Diese Fragen sind berechtigt, greifen aber sowohl aus juristischen als auch aus demokratietheoretischen Gründen zu kurz. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass ein leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk unverzichtbar ist für das Funktionieren einer Demokratie.
Ich will das mal richtig stellen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Instanz ueberhaupt nichts festgestellt.
Es war das Bundesverwaltungsgericht.
Es steht niergendwo geschrieben, das es einen leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk fuer das funktionieren einer Demokratie braucht.
Die Demokratie ist deutlich aelter als der öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Fakt ist: Eine moderne Demokratie braucht individuelle Freiheit, und die individuelle Freiheit darf nur eingeschraenkt werden wenn dafuer ein hoher Nutzen fuer die Gesamtheit entsteht bzw. die Freiheit mit dem Rechtsschutzzbeduerfnis einzelner oder der Gesamtheit kollidiert.
Eine moderne Demokratie braucht ausserdem den Zugang zu Informationen, Medienfreiheit.
Der freie Markt hat sich als Mittel bewaehrt. Das Internet ist fuer den Zugang zu informationen exzellent geeignet. Jeder ist vor dem http Protokoll gleich und kann nahezu die gesamte Information der Menscheitsgeschichte abrufen.
Daher leben wir auch gerade im sogenannten Informationszeitalter.
Ein " leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk " ist zu definieren.
Mir waere neu, das die Demokratie untergeht, wenn der leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ploetzlich nicht mehr Lindenstrasse, Fussball WM, etc. sendet.
Nach diesem Argument ist die dt. Demokratie eh bereits am untergehen, den das Durchschnittsalter der Zuschauer/Hoerer des öffentlich-rechtlicher Rundfunk
sind, Sportveranstaltungen herausgerechnet, 60+ im Durchschnitt.
Die Generation U35 nutzt den sch.... nicht, weil das Programm Mist ist und Fernsehen bescheuert ist.
Demnach muss der Staat jetzt eigentlich nach dem Zwangsbeitrag das taegliche Zwangssehen einfuehren.
Er ist zuständig für die sogenannte Grundversorgung. Das heißt, er muss informieren, bilden und unterhalten, über Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Kultur berichten, um Meinungsvielfalt zu garantieren und es dem Bürger möglich zu machen, sich eine Meinung zu bilden. Dieser Auftrag wird nicht dadurch aufgehoben, dass mit dem Internet ein Medium entstanden ist, über das man sich kostengünstig, wenn nicht gar kostenlos überall und schnell informieren und unterhalten lassen kann – im Gegenteil.
NEEEEEEEEEIN.
Es wird nicht wahrer je oefter man die Luegen wiederholt.
Dieser Auftrag wird obsolet.
Weshalb muss er bilden? Dafuer gibt es das Bildungssystem, und ich bezweifle das Radio oder Fernsehen geeignet sind jemanden zu bilden.
Unterhaltung dient weder der Demokratie noch sonst was, es ist Unterhaltung, Muessiggang und Freizeitvergnuegen.
Bleibt von den oben aufgezahelten Sachen Politik und Kultur.
Kultur ist imo wie Unterhaltung Privatvergnuegen.
Natuerlich will die Politik gerne ihr eigenes Sprachrohr, aber das muss nicht fuer 8,5 mrd. zwangsfinanziert werden.
Genauso gibt es massig andere Wege sich zu informieren, sodass sich de rBuerger eine Meinung bilden kann.
Der öffentlich-rechtlicher Rundfunk liefert keineswegs exklusive oder besonders hochwertige Informationen.
Und dieser so ueberhaupt nicht gegebene AUftrag - das steht so nicht im Grundgesetz! - rechtfertigt nicht ein 8,5Mrd schweres System mit ca. 100 Sendern und zig Anstalten.
Eine Grundversorgung ist sicher nicht dass was ARD, ZDF,......und Co. anbieten.
Eigentlich frage ich mich, wer soviel Bull***t als Kommentar schreibt, und da sie es wohl ernst meint:
Verdammt, was nehmen die in der Anstalt?
Wie kann man so unlogisch argumentieren?