Nehmen wir mal an, Kläger R. hätte nach mehr als 3 Monaten nach dem Einreichen der Klage einen Schrieb vom Verwaltungsgericht erhalten, dass als Anhang einen Schrieb der Rundfunkanstalt enthält, worin darüber informiert wird, dass "dem Gericht vorab (?) die Akte zum Beitragskonto der Kläger" dem Gericht zugesandt wird.
Was mag das wohl zu bedeuten haben? Ich komme nur auf "wir kommen zwar nicht aus dem Quark, aber hier habt Ihr schon mal was zu lesen". Mehr fällt mir dazu nicht ein.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"