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Autor Thema: Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.  (Gelesen 8685 mal)

g
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Es ist so, dass nur Behörden der Vorteil der Verwaltungsvollstreckung zuteil kommt. Das zählt wie ein Titel. Die Behörde stellt sich sozusagen den Titel selbst aus.
Alle anderen müssen einen Mahnbescheid beantragen und ggf. klagen, um einen Titel zu erlangen.
Behörde ist z.B. das Finanzamt. Wenn ich beim Finanzamt Schulden habe (Steuern nicht bezahlt), dann wenden die sich z.B. an eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Die gibt das an den zuständigen GV weiter.

Eine Prüfung durch den GV erfolgt hierbei nicht, da davon auszugehen ist, dass das Finanzamt glaubwürdig ist.

Wir haben es aber mit dem BS zu tun. Wie glaubwürdig ist der BS?
Ist der BS eine Behörde?
In den Schreiben steht ja BS.
Es ist zwar festgelegt, dass die LRA bezüglich rückständiger Forderungen nach Verwaltungsvollstreckung handeln darf, was aber von uns immer wieder bestritten wird, da die LRA als Unternehmen geführt wird und nicht als Behörde. Mischformen sind nicht erlaubt.
Dies ist der Widerspruch der lapidar abgewiegelt und zugunsten des BS entschieden wird.

Die Erfahrung besagt, dass man bei diesen Leuten kein Recht bekommt. Es wurde bislang alles abgewiegelt.
Eines muss dir klar sein, dass du kein Recht bekommst. Also nicht darauf versteifen.
Es geht darum, dass man alles schön schriftlich vor sich hat. Und immer schriftlich in Frageform an diese Leute herantreten.
Das Beste wäre vor Ort die Schreiben auf kleine Fehlerchen prüfen lassen. Evtl. Runder Tisch. Diese Fehlerchen denen unter die Nase reiben.


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d
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D.h. egal was Person X schreibt und egal ob GV,Amtsgericht, Verwaltungsgericht  es wird abgewatscht mit "alles korrekt und rechtens"?
D.h. also dass man sich weitere Schreiben zu "Schreiben des BS" sind nicht angekommen etc sparen kann?
Was kann man dann tun um die Vollstreckung / Eintragung etc abzuwehren oder ähnlichem?

Von wem prüfen zu lassen? Mit dem GV zusammen oder mit nem Runden Tisch hier aus der Gegend/Forum?


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d
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Habe das in einer FB Gruppe gefunden.... könnte das den GV etc vlt in die Schranken weisen?

" Ihr kommt hier nur mit Strafanzeigen wegen illegaler Amtshilfe weiter! Der Beitragsservice ist eine Firma und keine Behörde! Also darf er auch keine Amtshilfe und schon gar keinen Bescheid erlassen! Legt der Strafanzeige die Definition einer Behörde zu Grunde! Das erfüllt weder der Beitragsservice noch der ÖR! "


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Am besten vor Ort beim Runden Tisch darüber sprechen. Rechtsberatung ist hier nicht.

Evtl. hilft ein P-Konto, wenn man unter dem Pfändungsschutzbetrag liegt. Alles, was darunter ist, darf nicht gepfändet werden.
Dennoch immer schön zurückweisen und ja nicht anerkennen.
Wenn Schreiben mit Rechtscharakter nicht "zugestellt" worden sind, dann kann man das bestreiten. Das gilt aber wohl nicht in allen Bundesländern gleich. Da die aber alle vom BS kommen, der nicht rechtsfähig ist, will ich den Nachweis sehen. Man muss es mir beweisen, da der BS keine Behörde ist. Von der LRA ist nie was gekommen.

Ob das mit FB weiterhilft, kann ich nicht sagen. Wohl eher nicht. Es entspricht im Wesentlichen den Tatsachen, wird aber sicher abgeschmettert werden.


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