Es ist so, dass nur Behörden der Vorteil der Verwaltungsvollstreckung zuteil kommt. Das zählt wie ein Titel. Die Behörde stellt sich sozusagen den Titel selbst aus.
Alle anderen müssen einen Mahnbescheid beantragen und ggf. klagen, um einen Titel zu erlangen.
Behörde ist z.B. das Finanzamt. Wenn ich beim Finanzamt Schulden habe (Steuern nicht bezahlt), dann wenden die sich z.B. an eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Die gibt das an den zuständigen GV weiter.
Eine Prüfung durch den GV erfolgt hierbei nicht, da davon auszugehen ist, dass das Finanzamt glaubwürdig ist.
Wir haben es aber mit dem BS zu tun. Wie glaubwürdig ist der BS?
Ist der BS eine Behörde?
In den Schreiben steht ja BS.
Es ist zwar festgelegt, dass die LRA bezüglich rückständiger Forderungen nach Verwaltungsvollstreckung handeln darf, was aber von uns immer wieder bestritten wird, da die LRA als Unternehmen geführt wird und nicht als Behörde. Mischformen sind nicht erlaubt.
Dies ist der Widerspruch der lapidar abgewiegelt und zugunsten des BS entschieden wird.
Die Erfahrung besagt, dass man bei diesen Leuten kein Recht bekommt. Es wurde bislang alles abgewiegelt.
Eines muss dir klar sein, dass du kein Recht bekommst. Also nicht darauf versteifen.
Es geht darum, dass man alles schön schriftlich vor sich hat. Und immer schriftlich in Frageform an diese Leute herantreten.
Das Beste wäre vor Ort die Schreiben auf kleine Fehlerchen prüfen lassen. Evtl. Runder Tisch. Diese Fehlerchen denen unter die Nase reiben.