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Autor Thema: Befreiung nicht mitgeteilt > Zahlungsaufforderung = Vollstreckungsbescheid?  (Gelesen 2905 mal)

F

FR

  • Beiträge: 4
Guten Tag an alle hier :),  ich hoffe ihr könnt Person Z helfen.

Person Z ist Student und hat allein in einer kleinen Ein-Zimmer-Wohnung im Studentenwohnheim gewohnt für ca. 2 1/2 Jahre.
Zu dieser Zeit hat er die Briefe der Rundfunkanstalt ignoriert.

Nun wohnt er wieder bei den Eltern, die befreit sind von der Zwangsgebühr.
Auch hier hat er die Briefe der GEZ an ihn ignoriert.

Nun hat er selbst wieder einen Brief bekommen - von der Finanzbuchhaltung der Stadt, den er nicht ganz einordnen kann. Siehe Anhang.

Außerdem ist er für die ganze Dauer der fälligen Rundfunkbeiträge befreit gewesen, da er in diesem Zeitraum Student war bzw. immernoch ist und sogar Bafög erhalten hat.
Jedoch hat er versäumt, dies der Rundfunkanstalt mitzuteilen und ihr die Studienbescheinigung, BAfög-Bescheid etc. vorzulegen.

Kann er die Studienbescheinigung etc. nachträglich vorlegen, um befreit zu werden von der Zahlung?
Wie kann Person Z am Besten vorgehen?
Reicht ihm ein Anruf bei dem Vollziehungsbeamten?
Oder soll er sich direkt bei der Rundfunkanstalt melden?
Besteht Gefahr, dass sein Konto gepfänded wird?

Vielen Dank an alle


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2016, 02:12 von Bürger«

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FR

  • Beiträge: 4
Hi, ich bins wieder der FR nur mit neuem account.

Person Z hat jetzt nen Festsetzungsbescheid bekommen.
Möglicherweise der 2. Bescheid. Er hat nie reagiert auf diese Briefe.

Seine Situation ist gleich geblieben:
Wohnt bei den Eltern, die arbeitslos und somit befreit sind.

Er ist noch Student aber bekommt kein Bafög mehr seit er wieder bei den Eltern wohnt.
Er hat noch die Dokumente, auf denen die Befreiung der Zahlung für den Zeitraum in der eigenen Wohnung angegeben ist.

Soll er Widerspruch einlegen und Unterlagen wie diese Befreiung der Zahlung anfügen oder die Gründe angeben wie z.b "befreit da Student" und "wohnung bei Eltern die befreit sind"?
Oder soll er weiter abwarten?

Er befürchtet, dass das nachträgliche Mitteilen der Befreiung nichts bringt und er durch das Einlegen eines Widerspruchs den Beitragsservice anerkennt und somit so etwas wie einen Vertrag eingeht bzw die Zahlungsaufforderung akzeptiert.

Würde mich freuen, eine Antwort zu bekommen.
Vielen Dank.


Edit "Bürger":
Thread geschlossen, da viel, viel, viel zu lange gewartet und daher mittlerweile leider schon (unnötigerweise) in der Pfändung... :-\
Lohnpfändung > Arbeitgeber will Lohn einbehalten (Befreiung nicht beantragt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20275.0.html

Nochmal der wichtige Hinweis:
Ignorieren hilft nicht, sondern führt geradewegs in die Vollstreckung.

Bitte auch immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]
...und damit erste wichtige Grundsatz-Informationen erhalten, die mglw. Schlimmeres verhindern helfen können.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2016, 03:19 von Bürger«

 
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