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Autor Thema: „Ich zahle keinen Euro für ARD und ZDF“  (Gelesen 4901 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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„Ich zahle keinen Euro für ARD und ZDF“
Autor: 05. Januar 2016, 10:24

Quelle Logo:http://www.nwzonline.de/rw/SysConfig/NWZ/WebPortal/css/images/logo.png
„Ich zahle keinen Euro für ARD und ZDF“

Quelle: NWZ-Online 05.01.2016

Lothar Voigt will die Sender nicht sehen – Beitragsservice folgt Argumenten nicht.
Man solle die Sender nur Zahlern zeigen, meint Voigt. Doch er erhält weiter Mahnungen.

OLDENBURG Lothar Voigt zahlt keine Rundfunkgebühren. „Habe ich noch nie“, sagt der Oldenburger, „ich gucke die öffentlich-rechtlichen Sender ja auch nie.“ Doch seit 2013 die so genannte Haushaltsabgabe eingeführt wurde, muss jeder Haushalt zahlen – unabhängig davon, ob er ein Fernsehgerät besitzt oder nicht. Lothar Voigt hat bereits mehrere Mahnungen erhalten.

weiterlesen auf:

http://www.nwzonline.de/oldenburg/politik/ich-zahle-keinen-euro-fuer-ard-und-zdf_a_6,0,2492227038.html


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r
  • Beiträge: 1
ich soll jetzt über 600 euro nachzahlen ...obwohl ich seit 12 jahren noch nicht mal einen Fernseher habe.Und das mit dem Neuen Gesetz ( Haushaltsabgaben ) ist eine einzige Frechheit.
Rechtsanwalt meint ich solle es unter Vorbehalt bezahlen damit ich es zurück fordern kann wenn das Gesetz verabschiedet wird...na ich denke was die einmal haben geben die so schnell nicht wieder her...aber was bleibt uns kleinen Leuten anderes übrig ??  >:D


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

In der NWZ (Nordwestzeitung) steht heute folgender Artikel:

"Ich zahle keinen Euro für ARD und ZDF"
Lothar Voigt will die Sender nicht sehen – Beitragsservice folgt Argumenten nicht

(...) Lothar Voigt zahlt keine Rundfunkgebühren. "Habe ich noch nie", sagt der Oldenburger, "ich gucke die öffentlich-rechtlichen Sender ja auch nie."

(...) Er erhielt inzwischen Schreiben mit Forderungen von der Oldenburger Stadtkasse und vom Inkassounternehmen Credit­reform. Die Beteiligung der Stadt erklärt Stadtsprecher Reinhard Schenke so: "Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde hat nach dem niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Vollstreckungshilfe für rückständige Rundfunkbeiträge zu leisten." Das Schreiben von Creditreform, erklärte Greuel, sei ein Angebot zur Ratenzahlung gewesen.

Kritiker wie Lothar Voigt haben sich inzwischen bis zu Landes-Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshöfen hochgeklagt – und durchweg verloren. Ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

c

cleverle2009

Auch mich hat das getroffen. Bis 31.12.2012 zahlte ich freiwillig nur die Rundfunkgebühr. Danach bekam ich Mahnungen. Gebührenbescheid, Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid. Ich habe diesen Schreiben stets widersprochen. Begründung war stets es gibt keinen Rechtsgrund. Deshalb zahlte ich anfänglich nur den Radio, wie vor dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch. als die das nicht akzeptierten, stellte ich auch diese Zahlungen ein. Jetzt beschäftigt sich ein Gerichtsvollzieher und das Amtsgericht mit der Sache, der Schriftwechsel ist sehr üppig  >:D
Der letzte Stand ist, dass ich auch dem Gerichtsvollzieher widersprach und ihm mitteilte, dass er nach dem Stand der gültigen Gesetze keine hoheitlichen Handlungen durchführen darf. Hab das alles fein säuberlich und chronologisch im Internet veröffentlicht.

Mal sehen, ob ich wirklich gewinne, wie es Mahatma Gandhi verspricht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 20:22 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Zahlung unter Vorbehalt sagt Dir ein RA, weil er Dich nicht wirklich als Klienten will. 600€ Streitwert ist nicht einmal die Büropauschale wert. Noch sehen es die meisten RA so, das der RBStV ein Gesetz ist und man muss sich fügen und bieten Dir an zu vermitteln, will heißen, wie Du Dir den Kopf aus der Schlinge mit möglichst wenig Ärger ziehen kannst. (Beim Vergleich bekommt ein RA die meiste Kohle.) Ist jedoch keine Option.

Unter Vorbehalt und Du bekommst dein Geld wieder, wenn das Gesetz als rechtswidrig abgestempelt wurde?Ha ha ha. Auch Gesetze die erwiesen nicht rechtens sind, sind immer noch gültige Gesetze. )-; Dem Geld musst Du in jedem Fall hinterher laufen. Wenn der RBStV fällt, dann werden viele ihr Geld zurück verlangen und noch viel mehr Beitragsschuldner ihre Zahlungen einstellen. Was glaubst Du wessen Ansprüche zuerst unter dem Tisch fallen, um diese Ausfälle zu kompensieren?

Schon angemeldet? http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/ Dort stehen auch Mustertexte für Beitragsschuldner, die an den Vorbehalt glauben.
So formuliert, könnte es vielleicht eine minimale Chance geben.

Ist jedoch nur meine Meinung und ein RA sollte es besser wissen.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Rechtsanwalt meint ich solle es unter Vorbehalt bezahlen damit ich es zurück fordern kann

Dein Anwalt hat keine Ahnung.

Es gibt nur wenige Rechtsanwälte in Deutschland, die sich mit der Zwangsabgabe bestens auskennen wie z.B RA Thorsten Bölck.
Du bist in diesem Forum besser bedient, als sonst wo. Hier gibt es hilfreiche Informationen, Musterschreiben usw. und zwar umsonst.


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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Schon angemeldet? http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/ Dort stehen auch Mustertexte für Beitragsschuldner, die an den Vorbehalt glauben.
So formuliert, könnte es vielleicht eine minimale Chance geben.
Muß man jetzt wirklich kommentieren, daß der BS auf seiner Internetseite schon ein Formular für Leute hat, die den RBStV für rechtswidrig halten?
Auf einen spöttischen Geist könnte dies glatt wie ein Eingeständnis wirken.  ::)

Laut Aussage eines Richters funktioniert die Zahlung unter Vorbehalt nur, wenn man nach einer erfolglosen Klage gezahlt hat. Vorher nicht. Was man sozusagen "freiwillig" zahlt, kriegt man in keinem Fall zurück.
Das Andere zwar wohl auch nicht, aber hier könnte man zumindest noch Hoffnung haben.
Vollstreckungen nach negativem Urteil kann man evtl. vorbeugen, indem man beim Gericht eine Sicherheitsleistung hinterlegt.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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