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Autor Thema: Mahnung (Frist akut) - Was soll Person A jetzt bloß tun?  (Gelesen 2265 mal)

J
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Leute,

aus Gewissensgründen (gefärbte Berichterstattung/Propaganda) will eine fiktive Person A eigentlich keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. A ist Student in Ulm (BW) aber bezieht kein Bafög und kann sich deshalb auch nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Nacheinander erhielt Person A folgende Briefe. Person A hat auf keinen einzigen davon irgendwie reagiert, nirgendwo Angaben gemacht oder sich angemeldet.

DatumTitelAbsender
15.04.2015 Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag Beitragsservice
13.05.2015 Bestätigung der Anmeldung Beitragsservice
05.06.2015 Zahlung der Rundfunkbeträge Beitragsservice
01.08.2015 Zahlungserinnerung Beitragsservice
02.10.2015 Festsetzungsbescheid Südwestrundfunk + Beitragsservice
02.11.2015 Festsetzungsbescheid Südwestrundfunk + Beitragsservice
03.01.2016 Mahnung Südwestrundfunk + Beitragsservice

Der letzte Brief ist eine Mahnung in der mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht wird. Der Ausstehende Betrag ist 231,44 €.

Leider kennt sich Person A nicht besonders aus. Wie gesagt, aus Gewissensgründen will A eigentlich nicht bezahlen.
Gibt es einen Weg, das Ganze 'ewig' hinauszuzögern bzw. lange hinauszuzögern, ohne dass am Ende übermäßige Kosten anfallen und ohne dass es seitens Person A allzu viel Aufwand erfordert?

Was soll Person A jetzt tun? Soll Person A lieber doch bezahlen?

Danke im Voraus für evtl. Antworten.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2016, 00:55 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hallo JochenO,

willkommen im Forum.

Ich habe den Beitrag ausschließlich deswegen ausnahmsweise freigeschaltet, weil dieser in geradezu vorbildlicher Weise kurz, klar, übersichtlich und leicht verständlich den Fall beschreibt.
Dafür ein ausdrückliches Lob - verbunden mit der Hoffnung, dass dies auch anderen ein gutes Beispiel ist und sich gern im leider doch sehr "inhomogenen" Forum immer mehr durchsetzen möge.

Üblicherweise hätten wir als Moderatoren den Beitrag - abgesehen von der bereits erfolgten Anpassung - nicht freigeschaltet, da dieser allgemeine und im Forum schon ausgiebig behandelte Grundsatzfragen stellt. Eine Mehrfachdiskussion ist jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.


Bitte generell vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Mahnung" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine "Mahnung"/ "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von ARD-ZDF-GEZ - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836



Person A könnte zwar auch weiter "ignorieren", was jedoch der Erfahrung und dem Prozedere nach in aller Regel in einer Zwangsvollstreckung mündet und es damit nicht gerade einfacher macht.

Person A sollte prüfen, ob es sich bei den vermeintlichen "FestsetzungsBESCHEIDen" - sofern diese nicht nachweislich zugestellt wurden - tatsächlich um "FestsetzungsBESCHEIDe" handelt...
...oder Person A das nicht vielleicht verwechselt? ;)

Sind ihr nämlich keine Bescheide zugestellt und bekanntgegeben worden, wären diese nicht vollstreckbar (da quasi nicht existent).

Person A könnte also ggf. das Fehlen dieser Bescheide geltend machen...
...dies aber vorzugsweise *bevor* tatsächlich Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Da die fiktive Frist pressiert, könnte Person A in Anlehnung an o.g. Links umgehend ein Schreiben aufsetzen ähnlich diesem...
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Mahnung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Mit freundlichen Grüßen
Dies am besten schnellstmöglich per FAX vorab mit Sendeprotokoll nachweislich versenden...
...und etwas hoffen.
Sofern ARD-ZDF-GEZ eine (im Falle des nicht nachweislichen Versands eventueller Bescheide durchaus gewagte) Auseinandersetzung bzgl. einer mglw. nicht rechtmäßigen Vollstreckung riskieren, würden diese bestenfalls die Bescheide einfach noch einmal neu (dann ggf. nachweislich) zustellen...
...ggf. auch nur in Kopie - was zwar auch angreifbar wäre, man dann aber in einem regulären Widerspruch thematisieren könnte.

Das Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) bestünde insofern mit der erstmaligen tatsächlichen Zustellung und  Bekanntgabe des Bescheids incl. dessen Rechtsbehelfsbelehrung - und sollte dann auch genutzt werden.


Zukünftig bzw. generell beachten:

Wer nicht reagiert und also nicht gegen den FestsetzungsBESCHEID
- die in der schwer leserlichen hellgrauen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch)
- in der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat, d.h. ab Zustellung/ Bekanntgabe)
- an die ebenfalls dort angegebene Stelle (Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalt mit der jeweiligen Adresse)
einlegt, lässt diesen Bescheid bestandskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden...
KEINE gute Idee... ;)

RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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