Habe ich schon nachgeschaut. Die ist dafür leider nicht zuständig. Beschwerden sind nur zulässig, wenn sie europäische Einrichtungen betreffen, jedoch nicht nationale.
Hast Du denn eine Beschwerde bei denen versucht? -> Rundfunkrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht sind europäisches Recht. -> Es ist alles europäisches Recht, was den europäischen Binnenmarkt nur irgendwie tangiert. Hauptrecht im Binnenmarkt ist das Wettbewerbsrecht; untrennbar damit verbunden: Datenschutzrecht, Arbeitszeitrecht, Verbraucherschutzrecht, Handelsrecht, freilich auch Rundfunkrecht, da Rundfunk allgemein dem Wettbewerbsrecht zugeordnet worden ist.
Der EuGH hat ja bereits mehrfach ausgeführt, daß eine Behörde, (hier bspw. Einwohnermeldeamt), nicht befugt ist, personenbezogene Daten ihrer Bürger zwecks Weiterverarbeitung an andere Stellen weiterzugeben.
Der EuGH hat ebenso bereits mehrfach ausgeführt, daß nationales Recht nicht angewandt werden darf, wenn seine Anwendung die Nichtanwendbarkeit europäischen Rechts zur Folge hätte; -> das höhere europäische Rechts ist stets vorrangig anzuwenden.
Damit ist definitiv ein Ansatzpunkt gegeben, denn dieser im Rundfunkbereich verankerte Meldedatenabgleich bricht europäisches Recht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;