Ne, ist auch nicht, keine Angst, niemand in der Irre.
Es ging darum, warum man diese Typisierung ueberhaupt macht, und das sie ziemlich einzigartig ist.
Eigentlich war das ganze ja mal eine Geraetegebuehr, dann kamm diese PC Gebuehr und mit dem Argument das es auf Geraetebene nicht mehr nachvollziehbar ist und eh jedes intenretfaheige Geraet Rundfunk empfgangen kann, ist man dazu ueber gegangen, zu sagen das eh jeder Haushalt ein Geraet hat und
diese Neuregelung wurde gemacht.
Nur gibt es viele andere Dinge, bei denen eine Typisierung moeglich waere, ein Beispiel war das Wasser, einen Anschluss hat fast jeder. Dennoch wird es bedarfsgerecht abgerechnet.
Und so gibt es viele Beispiele.
Die Frage ist, weshalb dann gerade der Rundfunk typsiert abgerechnet wird?
Die Typisierung hat 2 Dimensionen:
1. ist es natuerlich witzlos, einfach jedes Geraet als Rundfunkgeraet zu definieren und dann zu sagen, jeder hat ein Geraet.
2. ist die Typisierung einzigartig, und die Frage ist in welchem Bezug steht den Haushalt und Rundfunk. In meinen Augen in gar keinem, das ist wie Apfelbaum und Flugzeug.
Man hat erst jedes Elektrogeraet als Rundfunkgeraet deklariert, und anschliessend gesagt, weil nahezu jeder Haushalt ein Elektrogeraert hat, kann man das ganze pro Haushalt erheben.
Das ist natuerlich eine witzlose Argumentation, weil man sich erst was gesucht hat was alle haben, und dann einfach gesagt hat: Jeder hat ein Geraet, also muss jeder zahlen.
Das eben nicht jeder ein Geraet hat, wird ausser acht gelassen, genauso wie das es keinen Bezug zw. Haushalt und Rundfunk gibt.
Die bisher bekannten Auesserungen des BVerwG lassen eigentlich darauf schliessen, dass der Beitrafg pro Kopf erhoben werden muesste, weil die Vorteile (Wahrung der Demokratie) ja definitv jeden betreffen.