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Autor Thema: Wie funktioniert das mit der Rundfunkgebühr in Frankreich?  (Gelesen 3329 mal)

S
  • Beiträge: 221
Wird in Frankreich eigentlich auch zwischen privater und nicht-privater Abgabe für's Staatsfernsehen unterschieden?

In diesem Thread soll es für die weiteren Fragen jedoch nur um die private Ebene gehen:

1) Wer bezahlt? Wer ist abgabenpflichtig?
  • Jede/r, also die Allgemeinheit, unabhängig von der Rundfunkteilnahme (wie aktuell in Deutschland) oder
  • Rundfunkteilnehmer, unabhängig vom tatsächlichen örR-Konsum (wie vor 2013 in Deutschland) oder
  • gar nur Rundfunkteilnehmer, die auch tatsächlich örR konsumieren und sich bereitwillig zur Unterstützung des Staatsfernsehens anmelden oder
  • wer sonst?

2) Was ist der Anknüpfungspunkt für die Rundfunkgebühr in Frankreich?
  • In Besitz/Eigentum befindliche technische Geräte, die den Rundfunkempfang erlauben (wie vor 2013 in Deutschland) oder
  • gesetzlich definierte Wohneinheiten (wie aktuell in Deutschland) oder
  • was sonst?

3) Wie funktioniert das Anmeldeprozedere?
  • Melden sich die Abgabepflichtigen selbst an (vergleichbar mit der Situation in Deutschland vor 2013) oder
  • werden pauschal alle in Frankreich wohnenden Bürger über die Einwohnermeldedaten als Abgabepflichtige angemeldet (wie aktuell in Deutschland) oder
  • wie funktioniert es sonst?

4) Wie wird die Abgabe beigetrieben?
  • Überweisen die Abgabepflichtigen selbst an das Staatsfernsehen oder
  • wird die Abgabe über eine Steuer mit eingezogen (Falls ja, würde sich hierdurch aufgrund einer geringen Leistungsfähigkeit grundsätzlich ein Befreiungstatbestand ergeben?) oder
  • wie funktioniert die Beitreibung sonst?

5) Gab es seit 01.01.2013 eine oder mehrere Reformen und falls ja, wann traten diese in Kraft und hat sich im Hinblick auf obige Punkte etwas geändert?

Gerne auch mit Quellenangaben von offizieller Seite, wo das französische Staatsfernsehen sein Gebührensystem erklärt.

Wie lautet das französische Pendant zum deutschen RBStV und wo ist dieses zu finden? Evt. Link?

Bitte nur Leute vom Fach melden und hier nicht mit Halbwissen / Vermutungen jonglieren. Danke. :)


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a

anne-mariechen

Wird in Frankreich eigentlich auch zwischen privater und nicht-privater Abgabe für's Staatsfernsehen unterschieden?

Bitte nur Leute vom Fach melden und hier nicht mit Halbwissen / Vermutungen jonglieren. Danke. :)

Dem Verfasser des Threats könnte man einen Kurs in der Bedienung der Suchmaschine mit dem Hahn im Namen empfehlen.
Mit dem Suchbegiff aus der Betreffzeile: "Rundfunkgebühr in Frankreich" sind alle Fragen gelöst. Somit wäre ein Halbwissen gelöst und die Beantwortung der Fragen kann sich der Verfasser ohne Vermutungen von jonglieren selbst erlesen.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2016, 10:19 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 7.388
Nun, die besten Kenntnisse erhält man wohl, wenn man sich in Frankreich nach Originaldokumenten sucht und Französisch lernt, um deren Inhalt auch verstehen zu können.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 221
Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte die Wiki-Artikel zu "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" -> Weitere Länder und zu "France Télévisions" durch. Da waren jedoch keine Hinweise zu der Abgabenregelung in Frankreich. Wer hätte gedacht, dass es auch einen Wiki-Artikel "Rundfunkgebühren" gibt?  *duck+weg* :angel: ... Danke für den Link, Frei.

Wie es also scheint, wird - ähnlich wie in Deutschland vor 2013 - in Frankreich zwischen Rundfunkteilnehmern (=Abgabepflichtigen) und Nicht-Rundfunkteilnehmern unterschieden. Ein Nicht-Rundfunkteilnehmer ist dort jemand, der kein Fernsehgerät unterhält und in seiner Steuererklärung dies mit einem Häkchen erklärt.


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T
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Es gab schon mal im Forum den Versuch, die verschiedenen Arten der Rundfunkfinanzierung in Europa in einer Übersicht zusammen zu stellen.
Speziell zu Frankreich, so soll es dort wohl möglich sein, die eigene NichtTeilnahme durch einfaches Ankreuzen auf einem Formular zu erklären:
siehe
Argumente zum Weiterdenken 21, EuropaUmfrage:Von Potsdam aus an den EuGH denken!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10752.msg73490.html#msg73490


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