einfache Aufrechnungen liefern keine Argumente. Es ist nunmal so, daß Überversorgung im Auge des Betrachters liegt und Grundversorgung nicht Minimalversorgung heißt. Was der eine also für Überversorgung hält, ist dem Anderen gerade gut genug. Und in Niederbayern kann ich nunmal keinen NDR über Radio empfangen. Und in Norddeutschland nunmal kein Bayern3. Somit wird es sicher Leute geben, die ihren NDR oder ihr Bayern3 erhalten wissen wollen. So einfach wie sich manches Problem darstellt, ist es also nicht immer.
Man wird sehen was bei diesem Vorhaben am Ende heraus kommt. Die SPD wird sich vor allem an diesen Aussagen messen lassen müssen:
Aufkommensneutralität
(...) Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.
(...) An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.
Verringerung des Kontrollbedarfs
Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Was immer das heißen mag. In dieser Form viel zu schwammig und ungenau formuliert. Hier sollte festgehalten werden, daß jenen, die die Kontrollen durchführen, selbst einer Kontrolle unterworfen, und Verstöße gegen Recht und Gesetz und Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Kontrollen und der Ermittlung der Gebührenpflicht ganz klare Sanktionen nach sich ziehen werden.
Ich wünsche mir eine klare Aussage dahingehend, daß Verstöße, Versäumnisse und Willkür seitens der GEZ, der Rundfunkanstalten und der sogenannten Gebührenbeauftragten nicht wie bisher offenbar außerhalb rechtlicher Sanktionierung stehen.
Und schließlich gilt auch: ... "Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausschließlich auf Haushalte ausgerichtete Gebührenpflicht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr impliziert und eine Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission mit weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung nach sich ziehen könnte."
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."
(Ludwig Wittgenstein)