Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?
Ein VG-Richter hat mal verlauten lassen, dass hierfür eine Eidesstattliche Versicherung erforderlich sei.
Ich weiß aber nicht mehr, ob das mal in einer der von mir besuchten Verhandlungen war (VG München, Bayerstraße)
oder ob das mal ein Forist A oder X zitiert hat.
Ein Bekannter von mir hat mal eine EV aufgesetzt, da stand drin:
Eidesstattliche Versicherung
Hiermit erkläre ich, xxx, wohnhaft in xxx, xxx,
dass ich seit vielen Jahren, insbesondere seit 01.01.2013, keinerlei eigene Rundfunkgeräte, auch keine sogenannten
neuartigen Rundfunkgeräte, in meinem Haushalt bereithalte oder innerhalb oder außerhalb meines Haushaltes nutze.
Datum, Unterschrift