Ich bin nicht K, ich kenne K nur ... und höre gut zu.
Klar ist das Zermürbungstaktik vom BS, und wie der dt. Michel sagt "Verarsche" !
Die warten die Info vom VG ab, das K zu dem 2. FB die Klage zurückgenommen hat (damit die Klage zu WS-Bescheid 1 überhaupt gültig wird)
und senden erst danach den schon fertigen WS-Bescheid 2 an K. (im Wortlaut identisch mit dem 1.). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ist doch klar das die wissen, das man jur. Laie ist und bei den vielen Fallen ständig ins stolpern gerät ... aber K wird nicht umfallen !!!
Und die wissen auch das die Masse der Kläger für diese Streitwerte keinen Anwalt finden, geschweige denn, das Kostenrisiko eingehen wollen.
Allein schon wegen dieser Taktik, die sich wie ein
roter Faden, angefangen bei den GEZ-Zeiten mit ihren "Fahndern" bis heute mit diesen
ausgefeilten, schäbigen Methoden zieht.
(das ist ja nicht irgendeine Behörde, das sind Menschen die ihren Mitbürgern diese schäbige Behandlung mit voller Absicht angedeihen lassen)
K fragt sich nur, ob bei einer 2. Klage (oder bei jedem weiteren FB, WS, Klage ...) immer diese Gerichtsgebühren (105 EUR) fällig werden ?
Werde nachher einfach nochmal den Richter anrufen ... der war von dieser BS Ma(d)schinerie eh schon genervt.