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Autor Thema: Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein  (Gelesen 28586 mal)

u
  • Beiträge: 185
  • ohneARDZDFGEZbesser
... Linke ..... Als Verbündeter gegen den von den etablierten Parteien installierten Zwangsbeitrag zur Finanzierung ihres ÖRR fällt sie damit aus.  ...  ;D

Sehe ich auch so.
Selbst Gysi hatte bei Fragen zum Zwangsfunk seltsam geeiert.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
... Linke ..... Als Verbündeter gegen den von den etablierten Parteien installierten Zwangsbeitrag zur Finanzierung ihres ÖRR fällt sie damit aus.  ...  ;D

Sehe ich auch so.
Selbst Gysi hatte bei Fragen zum Zwangsfunk seltsam geeiert.

Alle werden sie eiern und tun es auch schon: Politiker, Gerichte, Parteien, Verbraucherzentrale....
Wenn die Leute auf die Straße gehen, weil sie den Rundfunk ablehnen, aus welchen Gründen auch immer, werden sie als Querulanten, Schmarotzer, Verschwörungstheoretiker, Verfassungsfeinde, Demokratiefeinde, Schwarzseher, Chaoten, politische Außenseiter, …...bezeichnet und niedergeknüppelt und in den Knast gesteckt.
Die davon profitieren werden mit aller GEWALT das Schlaraffenland GEZ, ARD, ZDF, DR,verteidigen!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2016, 19:11 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

L

Loppy

Ich finde Ramelows Vergleich zwischen Rundfunkgebühren und Gebühren für Müllentsorgung sehr treffend.


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W
  • Beiträge: 21
  • Nur regelmäßige DEMOS werden uns weiterbringen ;-)
Zitat
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Jena wird für ihre Mandanten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Sie sehen im Rundfunkbeitrag eine "Zwangsabgabe".

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor das Bundesverfassungsgericht und damit in seine Endphase. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. [..]

Hat man bei der Verfassungsbeschwerde auch bedacht, dass der Vizepräsident und Vorsitzende des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht Herr Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof heisst? Zur Erinnerung: Ferdinand Kirchhof ist der jüngere Bruder von Prof. Dr. jur. Paul Kirchhof, der als "Vater" und "Erfinder" des neuen Rundfunkbeitrages gilt. Und nun soll der jüngere Bruder neutral und unabhängig über die Erfindung seines älteren Bruders (der ja auch mal Verfassungsrichter war) hauptverantwortlich mitentscheiden? Wie soll das gehen? Kann ein Verfassungsrichter auch wegen Befangenheit abgesetzt werden?

Oder sollte man vielleicht den 68. Geburtstag von Herrn Ferdinand Kirchhof am 21.06.2018 bis zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde abwarten? Dann nämlich muss er spätestens seinen Stuhl beim BVG räumen. Aber es könnte die Aussicht auf eine objektive Beurteilung ein Wenig erhöhen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2016, 03:55 von Bürger«
Grüße aus Köln von Waldi

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hat man bei der Verfassungsbeschwerde auch bedacht, dass der Vizepräsident und Vorsitzende des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht Herr Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof heisst? Zur Erinnerung: Ferdinand Kirchhof ist der jüngere Bruder von Prof. Dr. jur. Paul Kirchhof, der als "Vater" und "Erfinder" des neuen Rundfunkbeitrages gilt. [...]

Achtung - diese Frage wurde schon andernorts im Forum behandelt - und da kam es u.a. zu dieser Erkenntnis ;)
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89805.html#msg89805
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof muss als Bruder von Prof. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D., nicht unbedingt "nachteilig" sein...
...immerhin stammt das dem "RBStV" zugrundegelegte Gutachten von letzterem - und es wurden entscheidende Punkte des Gutachtens nicht umgesetzt - incl. der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung", die Prof. Paul Kirchhof wohl insbesondere deshalb (Zitat aus dem Gutachten) "der Akzeptanz und Rechtssicherheit Willen geboten" sah, damit es sich wohl von einer unausweichlichen Allgemeinabgabe ("Steuer") auch tatsächlich klar unterscheiden möge... ;)
[...]


Dies hier daher bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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F
  • Beiträge: 180
Ein Politiker einer SED-Nachfolgepartei sollte wohl eher sagen:
Zitat
„Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Deutsche Demokratische Republik ausmacht“

Herr Ramelow ist Wessi und überzeugter Christ (https://de.wikipedia.org/wiki/Bodo_Ramelow).
Und die Linke ist eine Fusion aus der SED-Nachfolgepartei PDS sowie der von Oskar Lafontaine gegründeten SPD-Abspaltung WASG, auch wenn sie im Osten wohl einiges mehr an Mitgliedern hat.


Edit "Bürger":
Dies hier bitte nicht weiter vertiefen, da es abschweift vom Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2016, 01:53 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Achtung - diese Frage wurde schon andernorts im Forum behandelt - und da kam es u.a. zu dieser Erkenntnis ;)
...
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89805.html#msg89805
 Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof muss als Bruder von Prof. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D., nicht unbedingt "nachteilig" sein.... immerhin stammt das dem "RBStV" zugrundegelegte Gutachten von letzterem - und es wurden entscheidende Punkte des Gutachtens nicht umgesetzt - incl. der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung", die Prof. Paul Kirchhof wohl insbesondere deshalb (Zitat aus dem Gutachten) "der Akzeptanz und Rechtssicherheit Willen geboten" sah, damit es sich wohl von einer unausweichlichen Allgemeinabgabe ("Steuer") auch tatsächlich klar unterscheiden möge...

nicht dass dann noch die Gegenseite auf die Idee kommt, unseren lieben Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen zu wollen... ;)


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

 
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