Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Neuanmeldung nach 3 Jahren.  (Gelesen 3033 mal)

S
  • Beiträge: 3
Neuanmeldung nach 3 Jahren.
Autor: 15. Juni 2016, 08:30
Hallo zusammen,

Folgender Fall. Person A und B sind im August 2014 in die erste gemeinsame Wohnung zusammengezogen. Vorher haben beide noch bei ihren Eltern gewohnt. Jetzt haben die beiden seit zwei Jahren keine gez bezahlt, sich nicht angemeldet und nie post von der gez bekommen. Jetzt überlegen A und B wieder umzuziehen. In der neuen Wohnung soll gez angemeldet werden. Kann die gez von A und B Nachzahlung der alten Wohnung verlangen. Bzw fragt sie gez nach wo sie vorher gewohnt haben?  Und wie meldet A und B sich am besten bei an um evt Nachzahlung zu vermeiden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 173
Re: Neuanmeldung nach 3 Jahren.
#1: 15. Juni 2016, 11:26
In der neuen Wohnung soll gez angemeldet werden.

Das mag jetzt hart klingen, aber ich denke vor diesem Hintergrund ist das Forum hier die falsche Anlaufstelle. Wer sich zur Finanzierung des ÖRR bekennt, dann sollte man das auch ohne wenn und aber.

Oder "aufwachen", informieren und überlegen, ob das "Verständnis" pro ÖRR nicht aus Angst vor Repressalien durch Nichtzahlung resultiert...

Sollte dies in Erwägung gezogen werden, dann nach dem Umzug unbedingt diese beiden "Sachen" berücksichtigen und so handeln:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html

und beim ersten eventuellen Brief:

ungeöffnet zum Postamt bringen mit der Bitte: "wohnt hier nicht, Empfänger unbekant"! NICHT!!!!! öffnen und auch nicht wegwerfen!
Dann ist erstmal seeeeehr lange Ruhe und das Kasperltheater in einer neuen Runde oder vielleicht schon am Ende...



Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2016, 11:34 von speedy777«

v
  • Beiträge: 1.199
Re: Neuanmeldung nach 3 Jahren.
#2: 15. Juni 2016, 11:34
...
Jetzt überlegen A und B wieder umzuziehen. In der neuen Wohnung soll gez angemeldet werden.
...

Dann bleibt doch lieber in der alten Wohnung wohnen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

S
  • Beiträge: 3
Re: Neuanmeldung nach 3 Jahren.
#3: 15. Juni 2016, 11:36
Die jetzige Wohnung ist 70qm groß. Irgendwann wollen die beiden sich schon etwas vergrößern :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

r
  • Beiträge: 76
Re: Neuanmeldung nach 3 Jahren.
#4: 15. Juni 2016, 13:03
Weshalb wollen denn A+B sich bei der neuen Wohnung überhaupt anmelden?

Beim Umzug würde ich beim Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe an die GEZ/BS ausdrücklich widersprechen. Am liebsten würde ich eine Unterlassungserklärung einfordern, die im Fall der Fälle Schadenersatz in Höhe des Rundfunkbeitrages fordern.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 3
Re: Neuanmeldung nach 3 Jahren.
#5: 15. Juni 2016, 13:09
Weshalb wollen denn A+B sich bei der neuen Wohnung überhaupt anmelden?

Beim Umzug würde ich beim Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe an die GEZ/BS ausdrücklich widersprechen. Am liebsten würde ich eine Unterlassungserklärung einfordern, die im Fall der Fälle Schadenersatz in Höhe des Rundfunkbeitrages fordern.

Das klingt nach einer guten Idee. Ich denke das Schreiben oben sollte dafür ausreichen, oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 173
Re: Neuanmeldung nach 3 Jahren.
#6: 15. Juni 2016, 13:41
Richtig,

Person A widerspricht aber nicht der Weitergabe an GEZ sondern im Allgemeinen. In dem oben von mir verlinkten Thread bitte nach der letzten Version suchen auf den letzten Seiten.

Person B hat dies nach Anmeldung in der neuen Wohnung im Oktober genauso gemacht. Bisher kam nichts.... Allerdings verwirren die Einwohnermeldeämter den Antragsteller durch angebliche "Nichtwissenheit", "Unmöglichkeit" dieses Widerspruchs! Also hartnäckig bleiben und auf die EU-Richtlinie verweisen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben