Zum zeitlichen Ablauf ist zu sagen dass man so etwa 2 Wochen Frist hat.
In einem Fiktiven Fall dauerte es 2 Wochen bis zum Einreichen der Erinnerung nach Bekanntgabe der Vollstreckungsanordnung. Die Ablehnung einer Erinnerung lässt wieder 2 Wochen ab Einreichen auf sich warten. Danach wieder 2 Wochen Frist für Beschwerde. Wichtig ist die Fristen nicht zu versäumen. Hierzu die Bestimmungen zu Fristen lesen wann diese genau enden.
Persönliches Abgeben schafft Zeit und spart Ärger. Immer Empfangsbestätigung geben lassen mit Datum. Mehr Zeit holt man raus indem man Fristen ausreizt aber nicht überschreitet.
Am Rande:
Der Beispielfall im vielzitierten BGH Urteil vom 11.06 wurde im übrigen für nichtig erklärt da die Beschwerde nicht fristgerecht kam.
Begründet mit:
- rechtzeitig eingegangene Email kommt nicht der qualifizierten elektronischen Signatur nach (aha.
)
- schriftlich nachgereichte Beschwerde erreichte Gericht erst 2 Tage später.
Wichtig also auch: eigenhändig unterschreiben, sonst gleicher Fallstrick. (Da kennen die die Regeln offenbar wieder gut.)