Ich hatte beim Lesen eher das Gefühl, daß auch diese Diskussion einfach nur auf den Mainstream-Zug aufspringen wollte. Das Duale System und die Zwangsabgabe sind inzwischen doch in fast aller Munde, warum dann nicht auch noch mitkommentieren?
Zunächst: Seit 1.1.2013 werden Rundfunkbeiträge erhoben. Die Gebühr ist passé.
Dann: Ob die privaten Sender in der Lage wären, ein qualitativ hochwertiges Programm zu bieten, läßt sich beim aktuellen Stand der Lage überhaupt nicht beurteilen. Dem Gutachen von Prof. Dr. R. Podszun zufolge sind die Wettbewerbsverzerrungen durch das Zwangsfinanzierungssystem so gravierend, daß sie auch in der Filmdienstindustrie zu spüren sind: Die ö.r.R. haben so viel Geld, daß sie jederzeit auch mal etwas Neues ausprobieren können, jederzeit aber hochwertig produzieren können (wenn sie es wollen). Da sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Vormachtstellung den Preis für das Produzieren vorgeben, können die privaten nicht mithalten und haben damit überhaupt nicht die Möglichkeit, hochwertige Programme zu finanzieren, weil ihnen dafür das Budget fehlt.
Ob die Privaten in der Lage wären, qualitativ hochwertig zu produzieren, müßte also erst ausprobiert werden, unter freien Marktbedingungen.
Die Behauptung, der Deutsche sei nicht bereit, freiwillig für hochwertiges Programm zu zahlen ist in keinster Weise belegt und zeigt für mich eine deutliche Befangenheit an.
Bei unseren Infoständen haben wir viele Leute getroffen, die angegeben haben, Pay-TV zu haben, andere sagten, sie nutzen den ö.r.R, wofür sie auch zahlten, fänden es aber unfair, wenn auch Leute zahlen müßten, die das eben nicht nutzen.
Dazu kamen natürlich auch viele, die keine Rundfunkgeräte oder nur ein Radio haben und die dafür gerne die Zeitung abonnieren würden, sich diese aber aufgrund der Zwangsbeiträge nicht mehr leisten könnten (bes. Rentner, Studenten, Geringverdiener).
Es gab also durchaus viele Leute, soweit sie es sich leisten konnten, die angegeben haben, daß sie gerne für Programme zahlen, die sie auch nutzen.
Immerhin zahlen die Deutschen auch für Kino-, Theater- oder Opernbesuche, für Diskotheken etc. Dem Deutschen zu unterstellen, er würde nicht zahlen wollen und wäre ein potentieller Beitragsunterschlager zeigt, wie wenig Respekt der Bürger in diesem Land vor seinen Mitbürgern hat.
Damit wird der Mythos weiterverbreitet, der Deutsche sei unmündig (darum muß man ihn zwingen) und unehrlich und wüßte Qualität nicht zu schätzen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.