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Autor Thema: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...  (Gelesen 27480 mal)

K
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  • "Geist ist geil"
K hatte ja gegen den 1. FB Widerspruch eingelegt, und gegen den für den Folgezeitraum eingetroffenen 2. FB auch.
Dann kam zu dem 1. Widerspruch der WS-Bescheid, worauf K dagegen Klage erhob und um Fristverlängerung zur Ausarbeitung bat.
Zwischenzeitlich wurde dann das Ganze noch vom VG Köln nach Arnsberg übertragen, da dieses örtlich zuständig wäre (und das der BS ja angeblich nicht wußte)  ::)

In dem Schreiben des BS (Erwiderung zur Klage) an das VG Arnsberg wurde auf Vollziehungsmaßnahmen bis zum Abschluß des Verfahrens verzichtet und darauf hingewiesen,
das der WS gegen den 2. FB bald beschieden würde.

K erzählte nun, das er nach Telefonat auf Anraten des Richters den fälschlicherweise in der Klage mit aufgeführten 2. FB, auf den aber noch kein WS-Bescheid vorlag, zurückgenommen hat.

Prompt folgte ein paar Tage später (wahrscheinlich wartete der BS nur darauf >:() dann der WS-Bescheid auf diesen 2. FB mit der Rechtsbehelfsbelehrung und Klagemöglichkeit beim ... genau; VG Köln  >:(

Sollte K nun eine neue Klage einreichen oder das wieder in die 1. Klage mit reinnehmen, wenn das überhaupt noch geht.

Wenn der BS an K nun alle 3 Monate einen FB schickt und das Verfahren erst in einem Jahr beginnt, hätte K ja dann irgendwann 5 oder 6 Klagen gegen diese immer folgenden FB / WS-Bescheide am laufen.

Oder wie jetzt ?


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der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

G
  • Beiträge: 380
wieder in die 1. Klage mit reinnehmen

K könnte schreiben: "... erweitere ich meine Klage und beantrage, auch den FB vom ... in der Gestalt des WB vom ... aufzuheben."

Und vielleicht noch schreiben: "Ich gehe davon aus, dass Vollziehungsmaßnahmen auch bezüglich dieses zweiten FB vom ... während der Dauer des Verfahrens ausgesetzt werden."

Der Streitwert wird dann wohl erhöht um den Wert des zweiten FB.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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K hatte ja gegen den 1. FB Widerspruch eingelegt, und gegen den für den Folgezeitraum eingetroffenen 2. FB auch.
Dann kam zu dem 1. Widerspruch der WS-Bescheid, worauf K dagegen Klage erhob und um Fristverlängerung zur Ausarbeitung bat.
Zwischenzeitlich wurde dann das Ganze noch vom VG Köln nach Arnsberg übertragen, da dieses örtlich zuständig wäre (und das der BS ja angeblich nicht wußte)  ::)

In dem Schreiben des BS (Erwiderung zur Klage) an das VG Arnsberg wurde auf Vollziehungsmaßnahmen bis zum Abschluß des Verfahrens verzichtet und darauf hingewiesen, das der WS gegen den 2. FB bald beschieden würde.

K erzählte nun, das er nach Telefonat auf Anraten des Richters den fälschlicherweise in der Klage mit aufgeführten 2. FB, auf den aber noch kein WS-Bescheid vorlag, zurückgenommen hat.

Prompt folgte ein paar Tage später (wahrscheinlich wartete der BS nur darauf >:() dann der WS-Bescheid auf diesen 2. FB mit der Rechtsbehelfsbelehrung und Klagemöglichkeit beim ... genau; VG Köln  >:(

Sollte K nun eine neue Klage einreichen oder das wieder in die 1. Klage mit reinnehmen, wenn das überhaupt noch geht.

Wenn der BS an K nun alle 3 Monate einen FB schickt und das Verfahren erst in einem Jahr beginnt, hätte K ja dann irgendwann 5 oder 6 Klagen gegen diese immer folgenden FB / WS-Bescheide am laufen.

Oder wie jetzt ?

Hallo K,

ich empfehle Dir, auf den zweiten Widerspruchsbescheid ebenfalls Klage einzureichen - die ja den selben Inhalt haben kann, wie bei Deiner ersten Klage, es sei denn, Du hast noch wertvolle weitere Punkte bzw. Argumente - und in dieser zweiten Klage gibst Du auch die Aktenzeichen Deiner ersten Klage mit an. Dann hat das VG Köln bzw. VG Arnsberg davon Kenntnis - ich würde die zweite Klage genau dort hinsenden, die auch im zweiten Widerspruchsbescheid angegeben ist, da bist Du auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite. Das VG Köln oder Arnsberg wird bei einer Verhandlung eh beide zusammenlegen!

Du wirst mit größter Wahrscheinlichkeit keine weiteren Bescheide bekommen! Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass Du einen zweiten Widerspruchsbescheid erhalten hast; das zeugt von wirrwarr in der BS-Anstalt oder es ist Zermürbungstaktik oder warten auf einen Fehler von Dir!

Ich selbst habe innerhalb 4 Wochen zwei Bescheide bekommen und nur einen Widerspruchsbescheid - in dem auf beide Bescheide Bezug genommen wird - bekommen, der dann zu meiner Klage-Einreichung führte. Nach Klageerwiderung und Stellungnahme ist seit über einem Jahr Ruhe und seit Mitte Dezember 2014 sogar 'Ruhen des Verfahrens' angeordnet, weil in gleichgelagerten Fällen bereits Berufungsklagen beim Verwaltungsgerichtshof vorliegen.

Also, mittlerweile hast Du ja Routine, gehe gelassen an die Sache ran, und schick einfach auf den zweiten Widerspruchsbescheid Deine Klage Nr. 2 hin!

Besten Widerstandsgrüße
Dopser


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Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen NEIN! (Kurt Tucholsky, 1890 - 1935)

K
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Ich bin nicht K, ich kenne K nur ... und höre gut zu.  8)

Klar ist das Zermürbungstaktik vom BS, und wie der dt. Michel sagt "Verarsche" !  >:(

Die warten die Info vom VG ab, das K zu dem 2. FB die Klage zurückgenommen hat (damit die Klage zu WS-Bescheid 1 überhaupt gültig wird)
und senden erst danach den schon fertigen WS-Bescheid 2 an K. (im Wortlaut identisch mit dem 1.). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ist doch klar das die wissen, das man jur. Laie ist und bei den vielen Fallen ständig ins stolpern gerät ... aber K wird nicht umfallen !!!
Und die wissen auch das die Masse der Kläger für diese Streitwerte keinen Anwalt finden, geschweige denn, das Kostenrisiko eingehen wollen.

Allein schon wegen dieser Taktik, die sich wie ein roter Faden, angefangen bei den GEZ-Zeiten mit ihren "Fahndern" bis heute mit diesen
ausgefeilten, schäbigen Methoden zieht.  >:( 
(das ist ja nicht irgendeine Behörde, das sind Menschen die ihren Mitbürgern diese schäbige Behandlung mit voller Absicht angedeihen lassen)

K fragt sich nur, ob bei einer 2. Klage (oder bei jedem weiteren FB, WS, Klage ...) immer diese Gerichtsgebühren (105 EUR) fällig werden ? ::)

Werde nachher einfach nochmal den Richter anrufen ... der war von dieser BS Ma(d)schinerie eh schon genervt.


 >:D


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G
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K fragt sich nur, ob bei einer 2. Klage ... immer diese Gerichtsgebühren (105 EUR) fällig werden ? ::)

Ja, der Gerichtskostenvorschuss wird vom Gericht immer im vorhinein angefordert, bevor dieses weiter tätig wird.
Das wäre die Überlegung, weshalb Klageerweiterung womöglich sinnvoller ist. Der Wert wird wohl bei Klageerweiterung noch bei bis zu EUR 500 liegen, so dass mit der bereits erfolgten Zahlung der Gerichtsgebühren auch die Erweiterung abgegolten sein könnte.
Ansonsten müsste versucht werden, dass die Mehrkosten der 2. Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht der Gegenseite auferlegt werden. Das wird kompliziert für K. Zumal K ja schon weiß, dass dieses Gericht unzuständig ist.

Vielleicht kann K beim Richter Antworten erhalten.


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K
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K erzählte uns nun, wie das Spielchen weiterging:

Nachdem K den Eilantrag für eledigt erklärt hatte und eine ausgiebige Begründung dabei geschrieben hat, warum die Kosten der Beklagten aufzuerlegen sind
(in etwa dem Wortlaut der dazu ergangenen Urteile) wurden K die Kosten (52,50 EUR) auferlegt ! unanfechtbar !> es hätte ja nie wirklich ein Vollziehung gedroht ...

Dann hatte er gleichzeitig die Klage gegen den noch nicht beschiedenen 2. FB wieder zurückgenommen.
Prompt ging ein paar Tager später der WS-Bescheid gegen den Widerspruch des 2. FB bei ihm ein.
Witzigerweise wieder mit der Klagestelle VG Köln. (die K dann wieder nach Arnsberg verweisen ...)  Hammer, oder ?

K. telef. dann noch einmal mit dem Richter, der ihm sagte, das er halt erneut gegen diesen WS-Bescheid Klage erheben kann, wird halt ein neues Verfahren ...
... mit halt auch neuen Kosten.  >:(

Klage raus , Klage rein ... es nervt ungemein und wird langsam teuer, und das wissen die und taktieren darum auch so geschickt ...  >:(

K fragt sich nun, soll er auch Klage gegen den 2. WS-Bescheid erheben oder nur Klage 1 durchziehen ...  ::)

wenn nicht, wäre ja der Betrag zu dem FB 2 dann fällig ... man o man, kann mir vorstellen, das K da nicht mehr so recht durchblickt ...  :(

 :-\


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K
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nun kommt es Ende Januar 2016 zum Termin vor dem VG:

Im Sommer kam vom VG der Beschluß der Übertragung auf den Einzelrichter.
Wortlaut: ... die Vorraussetzungen liegen hier objektiv vor, weil die Kammer in voller Besetzung entschieden hat
und jetzt sogar obergerichtlich geklärt ist, das das neue Rundfunkbeitragsrecht verfassungskonform ist ...

vgl. etwa OVG NRW, Urteile v. 12. März 2015 ...

... Das bloß subjektive Empfinden eines Prozessbteiligten, seine Sache weise besondere Schwierigkeiten
tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und/oder sei von grundsätzlicher Bedeutung, ist danach ohne Belang ...

Nett, oder ?
 

VG fragte K. dann im Dezember nach Zustimmung, ob auf mündliche Verhandlung verzichtet werden kann.
Hat K. natürlich nicht zugestimmt. WDR schon.

WDR schrieb vorgestern, das auf eine Teilnahme an der mündl. Verhandlung verzichtet wird "!  :o

Ein Hohn, oder ? Warum wohl ?  >>  Weil das Ergebnis eh schon feststeht ?

Das ist alles unbeschreiblich schäbig arrogant und stinkt zum Himmel, dieser Sumpf ...  >:(

Was macht K wohl ?

Da das Ergebnis schon feststeht, und da man nur zu Zweit ist, wahrscheinlich ein intimes Pläuschken mit dem Richter führen,
seine private Meinung hören ... und sein entgegengesetztes Urteil empfangen ?  ;) :angel:

Lachhaft ???

Ne, BRD 2016 ...  >:(


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g

gartieb_weg

K sollte prüfen, ob durch eingesetzte Leute des WDR im Verwaltungsgericht eine Befangenheit der Richter (ggf. auch 2.Instanz) festgestellt werden kann.
Betrifft zwar Bayern, aber vielleicht ist eine ähnliche Situation in diesem Fall festzustellen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16303.msg108023.html#msg108023


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K
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K hat heute ein Urteil bekommen ... und wurde ... wie erwartet ... abgewatscht  >:( ... auf 37 Seiten ...  :o

nach dem Durchlesen war er unschlüssig zwischen A wie Aufhören, Aufgeben, Ablaßzahlen und A wie Ärger, Aufregung und Anarchie ...   >:D

Ist echt schwere Kost ... z.B.: "Kläger legte Widerspruch ein, welche er im Wesentlichen mit einer aus dem im Internet gezogen Begründung versah ..."  ???

Wenn K das richtig liest, ist eine Berufung nicht zugelassen  :(

K hat eine RS-Versicherung, die diese 1. Instanz vor dem VG schon zugesagt hatte. Und nu ?

K muß wohl erst mal 'ne Nacht drüber schlafen ... und wohl mit "Machete" simsen. Achso, "Machete" schreibt ja keine SMS ...  8)

to be continued ... !?

 :-\



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K
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K wird wohl die Zähne -vor Wut- zusammenbeißen und zahlen.  >:(

Wenn man all die vielen, vielen Urteile der VG sieht, die ja eigentlich ALLE an den Argumenten der Klagen vorbeigehen,
und dazu mit immensen Aufwand (37 Seiten !) versuchen eine Begründung zu (er-) finden, kann man schon verzweifeln.

Aber, es ist Rechtssprechung und als Einzelner ist man da als Laie einfach fachlich und finanziell überfordert.  :(

Demgegenüber steht ein ätzender, zum Himmel stinkender Sumpf aus Politik- und Wirtschaftsmischpoke und ein Apparat,
der es zum Ziel hat, mit fiesen Tricks, Dohungen und Lügen die Bürger abzuzocken. Und die Richter machen das Spiel mit !
Ein Filz aus schäbigem Lumpen! Und nicht wenig Geld kostet es nebenher auch noch.

Ich warte nun lieber darauf, das ein paar Raketenwürmer die GEZ- und ÖRR-Gebäude zum Einsturz bringen, denn das ist
genauso wahrscheinlich, wie ein positives Urteil in dieser Sache   :(

Frage:
Was passiert nach dem Urteil jetzt eigentlich ?

Kommt ein neuer Zahlungsbescheid oder muß K selbständig die Zahlung der letzten Zahlungsaufforderung vornehmen ?

K - Ein Aufgebender  :-[


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M
  • Beiträge: 508
Grüsse an K. Und Danke für den Widerstand!
 
Nicht einfach aufgeben .. Zahlung unter Vorbehalt vorbereiten http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/ und abwarten ... 
und ggf, mal die Suchfunktion des Forums zum Stichwort "Grumblers" anstrengen wegen Befangenheitsverdacht. ...  Köln und NRW haben doch den Super-WDR mit "Hausband"!?

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg


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