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Autor Thema: keinerlei Einkommen  (Gelesen 2133 mal)

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  • Beiträge: 1
keinerlei Einkommen
Autor: 26. April 2016, 14:28
Hallo,
meine Mutter hat eine Anmeldung (Wohnsitz) in Deutschland, ist aber den großenteils des Jahres im Ausland. Bezieht keinerlei Einkommen sprich (Arbeitslosengeld, Hartz4, Sozialhilfe usw.) Hat nicht einmal ein Konto bei einer Bank. Sie lebt mit meinem Vater zusammen der eine Rente bezieht teils in Deutschland teils im Ausland. Die GEZ-Rechnungen kommen auf Ihren Namen, nicht auf meinen Vater. Sie hat bisher alle Rechnungen der GEZ ignoriert. Bekam jetzt einen Brief mit gelbem Umschlag vom Obergerichtsvollzieher die Rechnungen binnen 2Wochen in Höhe von siebenhundert ungrad Euro zu bezahlen. Sie ist nicht in der lage es zu bezahlen da sie kein Einkommen hat.
Frage1: Können die dieses Geld von meinem Vater eintreiben
Frage2 : Wie soll ich vorgehen


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  • Beiträge: 984
Re: keinerlei Einkommen
#1: 26. April 2016, 15:45
Die Einkommenssituation allein ist aus Sicht des Rundfunkes unerheblich, da auch die Vermögenssituation zu berücksichtigen ist. Auch einkommenslose Person haben ja den angeblichen den "Vorteil", die Möglichkeit wahrnehmen zu können, Rundfunk zu empfangen - solange sie in einer Wohnung leben. Die Bescheide dürften mangels Widerspruch bereits rechtskräftig sein. Der Bezug von ALG 2 wäre ein Befreiungsgrund gewesen, der aber bei nach Deiner Schilderung nicht vorliegt. Zudem würde eine Befreiung nur für die Zukunft erfolgen.

Der Gerichtsvollzieher wird versuchen,  die Forderung aus vorhandenem Vermögen durch Sachpfändung beizutreiben, da eine Kontopfändung mangels Konto nicht möglich ist. Hierzu wird er die Abgabe einer Vermögensaufstellung verlangen, sofern nicht Wertgegenstände bei Deiner Mutter in der Wohnung einfach aufzufinden sind. Gibt Deine Mutter die Vörmögensaufstellung nicht ab, kann Erzwingungshaft erfolgen (siehe Sieglinde Baumert). Eine Verhaftung kann Deine Mutter überall treffen. Daher am Besten immer ein kleines Päckchen mit dem Notwendigsten dabei haben. Der Aufenthalt im Gefängnis kann Tage, Wochen oder Monate dauern - ganz wie es dem Rundfunk beliebt - max. aber ein halbes Jahr.

Alternative: Abgabe einer Vermögensaufstellung ohne pfändbares Vermögen (d.h. eidesstattliche Versicherung, frühere Bezeichnung: Offenbarungseid). Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Schufa  usw ... 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2016, 16:05 von Nichtgucker«

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  • Beiträge: 1.452
Re: keinerlei Einkommen
#2: 26. April 2016, 18:03

Hier steht, dass es nicht auf das Vermögen ankommt:

Re: Klagerücknahme oder Negativ-Urteil kassieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18326.msg120192.html#msg120192

Zitat
1. Eine Beitragsbefreiung ist sogar zu gewähren, wenn KEIN Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
2. Das EINKOMMEN darf dabei einen Rundfunkbeitrag (17,50 €) über dem jeweils gültigen ALG2-Satz NICHT überschreiten.
3. Anders als bei einem Sozialleistungsanspruch muss dabei eine VERMÖGENSÜBERPRÜFUNG nicht stattfinden!
 ...
Es reicht, beim Sozialleistungsträger einen Bescheid zur Rundfunkbeitragsbefreiung zu beantragen.

Hoffe das hilft.

Wenn es neue Erkenntnisse zu dem Thema gibt, bin ich sehr daran interessiert! Bitte berichten!
Danke


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