Sehr geehrte Damen und Herren,
heute teile ich Ihnen mit, das auch eine Person C heimgesucht wurde durch einen Vertreter einer Stadtkasse.
Person C hat in 2015 eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Person C hat Kontakt aufgenommen mit der Stadt. Das Konto von Person C wurde ca. 4 Monate stillgelegt. Person C hat Klage vor dem VG eingelegt. Nach beidseitigem Einverständnis wurde der Prozess eingestellt.
Zeitgleich mit Beschluss des Gerichtes im Briefkasten, ist wegen der gleichen Sache wieder eine Vollstreckungsankündigung im Briefkasten mit Anhang von Person C aufgetaucht.
Na sowas dachte sich Person C ! Wäre es vll. denkbar, das die nicht juristische Person C den Richter nun sogar der Gemeinschaftlichen Absprache zum ergaunern von GEZ Gebühren bezichtigen könnte!
Fangen wir an mit dem letzten Dokument im Briefkasten von Person C. Der gesamte Schriftverkehr wird in den nächsten Tagen in Reihenfolge hinzugefügt. Zusätzlich wird mitgeteilt, dass bis dato keine GEZ Gebühr durch die Pfändungsankündigung oder während des Prozesses eingezogen wurde.