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Autor Thema: SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor  (Gelesen 3526 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor

Wenn man keine Regierungsverantwortung mehr hat, hat man Zeit, um sich um andere Sachen zu kümmern. Und dennoch bringt kein Politiker den Mut auf, das Übel an der Wurzel zu packen. Flickschusterei, Umverteilung, Gelalle. Nirgends ein Wort über die Überversorgung der Bevölkerung mit medialen Inhalten seitens der ÖRR. Der Finanzierungsbedarf von mittlerweile 7,6 Milliarden EUR/Jahr bleibt und er will von max. 80 Millionen Mitbürgern gedeckt werden. Jeder kann sich selbst ausrechnen, dass egal was sich die Politiker wieder mal volksfremd werden einfallen lassen, das Fußvolk weiterhin unverschämt zur Kasse gebeten wird.


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...und die andere Seite?
#1: 13. März 2010, 14:26
Und das, was die andere Seite überlegt, ist ebenfalls wenig erfolgsversprechend: http://www.mvregio.de/nachrichten_region/381041.html

Egal wie, zahlen wird man weiterhin müssen. Warum nennt man das nicht gleich Rundfunksteuer?


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M
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7.600.000.000 € / 12 Monate
───────────────────↓───────
   80.000.000 Einwohner

  95        
= ── = 7,92 ───────────────────
  12        Einwohner und Monat

Mindestens! (wenn Säuglinge, Studenten, HartzIVer und Greise mitbezahlen.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2010, 15:43 von MultiSat«

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Eine Familie mit einem Kind zahlt dann fast 24 EUR/Monat. Mit zwei Kindern fast 32 EUR. Nach der Rechenart wären dann wieder diejenigen bestraft, die das Geld zum Leben am meisten benötigen.

Und alles für fürstliche Gehälter, Becks Feiern, NDR-Yachten und MDR-Verspekulationen in der Börse.

Eine andere Rechnung: Die ÖR unterhalten 23 Fernsehsender. Das sind sage und schreibe 552 Stunden Fernsehen am Tag! Bei 69 Radiosendern sind das 1.656 Stunden Radio täglich. Insgesamt also 2.208 Stunden Programm pro Tag.

Wie man sieht, liegt das Problem ganz woanders...


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Wieviel Grundversorgung darf es sein?
#4: 13. März 2010, 19:29
Wenn ich die Zahlen weiter betrachte, verstehe ich die Definition von Grundversorgung als täglich 92 Tage Vollprogramm. Es ist klar, denn man hat nun 92 Sender  ;D

Die Frage sei aber erlaubt:

Ist der Rest dieser Welt medientechnisch komplett unterversorgt?


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G
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einfache Aufrechnungen liefern keine Argumente. Es ist nunmal so, daß Überversorgung im Auge des Betrachters liegt und Grundversorgung nicht Minimalversorgung heißt. Was der eine also für Überversorgung hält, ist dem Anderen gerade gut genug. Und in Niederbayern kann ich nunmal keinen NDR über Radio empfangen. Und in Norddeutschland nunmal kein Bayern3. Somit wird es sicher Leute geben, die ihren NDR oder ihr Bayern3 erhalten wissen wollen. So einfach wie sich manches Problem darstellt, ist es also nicht immer.

Man wird sehen was bei diesem Vorhaben am Ende heraus kommt. Die SPD wird sich vor allem an diesen Aussagen messen lassen müssen:

Aufkommensneutralität
(...) Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.

(...) An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.

Verringerung des Kontrollbedarfs
Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Was immer das heißen mag. In dieser Form viel zu schwammig und ungenau formuliert. Hier sollte festgehalten werden, daß jenen, die die Kontrollen durchführen, selbst einer Kontrolle unterworfen, und Verstöße gegen Recht und Gesetz und Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Kontrollen und der Ermittlung der Gebührenpflicht ganz klare Sanktionen nach sich ziehen werden.

Ich wünsche mir eine klare Aussage dahingehend, daß Verstöße, Versäumnisse und Willkür seitens der GEZ, der Rundfunkanstalten und der sogenannten Gebührenbeauftragten nicht wie bisher offenbar außerhalb rechtlicher Sanktionierung stehen.

Und schließlich gilt auch: ... "Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausschließlich auf Haushalte ausgerichtete Gebührenpflicht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr impliziert und eine Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission mit weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung nach sich ziehen könnte."


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

F
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Re: Wieviel Grundversorgung darf es sein?
#6: 15. März 2010, 18:27
Die Frage sei aber erlaubt:

Ist der Rest dieser Welt medientechnisch komplett unterversorgt?


Selbstverständlich nicht, zumindest nicht der Rest Europas:
Deswegen bezahlen die ÖR ja auch ordentlich Kohle an die Astra-Betreiber, damit man in ganz Europa alle 478 Fernsehsender Deutschlands empfangen kann, lol.



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Re: Wieviel Grundversorgung darf es sein?
#7: 15. März 2010, 18:30
Deswegen bezahlen die ÖR ja auch ordentlich Kohle an die Astra-Betreiber, damit man in ganz Europa alle 478 Fernsehsender Deutschlands empfangen kann, lol.

Danke! Jetzt verstehe ich. Wie dumm von mir...  ;D


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