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Autor Thema: 1. Wohnsitz ab August im Nicht-EU-Land und Widerspruch gegen Bescheid abgelehnt  (Gelesen 2377 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo an Alle,

gerne möchte Person A hier um Tipps bzw. Erfahrungen anfragen, bzgl. einer Aufgabe des 1. Wohnsitzes in Deutschland und Verlegung nach Australien.

- Wie viele andere ist Person A aus bekannten Gründen einer der Millionen Nicht-Zahler.

- A hat in 05/2016 Widerspruch gegen den GEZ Bescheid eingelegt und vor 2 Tagen das erste mal wieder Post bekommen, in der der Widerspruch abgelehnt wird. In dem Schreiben war keine Androhung einer Vollstreckung vermerkt, allerdings eine Rechtshelfsbelehrung it dem Hinweis nun innerhalb von 4 Wochen eine Klage einreichen zu müssen (also bis 1. Augustwoche)

- Heute, 2 Tage später kam eine GEZ Rechnung über 700 Eur, die zum15.7.18, also in 3 Tage fällig wird.

- A wird zum 01.08.18 seinen 1. Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden, da er langfristig bzw. endgültig nach Australien zurück umzieht.
- Zwischen der Wohnsitzabmeldung und dem Umzug nach Australien wird A noch 2 Wochen in Österreich sein, dann einen Tag in Deutschland, dann geht der Flug.

- Nun ergibt sich folgende Problematik: Eine Klage einzureichen macht wenig Sinn, da ein Klagetermin gar nicht mehr im entsprechenden Zeitfenster zustande kommt und auch später deswegen ja kein Flug nach Deutschland finanziert werden kann. Bei der Abmeldung des 1. Wohnsitzes wird A die neue Anschrift bei der Meldebehörde angeben (müssen).

- Da die Rechnung nun frisch eintraf und es unwahrscheinlich erscheint (?) in dem verbleibenden Zeitraum einen Vollstreckungsbeamten vor der Tür stehen zu haben (ich bin in Unkenntnis darüber, wie lange das Mahnverfahren bis zur Vollstreckung benötigt) ist A etwas ratlod bzgl. der weiteren Vorgehensweise und den zu erwartenden Konsequenzen.

Sollte A der GEZ schreiben, ab Ende August keinen 1. Wohnsitz mehr in Deutschland zu haben und die neue Postanschrift angeben oder der GEZ den Hinweis geben sich selber mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen? Oder besser Versteck spielen? Muss er dann damit rechnen am Flughafen beim ABflug herausgewunken zu werden? Oder bei einer späteren Einreise aus Besuchs-/Urlaubsgründen? Erhebt die GEZ Klage/Vollstreckung zum Entreiben Ihrer Forderungen an die neue Adresse von A in Australien? Kommt es überhaupt dazu - oder zu einem Klageverfahren - da die Kosten hierfür unverhältnismäßig wären?

A wäre sicher ungemein dankbar für evtl. gemachte Erfahrungen in ähnlichen Fällen bei Wohnsitz im Nicht-EU-Land bzw ohne 1. Wohnsitz in Deutschland bei ähnlichem Stand des Prozesses!!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 14:34 von Jaffa«

c
  • Beiträge: 873
Ahhh, Australien. Beneidenswert. Da gibt es steuerfinanziertes, echtes Free-TV. Und es schadet der Demokratie gar nicht..

- Der GEZ (BS) sollte man nie schreiben.

- Die Rechnung ist noch kein Festsetzungbescheid -> also insoweit unbeachtlich (nur die bescheidete Forderung wird bestandskräftig).

- Bevor Vollstreckungsmaßnahmen aus dem FB eingeleitet werden, wird zumindest der Ablauf der Klagefrist eingehalten. Vorher wird zudem nochmals kräftig gemahnt.

- Da der Name auf Briefkasten und Klingelschild fehlt, geht die Mahnung zurück. Die Anschriftenermittlung fällt negativ aus. Der BS behält seinen Bescheid und lauert darauf, dass sich A wieder anmeldet.

- Mit ein klein wenig Glück ist ab 18.7. der FB ohnehin nicht mehr vollstreckbar  >:D

- Beim Abmelden wird keine ausländische Anschrift erhoben. Es wird ein Aufkleber auf dem Ausweis aufgebracht ("kein ständiger Wohnsitz in Deutschland") und das war's.

- Die Abmeldebestätigung sollte A gut aufbewahren zum Anscheinsbeweis, dass A entsprechende Dokumente nicht mehr erhalten konnte.

- Gute Reise!



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e
  • Beiträge: 811
Person E würde sich ohne neue Postadresse in Australien (die ist noch nicht bekannt, schlafe vorerst bei Freunden...) abmelden. Und dann GEZ Beitragsfrei in Australien leben >:D
Gute Reise!


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                                                Curt Goetz

J
  • Beiträge: 2
Person A bedankt sich ehrlich für die Antworten.
Das Forum ist ja klasse. Wirklich toll wie engagiert, informativ und hilfsbereit!

Warum wäre mit Glück denn ab 18.7. der Feststellungsbescheid nicht mehr vollstreckbar?

Person A muss alles erst einmal sacken lassen und zeitlich durchplanen, weiter informieren denke ich - aber Person A hat nun schon ein besseres Gefühl nicht am Flughafen bei Ausreise/Einreise abgegriffen zu werden und wird der GEZ bestimmt auch nicht schreiben ;) Eine Klage einreichen wäre zeitlich auch nutzlos, allerdings steht auch die Überlegung im Raum dies evtl. auch zur Not von Australien aus abwickeln zu könne. ABer mal ehrlich, wer hat shon Lust von dort zu klagen, erst Recht bei dem Ärger gepaart mit den Aussichten und Kosten.
In guter Hoffnung auf ein "davonkommen" und Verjährung bedankt sich A erneut, auch für die Reisewünsche!


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S
  • Beiträge: 403
[...]
Warum wäre mit Glück denn ab 18.7. der Feststellungsbescheid nicht mehr vollstreckbar?
[...]

Siehe hierzu:
Urteilsverkündung BVerfG „Rundfunkbeitrag“ Mi, 18.07.18, 10h: 18. Juli 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html

[...]
aber Person A hat nun schon ein besseres Gefühl nicht am Flughafen bei Ausreise/Einreise abgegriffen zu werden und wird der GEZ bestimmt auch nicht schreiben ;)

Auf Person A könnten höchstens Konsequenzen aus dem Deutschen VwVG zukommen, wobei zunächst eine Pseudobehörde (LRA) bei der lokal zuständigen Vollstreckungsbehörde (Finanzamt, Stadtkasse, ... ) um Amtshilfe ersuchen müsste. Diese haben dank hartnäckigen Verweigerern genug zu tun. Bis ein Vollstreckungsersuchen bzw. ein Vollstrecker an der ehemaligen Adresse von Person A aufschlägt dürfte diese bereits längst in Beitragsfreiheit leben und mögliche Vollstreckungsversuche ins Leere laufen.

Have a nice trip to down under and don't mind about those (il)legal compulsions anymore.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 01:02 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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