In der WZ heute ein Artikel, dass Böhmermann die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzeigen wollte. Es wird also vorsichtig angetestet, wie weit man unerwünschte Personen straffrei beleidigen darf, denn wenn das mit Erdogan klappt, klappt das auch mit jedem deutschen Politiker, der eine Gefahr für die zwangweise eingetriebenen Milliardeneinnahmen des örR darstellt oder sonstwie der Regierung nicht in den Kram passt. Wie die dem örR zugeneigten aber ansonsten unabhängigen Gerichte entscheiden, weiß man jetzt schon. Bei der Gelegenheit wird auch noch dieses Gesetz geändert und der Paragraph abgeschafft, der zu besonderen Ermittlungen bei Beleidigungen von Staatsmännern führt, für solch ein Ermittlungsverfahren ist die Zustimmung der Regierung nötig. Merkel hat zwar dem Ermittlungsverfahren zugestimmt, meint aber, der normale Paragraph für Beleidigungen reicht aus.