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Autor Thema: Vollstreckung (nach deren Ankündigung in widersprochenem Festsetzungsbescheid)  (Gelesen 4670 mal)

n
  • Beiträge: 8
Guten Tag,

X hat letztens einen Festsetzungsbescheid mit "Einleitung der Vollstreckung" erhalten
Festsetzungsbescheid inkl. Vollstreckung: Nur Widerspruch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16181.0.html
und daraufhin widersprochen inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Nun ist bei X ein Brief vom Obergerichtsvollzieher angekommen der recht formlos aussieht.
anonymisierter Scan im Anhang.

Der Text darin lautet wie folgt:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren

in der Zwangsvollstreckungssache Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln AZ:xxxxxxx gegen Sie

fordert der Gläubiger derzeit: 580,46 Euro.

Insoweit fordere ich Sie zur Zahlung an mich auf.
Alternativ können Sie auch einen schriftlichen Ratenplan im Rahmen der gütlichen Erledigung ( § 802 b ZPO ) bei mir einreichen.

Fristende jeweils 17.12.2015
Enthaltene GV-Kosten zur Info.

Im ersten Schreckmoment hat X den OGV dann angeschrieben und erläutert dass X einen Festsetzungsbescheid inkl. Androhung der Vollstreckung ohne vorhergehende Anschreiben vom BS erhalten habe.
Außerdem, dass X am 16.11. um Aufklärung der Sachlage gebeten habe und gleichzeitig Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde. Per Fax sowohl an den SWR als an den BS da X nicht sicher war an wen er sich zu wenden habe.Und dass X bisher weder eine Eingangsbestätigung noch einen Widerspruchsbescheid, eigentliche keine Reaktion überhaupt auf beide Schreiben erhalten habe.
Weiterhin die Frage ob durch diesen Umstand die Vollstreckung nicht ausgesetzt werden müsse.

Als Antwort eine kurze Abfuhr:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren

in der Zwangsvollstreckungssache Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln AZ:xxxxxxx gegen Sie

hat der Gläubiger den Auftrag erteilt.
Ich sehe kaum eine Möglichkeit Ihnen zu helfen, sofern der Gläubiger den
Auftrag nicht zurücknimmt.

Ob es schlau war von X direkt den OGV zu kontaktieren?
Auf jeden Fall ist X verunsichert und weiß nicht welche Schritte nun unternommen werden können/müssen.
Die Suche hier ergab im ersten Moment wenig, meistens geht es um Vollstreckung wegen nicht zugestellter Bescheide oder um einen "gelben Brief". Das Schreiben vom OGV an X ist jedoch ein normaler Brief. Kann natürlich sein dass an den falschen Stellen mit den falschen Suchbegriffen recherchiert wurde...

Wie soll X nun reagieren?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2015, 00:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.814
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
X hat letztens einen Festsetzungsbescheid mit "Einleitung der Vollstreckung" erhalten
Festsetzungsbescheid inkl. Vollstreckung: Nur Widerspruch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16181.0.html
und daraufhin widersprochen inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Die in hiesigem Thread thematisierte Vollstreckung, die im "letztens" erhaltenen FestsetzungsBESCHEID wohl schon angekündigt wurde, dürfte sich nicht auf diesen FestsetzungsBESCHEID, sondern auf vorhergehende FestsetzungsBESCHEIDe beziehen.

Hierzu bitte auch mal die zu vollstreckenden Summen und die Zeiträume vergleichen.
Jeder Bescheid ist ein eigenständiger Vorgang für einen eigenständigen Zeitraum.
Bevor eine Vollstreckung eingeleitet wird, vergehen i.d.R. Monate, ergeht zwischenzeitlich i.d.R. auch noch mal eine Mahnung - all dies dürfte für den aktuellen Bescheid nicht zutreffend sein.

Insofern dürfte auch ein Widerspruch gegen den "letztens" erhaltenen FestsetzungsBESCHEID in dieser hier thematisierten Vollstreckungsangelegenheit unerheblich sein.

Die Vorgänge dürften insofern vollkommen separat voneinander zu betrachten sein.

Es dürften insofern die allgemeinen Hinweise/ Optionen gelten, die beschrieben sind unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Im ersten Schreckmoment hat X den OGV dann angeschrieben und erläutert dass X einen Festsetzungsbescheid inkl. Androhung der Vollstreckung ohne vorhergehende Anschreiben vom BS erhalten habe.
Außerdem, dass X am 16.11. um Aufklärung der Sachlage gebeten habe und gleichzeitig Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde. Per Fax sowohl an den SWR als an den BS da X nicht sicher war an wen er sich zu wenden habe.Und dass X bisher weder eine Eingangsbestätigung noch einen Widerspruchsbescheid, eigentliche keine Reaktion überhaupt auf beide Schreiben erhalten habe.
Weiterhin die Frage ob durch diesen Umstand die Vollstreckung nicht ausgesetzt werden müsse.
...dann wäre dies wohl der "klassische Fall" einer - nach Kenntnis einer beliebigen Person N unzulässigen - Vollstreckung, ohne dass die vollstreckungsgegenständlichen Bescheide zugestellt wurden...
...gegen die aber momentan trotz vermeintlich eindeutiger Gesetzeslage und höherinstanzlicher Rechtsprechung leider nicht so leicht anzukommen ist, wie es eigentlich sein sollte.
Infos siehe obiger Link - Punkt A
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


Als Antwort eine kurze Abfuhr:
Zitat
[...] Ich sehe kaum eine Möglichkeit Ihnen zu helfen, sofern der Gläubiger den
Auftrag nicht zurücknimmt
.
Dies wäre eine der Optionen wie auch unter obigem Link beschrieben...:
ARD-ZDF-GEZ nochmals explizt darauf hinweisen, dass "die entsprechenden vollstreckungsgegenständlichen Bescheide nicht vorliegen/ nicht zugestellt wurden", das "Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen" sei - anderenfalls, d.h. bei "etwaigem weiteren Festhalten an der Vollstreckung", eben diese "in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird".
Dieses Schreiben auch zur Kenntnis an den GV mit der Bitte um Abwarten einer Rückmeldung.
Danach kann Person A noch etwas hoffen...

Ob es schlau war von X direkt den OGV zu kontaktieren?
Ich denke nicht, dass es verkehrt war. Bei sachlichem Vortrag der Angelegenheit könnte Person A unter Umständen auf eine weitere Karenzzeit hoffen...

Auf jeden Fall ist X verunsichert und weiß nicht welche Schritte nun unternommen werden können/müssen.
Die Suche hier ergab im ersten Moment wenig, meistens geht es um Vollstreckung wegen nicht zugestellter Bescheide oder um einen "gelben Brief". Das Schreiben vom OGV an X ist jedoch ein normaler Brief.
...und um genau eine solche "Vollstreckung wegen nicht zugestellter Bescheide" scheint es hier ja wohl zu gehen ;)


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2015, 01:06 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

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  • Beiträge: 8
Besten Dank,

nun ist wieder etwas mehr Klarheit in die Angelegenheit gekommen. In der Tat sind die Beträge unterschiedlich.
Das mit den unabhängigen Prozessen war aus dem Bewusstsein gerutscht...

X hat in kürzester Zeit sehr viel Fachfremdes lernen müssen.
Was durch dieses Forum und den Einsatz der freiwilligen Helfer hier gut gelang!

Danke dafür an alle!

eine Frage drängt sich nun aber nach weiterem Studium der Beiträge hier auf:
Und zwar hat X den Widerspruch nur per Fax an BS und SWR gesendet.
An einigen Stellen steht es so beschrieben dass der Widerspruch per Fax vorab zur Fristwahrung gesendet wird, das Original dann per Post nachgereicht wird.
Muss X den Postversand nun noch nachholen damit formal alles i.O. ist?
Ist diese Frage in diesem thread ok, oder sollte dafür ein neues Thema aufgemacht werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2015, 07:48 von nichtgugger«

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Meines Wissens ist Fax mit Sendebericht rechtsicher.


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Und nu? Es steht immer noch die Zwangsvollstreckung vor der Tür, der OGV sieht sich zum Handeln berechtigt....was wäre die konkrete, aber vollkommen fiktive Vorgehensweise, um das zu Verhindern? Fachmänner vor :)


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@m_herr: Das hat Bürger ja schon beantwortet, bzw. auf die relevanten Seiten verlinkt...

X hat vom OGV auf Nachfrage die Mitteilung erhalten, dieser
Zitat
warte auf einen Kosteneingang, danach werde die Vollstreckung fortgesetzt
.

Leider erschliesst sich weder mir noch X die Bedeutung dieser Worte... ausser dass die Vollstreckung nicht wie bei BS und LRA gefordert wegen nicht zugestelltem Bescheid gestoppt wird.

Was ist nun zu tun?


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  • Beiträge: 11
danke, daß du nach einem Monat als unbeteiligter diesem Thread betrittst...
Zitat
@m_herr: Das hat Bürger ja schon beantwortet, bzw. auf die relevanten Seiten verlinkt...
Bürger ist aber nicht der, um den es geht, der angesprochen wurde...und Theorie ist nicht gefragt, sondern die direkte, wenn auch fiktive, Realität...von daher ...


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danke, daß du nach einem Monat als unbeteiligter diesem Thread betrittst...

Ähm... ich bin derjenige der den Thread gestartet hat, also nur bedingt "unbeteiligt"...

Zu der fiktiven Realität:
ARD-ZDF-GEZ nochmals explizt darauf hinweisen, dass "die entsprechenden vollstreckungsgegenständlichen Bescheide nicht vorliegen/ nicht zugestellt wurden", das "Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen" sei - anderenfalls, d.h. bei "etwaigem weiteren Festhalten an der Vollstreckung", eben diese "in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird".
Dieses Schreiben auch zur Kenntnis an den GV mit der Bitte um Abwarten einer Rückmeldung.
Liest Du dich ein wenig durch die restlichen Links, dann wird noch die Möglichkeit der Erinnerung angeführt.
Wäre m.E. der nächste Schritt.

Das aber nur am Rande; interessant wäre aktuell für X was die Aussage vom GV genau bedeutet, was mit "Kosteneingang" gemeint ist und wie reagiert werden sollte.


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Zitat
Ähm... ich bin derjenige der den Thread gestartet hat, also nur bedingt "unbeteiligt"...
ups, entschuldige bitte ::) ::)


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Interessanterweise hat X seither weder vom BS noch vom GV was gehört...

darf X hoffen das sich das zum Guten wendet?


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