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Autor Thema: Lohnpfändung > Arbeitgeber will Lohn einbehalten (Befreiung nicht beantragt)  (Gelesen 4189 mal)

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  • Beiträge: 4
Guten Tag an alle hier,

ich hoffe, ihr könnt Person Z helfen.

Person Z übt derzeit einen Ferienjob aus und hat einen Brief 'Pfändungs- und Einziehungsverfügung' bekommen.

Auch auf der Arbeit musste Person Z ins Personalbüro, da sie denselben Brief bekommen haben. Die Firma, bei der Person Z zurzeit einen Ferienjob macht, wird in dem Brief als "Drittschuldner" angegeben.

Im Personalbüro wurde Person Z auch gesagt, dass knapp 600€ - also die Höhe des gepfändeten Betrags - nicht an Person Z ausgezahlt werden, sondern an den Westdeutschen Rundfunk.

Hier die Vorgeschichte dazu:

Befreiung nicht mitgeteilt > Zahlungsaufforderung = Vollstreckungsbescheid?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17101.0.html

Guten Tag an alle hier :),  ich hoffe ihr könnt Person Z helfen.

Person Z ist Student und hat allein in einer kleinen Ein-Zimmer-Wohnung im Studentenwohnheim gewohnt für ca. 2 1/2 Jahre.
Zu dieser Zeit hat er die Briefe der Rundfunkanstalt ignoriert.

Nun wohnt er wieder bei den Eltern, die befreit sind von der Zwangsgebühr.
Auch hier hat er die Briefe der GEZ an ihn ignoriert.

Nun hat er selbst wieder einen Brief bekommen - von der Finanzbuchhaltung der Stadt, den er nicht ganz einordnen kann. Siehe Anhang.

Außerdem ist er für die ganze Dauer der fälligen Rundfunkbeiträge befreit gewesen, da er in diesem Zeitraum Student war bzw. immernoch ist und sogar Bafög erhalten hat.
Jedoch hat er versäumt, dies der Rundfunkanstalt mitzuteilen und ihr die Studienbescheinigung, BAfög-Bescheid etc. vorzulegen.

Kann er die Studienbescheinigung etc. nachträglich vorlegen, um befreit zu werden von der Zahlung?
Wie kann Person Z am Besten vorgehen?
Reicht ihm ein Anruf bei dem Vollziehungsbeamten?
Oder soll er sich direkt bei der Rundfunkanstalt melden?
Besteht Gefahr, dass sein Konto gepfänded wird?

Vielen Dank an alle

Ich bitte euch, Person z so schnell wie möglich weiterzuhelfen.
Anfang des Monats wird sonst das Geld einbehalten bzw abgezogen.

Die Finanzbuchhaltung, die als Vollstreckungsbehörde auftritt, meinte, Person Z solle sich beim Beitragsservice melden.
Als er sich beim Beitragsservice meldete, meinten die, dass er nur die Unterlagen dorthin schicken soll und er dann befreit werde.
Allerdings wird das zeitlich nicht funktionieren.

Was ist zu tun?

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2016, 02:23 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Leider hat Person Z viel, viel, viel zu lange gewartet... :-\

Ihr ursprünglicher Beitrag unter
Befreiung nicht mitgeteilt > Zahlungsaufforderung = Vollstreckungsbescheid?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17101.0.html
wurde zwar nicht wenig geklickt - aufgrund der Vielzahl der Fälle (auch ähnliche) ging es bei denjenigen, die vielleicht schon eher eine Antwort hätten geben können, leider unter.

Ungeachtet dessen hätte Person Z bei Beachtung der einschlägigen Threads sowie der wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]
durchaus bereits wichtige grundsätzliche Hinweise finden können, die ihr wesentlich früheres Handeln ermöglicht und evtl. die jetzige Situation hätten vermeiden helfen.

Was könnte nun noch getan werden?
Schwierig - und ohne zu wissen wieviel Aufwand mit welchem Erfolg damit verbunden sein wird.
Schwierig auch zu sagen, ob Person Z gegenüber ARD-ZDF-GEZ eher "forsch" oder eher "sachte" auftreten sollte.


Vielleicht sollte Person Z erst einmal entsprechend den Erkenntnissen zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen agieren...
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387
...auch, wenn sie es momentan weniger mit "Vollstreckungsstellen" als vielmehr schon mit der (Lohn-)Pfändung zu tun hat.



Person Z sollte versuchen, herauszufinden, wie sie mglw. über das Ende/ den Anfang des Monats hinaus noch einige Wochen Aufschub erhalten könnte, um sich selbst erst einmal etwas "Luft" zu verschaffen und aktiv eine Sachverhaltsklärung mit ARD-ZDF-GEZ herbeiführen zu können.

Dazu vielleicht noch mal die Personalabteilung befragen, was diese von sich aus ermöglichen kann. Falls denen und der Firma selbst die "Hände gebunden" sind, dann ggf. einen sachlich-freundlichen Brief direkt an die Intendanz der Rundfunkanstalt mit der Bitte um Aufschub bis zu einer Sachverhaltsklärung.

Ungeachtet dessen sollte Person Z nunmehr keine unnötige Zeit verstreichen lassen, da es ansonsten alles nicht einfacher sondern nur noch schwieriger wird.



Person Z könnte ggf. auch noch einmal nachdenken - vielleicht hatte sie dazumal doch die ganzen Befreiungsunterlagen abgesendet und erinnerte sich derzeit nicht mehr daran...? ;)

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person Z könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person Z einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend (sachlich-freundlich) "mitzuteilen"?

Da jetzt aber schon die Pfändung aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen...
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144



Ungeachtet dessen könnte/ sollte sich Person Z auch mit diesen Informationen befassen...
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html
Das könnte mglw. sogar funktionieren, wenn Person Z lediglich versäumt hätte, die damaligen Befreiungsschreiben abzusenden.
Ob dies allerdings ohne entsprechenden Nachdruck funktionieren wird, bleibt fraglich.



Ergänzend dazu könnte (sollte?) Person Z sich den damaligen Befreiungszeitraum ggf. nochmals mit aktuellem Datum bescheinigen lassen und diesen dann umgehend (spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellungsdatum! > besser aber nicht so lange warten!!!) einreichen, denn im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist zu "Befreiungen" geregelt...
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der
Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. [...]
[...]
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen; im Falle des Absatzes 1 Nr. 10 1. Alternative genügt eine ärztliche Bescheinigung. Dabei sind auch die Namen der weiteren volljährigen Bewohner der Wohnung mitzuteilen.


Wie auch immer:
Person Z sollte versuchen, kühlen Kopf zu bewahren, die Sache ernst nehmen...
..und "zum Wohle aller" hier bitte weiter über den Fortgang berichten.

Gutes Gelingen! ;)



Hinweis:
Die Befreiung der arbeitslosen Eltern überträgt sich mglw. nicht automatisch auf das in der Wohnung ebenfalls wohnende, einen eigenen Haushalt führende und nicht (mehr) zur "Einsatzgemeinschaft" (§4 Abs. 3 RBStV).
Ungeachtet etwaiger Befreiungen sind Festsetzungsbescheide ernstzunehmen und nicht zu ignorieren. Was passiert, wenn man diese zwar erhält, dennoch aber ignoriert, dürfte nun hinlänglich bekannt sein > es führt zwangsläufig zur Vollstreckung.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • Beiträge: 4
Person Z hatte wie Telefonisch vereinbart alle nötigen unterlagen zum BS gefaxt. Er hat auch einen Brief bekommen welches erklärt das er für den zeitraum als bafög empfänger nachträglich befreit wurde.
Allerdings hat er noch einen Brief erhalten aus dem hervorgeht das er uber 230€ zu zahlen hat. nach einem anruf hat er erfahren das es sich um den zeitraum handelt seit dem er wieder bei den Eltern lebt (die beide befreit sind).
Er kann sich auch hiervon befreien lassen wenn er die nötigen unterlagen vom Arbeitsamt vorlegt (Berechnungsbogen vom Bewillligungsbescheid der Eltern).
Aber Person Z hat sich nur im Einwohnermeldeamt angemeldet. Da er student ist würde er ja sowieso keijn hartz 4 oder sonstwas erhalten also hat er sich nicht beim jobcenter gemeldet und ist somit nicht im Berechnungsbogen mit aufgeführt.

Reicht es nicht sich im Einwohnermeldeamt zu melden um zu einer Bedarfsgemeinschaft anzugehören? Bzw was kann Person Z tun um diesen Betrag nicht zu zahlen?


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  • Beiträge: 106
Ein paar Zeilen eines fiktiven seit dem 1.10.2014(!) in einer immer noch offenen Zwangsvollstreckung befindlichen... siehe unter
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html
...und sich dem Befreiungsantrag verweigernden (aufgrund der ständigen Bewerbungspflicht in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis) sogenannten “Langzeitarbeitslosen”: 8)

Zitat von: Help3212
Da er student ist würde er ja sowieso keijn hartz 4 oder sonstwas erhalten ...

Ob jemand “Leistungen zur Sicherungen des Lebensunterhalts” (Alg II) erhält, hat *erstmal nichts damit zu tun, ob Student oder nicht Student. Entscheidend für den Anspruch auf Alg II ist nur die gegenwärtige Einkommenshöhe und Vermögen der Person bzw. Bedarfsgemeinschaft.

edit 5:02 *sofern das Studium im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, besteht kein Anspruch auf AlgII! Studierende Bafögempfänger können aber Teil einer AlgII-Bedarfsgemeinschaft sein.

Zitat von: Help3212
… also hat er sich nicht beim jobcenter gemeldet und ist somit nicht im Berechnungsbogen mit aufgeführt.

Wenn die Daten der Person Z im Berechnungsbogen (Bewilligungsbescheid?) der Eltern fehlen, wurde es wahrscheinlich versäumt, die Daten von Z bei AlgII-Antragsstellung durch den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft per Bewilligungsantrag dem Jobcenter gegenüber anzugeben.
Weiter ist der fiktiven Person gerade unklar auf welcher rechtlichen Grundlage der BS überhaupt dazu befugt ist, Einblick in den vollständigen Bewilligungsbescheid (Einkommensverhältnisse einer Person/Bedarfsgemeinschaft) zu erhalten. Fiktive Person hält die im Anhang des Bewilligungsbescheids befindliche Bescheinigung über den Bezug von AlgII zur Vorlage an den BS für ausreichend.

Zitat von: Help3212
… Reicht es nicht sich im Einwohnermeldeamt zu melden um zu einer Bedarfsgemeinschaft anzugehören?

Nein, das Einwohnermeldeamt würde dann so ähnlich sagen: „Dafür sind wir als Meldebehörde nicht zuständig, gehen sie bitte zur Sozialbehörde/Jobcenter und füllen sie dort den entsprechenden Antrag aus."

PROBLEM: Sollte das Jobcenter dann durch Person Z Kenntnis darüber erlangen, das für den Zeitraum der AlgII-Bewilligung tatsächlich nicht nur 2 Personen, sondern 3 Personen der Bedarfsgemeinschaft angehörten, wäre das dann für das Jobcenter „Sozialbetrug“ und hätte für die fiktiven Eltern von Z mindestens ein Bußgeldverfahren bis hin zur vollständigen Rückzahlungsforderung des für den Zeitraum gewährten AlgII zur Folge! Die für Person Z jetzt akut drohende Zwangsvollstreckung des Rundfunkbeitrags könnte demzufolge das aktuell „geringere“ Übel sein.

Ausführliche Infos zu SGB, AlgII, etc. findet Person Z u.a. hier:
https://www.elo-forum.org

Zitat von: Help3212
Bzw was kann Person Z tun um diesen Betrag nicht zu zahlen?

Weiter nicht zahlen, sich soviel wie möglich darüber informieren und aufklären, fristgerecht Widerspruch und Klage einreichen und weiter nicht zahlen... !



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 00:17 von Bürger«
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

 
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