Zitat von: rave am 25. Februar 2016, 23:09
"und die Möglichkeit, dass sie gegen EU-Beihilferecht verstößt, ist nach meiner Kenntnis abschließend geprüft worden."
"Eine diesbezügliche, abschließende Prüfung darf nur der EuGH vornehmen; in Punkto Rundfunkbeitrag hat sich der EuGH noch nicht damit befasst."
Mit anderen Worten, es wird gelogen, daß sich die Balken biegen.
Dieser Spruch "es wurde abschließend geprüft" hält fast nie einer näheren Überprüfung stand.
Stefan Niggemeyer von bildblog und SPON hat sich vor ein paar Monaten die "belegten" politischen Aussagen von Udo Ulfkotte vorgeknöpft, alle angeblich vollständig belegt.
Er konnte bei seinen Recherchen keine Belege finden.
So bleibt die Behauptung "alles belegt" eine reine Schutzbehauptung. und was wir geschützt?
Der "nervus rerum" oder der Zugang zu den Penunzen (pecunia non olet, auch wenn es die Gebühren für die Pissoirs sind)
Greetz
Karl M.