Nach unten Skip to main content

Autor Thema: BS-Infopost auf Aufforderung, Widerspruch zu bearbeiten statt Infopost zu senden  (Gelesen 1480 mal)

H
  • Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

nach einer ganzen Reihe ziemlich unfreundlich klingender Briefe und einem Widerspruch gegen einen "Bescheid", auf den nur mit Briefen ohne Rechtsbehelfsbelehrung reagiert wurde hat Person A den Beitragsservice aufgefordert, die Infopost einzustellen und stattdessen lieber über den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu entscheiden. Daraufhin hat Person A  nun folgenden, beratenden und überraschen freundlich klingenden Brief vom Beitragsservice erhalten und weiß nicht, was sie jetzt am besten tun soll. Darauf antworten oder besser ingonrieren, da inhaltlich ja nicht viel neues passiert ist?

Zum Brief gehts hier:
https://www.dropbox.com/sh/8iln8kh68iw86wf/AABpWEiG9yVZ8BBL5zufaGqaa?dl=0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2016, 01:16 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen bzw. einschlägigen Satz-Schnipseln wie z.B. "Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - so u.a. auch dieses

Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60308.html#msg60308 > Inhaltsbeschreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60314.html#msg60314 > Dokument-Scan
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60315.html#msg60315 > Kommentar/ Hinweise


Da Person A ja aber offenkundig schon Widerspruch incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" eingelegt hat, mögen ARD-ZDF-GEZ sich alle Zeit der Welt nehmen für deren Bearbeitung, solange diese nicht etwa trotz Widerspruch und ohne WiderspruchsBESCHEID Vollstreckung einleiten wollen.

Die Beabsichtigung einer Vollstreckung trotz Widerspruch würde sich i.d.R. rechtzeitig vorher ankündigen durch eine als solche auch übertitelte "Mahnung" oder "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von ARD-ZDF-GEZ.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Zu all dem gibt es also schon hinreichend Informationen in den einschlägigen Threads.
Hier dazu bitte keine Doppeldiskussionen zu solch allgemeinen Fragen führen, da dies der Übersicht und Kapazitäten wegen im Forum nicht vorgesehen ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

H
  • Beiträge: 2
Oh ja stimmt, danke. :) :) :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben