Es gilt zwar im Allgemeinen, dass
"im Zweifel" nicht etwa der
Empfänger, sondern der
Absender die Beweislast dafür trägt
-
dass und
-
wanndie Bescheide beim Adressaten zugestellt wurden:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenwww.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlJEDOCH:Allein die Erfahrung aus den zahlreichen Vollstreckungsfällen (bei Bestreiten des Zugangs von Bescheiden) sowie die Urteile/ Beschlüsse unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.htmlbesagen, dass i.d.R. das Bestreiten eines fiktiven Zugangsdatums
"näher substantiiert" (begründet) werden müsste, wohingegen das
gänzliche Bestreiten des Zugangs an sich
nicht "näher substantiiert" (begründet) werden müsste (aber selbst das ist derzeit mehr als müßig).
Das kann man nun sehen wie man möchte und "spekulieren" wie man will...
Im obigen fiktiven Falle einer Person A könnte diese als erstes prüfen, ob sie sich nicht
mglw. doch geirrt hat
und ihr ein sog.
"FestsetzungsBESCHEID" mglw. doch nicht tatsächlich zugestellt/ bekanntgegeben wurde.
Sie sollte dann aber
umso aufmerksamer Folgebriefe zur Kenntnis nehmen...
...und dann (zu
gegebenem Zeitpunkt!) entsprechend
*pro-aktiv* reagieren - und zwar
bevor eine dann nur noch schwerlichst abzuwehrende Vollstreckung irgendwann eingeleitet würde.
Nach dem regulären Ablauf würde Person A demnächst vermutlich entweder ein
a) weiterer
FestsetzungsBESCHEID oder/ und evtl. schon eine
b) Mahnung für den o.g. mglw. gar nicht tatsächlich zugestellten Bescheid
zugesendet werden.
EGAL welches von beiden - Person A sollte dann
umgehend *pro-aktiv* reagieren und bei
a) ihre Verwunderung äußern,
"wo denn der vorhergehene Bescheid eigentlich verblieben" sei, da ihr dieser nicht vorliege
b) ihre Verwunderung äußern,
"wo denn der in der Mahnung erwähnte Bescheid eigentlich verblieben" sei, da ihr dieser nicht vorliege
Anregungen hierzu siehe bitte schon
jetzt u.a. unter
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Bitte dort einlesen und versuchen zu verstehen.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html