ca. 22 Millionen Euro pro Tag!) weder der Medienvielfalt, noch der uneingeschränkte Zugang zu Informationen geleistet wird. Ach, hier könnte ich noch ganz viel schreiben, lasse es jetzt aber. Liest sowieso keiner. Und als Antwort erhalte ich eh nur vorgefertigte Satzbausteine, die von einem Computer generiert werden. Beim Beitragsservice arbeiten doch eh keine Menschen mehr, sonst würde doch jemand diese Serienbriefe namentlich unterschreiben.

Ferner bitte ich schon jetzt um Vollstreckungsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO!

Mit freundlichen Grüßen,

Person Y ist nun auf die Antwort des Serienbriefcomputers gespannt!


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Person X ist da noch eine Stelle in der PDF aufgefallen, welche bisher zu Wenig Beachtung gefunden haben könnte ;-).

Zitat
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt , der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann nach § 37 Abs . 5 Verwaltungsverfahrensgesetz die Unterschrift fehlen . Deshalb ist der in dieser Art gefertigte Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig . Eines besonderen Hinweises bedarf es hierzu nicht . Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist entgegen Ihrem Vorbringen deutlich lesbar. Auf sie wird bereits auf der ersten Seite hingewiesen.

"Deshalb ist der in dieser Art gefertigte Festsetzungsbescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig."

Was wird damit ausgedrückt?
Dieser Art? -> Ist es vielleicht gar kein Verwaltungsakt, weil diese Art einen Verwaltungsakt nur imitiert? Oder bezieht sich Art auf die "automatischen Einrichtung"?

Es steht ja nicht da, dass ein Festsetzungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, dass soll der vermeintliche Empfänger jedoch aktuell glauben auch, dass es mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erzeugt wurde.

Gibt es eine andere Art? Müsste es vielleicht anders sein? Bezieht sich Art, auf die Art und Weise wie dieser Festsetzungsbescheid tatsächlich produziert wurde?

Dazu könnte eine Rückfrage wie folgt aussehen:

"Bitte erläutern Sie auf welche Art und Weise der Festsetzungsbescheid produziert wurde." ;-)

Fragen, welche für eine Rückfrage möglich sind, auch unter dem Gesichtspunkt, dass wie bereits beschrieben die Form wohl gar nicht Bestandteil des Widerspruchs war, können oder sollten doch immer ein Bestandteil von Rückfragen sein, schließlich will Person A ja dazu lernen zudem gibt Person A damit dem Rundfunk die Möglichkeit den Bildungsauftrag vielleicht zu erfüllen.

Besser noch wäre eine Sendung im Zeitraum 8:00 bis 20:00 Uhr regelmäßig zum Stichwort Verwaltungsrecht. Weil viele Bürger sicherlich keine Ahnung davon haben.


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Person B hat jetzt auf den Schrieb vom BS geantwortet und sich erneut darauf bezogen, keine geschäftlichen Beziehungen zum BS zu unterhalten und auch keinen weiteren Kontakt wünscht.
Außerdem wurde nachgefragt, woher der BS den Widerspruch hat, der ausschließlich an die LRA gerichtet war und vertraulich ist und weshalb die Daten von Person B immer noch gespeichert sind, obwohl dies unnötig ist und die Löschung bereits akzeptiert wurde (Wir betrachten Ihr Anliegen als geklärt").

Person B wird jetzt einen weiteren Brief an die LRA schicken, da letzte Woche eine Mahnung im Stil eines Bescheides (LRA oben links + sw-Logo vom BS) eingetrudelt ist.
Darin wird etwas ähnliches stehen und das die Datenweitergabe an den BS verboten ist.


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