Zahlung unter Vorbehalt sagt Dir ein RA, weil er Dich nicht wirklich als Klienten will. 600€ Streitwert ist nicht einmal die Büropauschale wert. Noch sehen es die meisten RA so, das der RBStV ein Gesetz ist und man muss sich fügen und bieten Dir an zu vermitteln, will heißen, wie Du Dir den Kopf aus der Schlinge mit möglichst wenig Ärger ziehen kannst. (Beim Vergleich bekommt ein RA die meiste Kohle.) Ist jedoch keine Option.
Unter Vorbehalt und Du bekommst dein Geld wieder, wenn das Gesetz als rechtswidrig abgestempelt wurde?Ha ha ha. Auch Gesetze die erwiesen nicht rechtens sind, sind immer noch gültige Gesetze. )-; Dem Geld musst Du in jedem Fall hinterher laufen. Wenn der RBStV fällt, dann werden viele ihr Geld zurück verlangen und noch viel mehr Beitragsschuldner ihre Zahlungen einstellen. Was glaubst Du wessen Ansprüche zuerst unter dem Tisch fallen, um diese Ausfälle zu kompensieren?
Schon angemeldet?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/ Dort stehen auch Mustertexte für Beitragsschuldner, die an den Vorbehalt glauben.
So formuliert, könnte es vielleicht eine minimale Chance geben.
Ist jedoch nur meine Meinung und ein RA sollte es besser wissen.